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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Axelos, C.; Flasch, K.; Schepers, H.; Kuhlen, R.; Romberg, R.; Zimmermann, R.: Allgemeines/Besonderes (1971-2007) 0.12
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    Abstract
    Als Erfinder des «Allgemeinen» gilt, gemäß dem Bericht des Aristoteles und seit diesem Bericht, Sokrates. Er ist es, der nicht mehr danach suchte, woraus ein Ding zu dem geworden ist, was es ist, oder wie es entstanden ist, sondern danach, «was [ein Ding] ist», und somit ist Sokrates der erste gewesen, der die Herausarbeitung des Allgemeinen (?a?????) forderte und mit seinen Fragen seine Gesprächspartner zu dieser Herausarbeitung trieb bzw. lockte; die Definition (???sµ??) war das Ziel des sokratischen Gesprächs, und die sokratische Aporie war das Vehikel.
    Footnote
    DOI: 10.24894/HWPh.5033. Vgl. unter: https://www.schwabeonline.ch/schwabe-xaveropp/elibrary/start.xav#__elibrary__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27verw.allgemeinesbesonderes%27%5D__1515856414979.
    Source
    Historisches Wörterbuch der Philosophie. Hrsg.: J. Ritter, K. Gründer u. G. Gabriel
  2. Kuhlen, R.: Hypertext : ein nichtlineares Medium zwischen Buch und Wissensbank (1991) 0.07
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    Abstract
    Hypertext, eine neue Art der Informationsdarstellung, ist innerhalb weniger Jahre zu einem auf zahlreichen Fachkonferenzen diskutierten Thema im Umfeld von Informatik, Informationswissenschaft, K?nstlicher Intelligenz, Linguistik, Psychologie und Lerntheorie geworden. Die Faszination, die von diesem Medium auf Forschung, Entwicklung und Anwendung gleicherma~en ausgeht, beruht auf der prinzipiell nichtlinearen Organisation der Hypertexteinheiten und den benutzerfreundlichen Formen des ebenfalls nichtlinearen, flexiblen Zugriffs auf die Einheiten in einem Hypertextsystem. In dieser Einf?hrung in die Hypertextmethodik werden die wesentlichen Elemente von Hypertextsystemen, die Informationseinheiten und Verkn?pfungsarten sowie die hypertextspezifischen Navigationsformen, ausf?hrlich theoretisch und anschaulich am Beispiel existierender kommerzieller und experimenteller Hypertextsysteme behandelt. Besonderer Wert wird auf den Zusammenhang von Hypertext und Information Retrieval und die Einsatzm÷glichkeiten von Hypertext in Lernumgebungen gelegt. In theoretischer Hinsicht wird untersucht, ob sich Hypertextbenutzer mit Vorteil gegen?ber anderen Medien die Information erarbeiten k÷nnen, die sie aktuell in kritischen Situationen ben÷tigen, ob und wodurch also gegen?ber traditionellen linearen Formen ein ~informationeller Mehrwert~ erzielt wird. Au~erdem wird die M÷glichkeit diskutiert, mit Hilfe von Textanalyseverfahren und Techniken der Wissensrepr"sentation Hypertexte aus Texten automatisch aufzubauen. Das Buch enth"lt eine umfassende Bibliographie und im Anhang ein Glossar und eine strukturierte Beschreibung der wichtigsten gegenw"rtig erh"ltlichen oder in Entwicklung befindlichen Hypertextsysteme.
    Classification
    ES 920 Allgemeine und vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft. Indogermanistik. Außereuropäische Sprachen und Literaturen / Spezialbereiche der allgemeinen Sprachwissenschaft / Datenverarbeitung und Sprachwissenschaft. Computerlinguistik / Formalisierte Sprachen
    ST 271 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Datenbanken, Datenbanksysteme, Data base management, Informationssysteme / Einzelne Datenbanksprachen und Datenbanksysteme
    ST 281 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Einzelne Benutzerschnittstellen (alphabet.)
    ST 351 H97 Informatik / Monographien / Einzelne Anwendungen der Datenverarbeitung / Textverarbeitung, Desktop Publishing / Einzelne Programme (A-Z) / Programme H / Hypertext
    RVK
    ES 920 Allgemeine und vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft. Indogermanistik. Außereuropäische Sprachen und Literaturen / Spezialbereiche der allgemeinen Sprachwissenschaft / Datenverarbeitung und Sprachwissenschaft. Computerlinguistik / Formalisierte Sprachen
    ST 271 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Datenbanken, Datenbanksysteme, Data base management, Informationssysteme / Einzelne Datenbanksprachen und Datenbanksysteme
    ST 281 Informatik / Monographien / Software und -entwicklung / Einzelne Benutzerschnittstellen (alphabet.)
    ST 351 H97 Informatik / Monographien / Einzelne Anwendungen der Datenverarbeitung / Textverarbeitung, Desktop Publishing / Einzelne Programme (A-Z) / Programme H / Hypertext
  3. Kuhlen, R.; Rittberger, M.: Stand und Perspektiven der Informationswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen in Konstanz (1998) 0.02
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    Source
    Information und Märkte: 50. Deutscher Dokumentartag 1998, Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation e.V. (DGD), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 22.-24. September 1998. Hrsg. von Marlies Ockenfeld u. Gerhard J. Mantwill
  4. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.02
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    Abstract
    Ausgehend von einer Diskussion der Gestaltungskonzeptionen und der Leistungsfähigkeit heutiger Volltext-Retrieval-Systeme wird ein Überblick über den Leistungsumfang des für die Aufbereitung und Präsentation von Textinformation zuständigen Systems TWRM-TOPOGRAPHIC gegeben. TWRM-TOPOGRAPHIC ist Teil eines neuartigen Informationssystems, das sich auf inhaltsorientierte Repräsentation von Volltexten stützt. Die beiden wesentlichsten Leistungsmerkmale von TWRM-TOPOGRAPHIC sind die graphische Retrievaldialogführung und die flexible, situationsgerechte Aufbereitung und Präsentation von Textwissen: Die Dialogführung erlaubt dem Benutzer die direkte Navigation in den auf dem Bildschirm graphisch dargestellten Wissensstrukturen, die Selektion dargestellter Objekte zur Formulierung einer Query sowie das Wechseln des Abstraktionsniveaus der dargestellten Textinformation. Die Aufbereitung und die Präsentation von Textwissen sind kognitiv-ergonomisch begründet und berücksichtigen sowohl die begrenzte Aufnahmekapazität der Benutzer als auch die Bedeutung der zeitlichen Anordnung von Informationseinheiten für die Wahmehmungs- und Gedächtnisleistung der Rezipienten. Textwissen wird in unterschiedlichen Abstraktionsstufen präsentiert: von einer sehr generischen Ebene über Wissensgraphen, automatisch generierten Abstracts bis zur diskursiven Form der Textpassage. Die Generierungskomponente des Systems leistet einen Beitrag zum situationsgerechten Systemverhalten dadurch, daß sie aus semantischen Text-Repräsentationsstrukturen unter Berücksichtigung textueller Wohlgeformtheitsbedingungen benutzerangepaßte Abstracts mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt und variabler Ausführlichkeit produziert. Die Erprobung verschiedener LayoutVerfahren im Projekt TWRM-TOPOGRAPHIC wird durch ein flexibles, objektorientiert spezifiziertes User-Interface-Mangagement-System (UIMS) unterstützt, dessen Objektklassen und deren Interaktionsmöglichkeiten vorgestellt werden. Die Darstellung des Systems wird mit einem ausführlichen Dialogbeispiel abgeschlossen, das die Funktion des Interface und die Wirkung der drei zentralen Operatoren (Select, Zoom und Browse) im Retrievaldialog illustriert.
    Date
    15. 1.2005 14:10:22
  5. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    Abstract
    Der Informationsraum, in dem wir leben, ist so komplex geworden, daß wir ohne die Nutzung externer Kompetenz nicht mehr auskommen können. Informationsarbeit - das heißt: produktive Erschließung des verfügbaren Informationsraumes als der Grundlage, auf der wir unser Leben in all seinen professionellen, öffentlichen und privaten Belangen informationell abgesichert bestreiten können - wird zunehmend an Informationsassistenten delegiert; seit langem schon an Informationsspezialisten, speziell dafür ausgebildeten Personen, wie es harmlos und hilfreich einmal mit Bibliothekaren angefangen hat, und zunehmend mehr an technische Informationsassistenten, Informationsmaschinen, die, von uns Menschen konzipiert und programmiert, sich den Zauberlehrlingen gleich immer mehr verselbständigen.
    Date
    28. 8.2019 19:21:22
  6. Kuhlen, R.: In Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsklausel (2010) 0.01
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    Abstract
    Die Defizite der bisherigen, Bildung und Wissenschaft betreffenden Schrankenregelungen im deutschen Urheberrecht sollten nach den Vorstellungen wichtiger Wissenschaftsorganisationen, wie des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, der Kulturministerkonferenz, aber auch der international renommierten Wittem-Gruppe, durch eine umfassende Wissenschaftsklausel/-schranke beseitigt werden. Dies liegt im Interesse sowohl von Bildung und Wissenschaft nach einer liberaleren und flexibleren Nutzung von publizierter Information, vor allem für das mit öffentlicher Förderung entstandene Wissen, als auch der auf Innovationen angewiesenen, im internationalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft. Die Darstellung konzentriert sich auf den weitgehendsten Vorschlag des Aktionsbündnisses, in der Hoffnung, dass doch noch einer Änderung der in dieser Sach ablehnenden Haltung des Bundesministeriums der Justiz in der Vorbereitung des Dritten Korbs der Urheberrechtsanpassung in Deutschland bewirkt werden kann.
  7. Kuhlen, R.: ¬Ein Programm ist nicht immer ein Programm : Bemerkungen zum Fachinformationsprogramm der Bundesregierung 1985-88 (1986) 0.01
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    Abstract
    Der Artikel enthält eine kritische Sicht des Fachinformationsprogramms 1985-1988 der Bundesregierung, ein halbes Jahr nach seiner Veröffentlichung. Das Programm ist nur beschränkt ein Programm. Das ganze Gebiet der Information in einer modernen Gesellschaft umfaßt es nicht: Information im Sinne der Informationswissenschaft. Der ökonomische Grundansatz schneidet kreative Bereiche der Fachinformation (z.B. der Geistes- und Sozialwissenschaften) heraus. Politischer Planungsbedarf zur Gestaltung einer Informationsgesellschaft bleibt bestehen
  8. Kuhlen, R.: Informationsmarkt : Chancen und Risiken der Kommerzialisierung von Wissen (1995) 0.01
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    Content
    (1) Einleitung: Von den 2 Informationsmärkten der Ökonomie und der Wissenschaft (2) Zum Umfeld des Informationsmarktes - Informationsgesellschaft, Informationsökonomie (3) Theoretische Ansätze zum Informationsmarkt (4) Politische Aspekte des Informationsmarktes, mit Schwerpunkt Telekommunikationspolitik (5) Verflechtung und Umverteilung von Wissenschaft - Öffnung zum Markt (6) Theoretischer Rahmen der Informationsvermittlung (7) Der Online-Markt (8) Organisationsformen und Dienstleistungen der Informationsvermittlung (9) Elektronische Mehrwertdienste des Informationsmarktes (10) Umverteilung - reale und virtuelle Distributionsmärkte
    Footnote
    Rez. in: Mitteilungen der VÖB 49(1996) H.3/4, S.58-62 (K. Niedermair). 2. Aufl., 1996
  9. Kuhlen, R.: Wie viel Virtualität soll es denn sein? : Zu einigen Konsequenzen der fortschreitenden Telemediatisierung und Kommodifizierung der Wissensmärkte für die Bereitstellung von Wissen und Information durch Bibliotheken (2002) 0.01
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    Abstract
    Ein im April erschienener F.A.Z.-Artikel, »Abendländisches Schisma«, zu Tendenzen der Informationsversorgung, auch mit Blick auf die Arbeit von Bibliotheken, erregte seinerzeit die Gemüter und führte, sowohl in den Leserbriefspalten der F.A.Z. wie in den bibliothekarischen Listen, zu teilweise heftigen Reaktionen vor allem im Bibliothekswesen. In diesem und im folgenden Heft stellt der Autor seine Thesen und Begründungszusammenhänge zur Diskussion.
    Content
    Telemediatisierung und Kommodifizierung der Bereiche von Wissen und Information beeinflussen zunehmend auch die Infrastrukturen für die Informationsversorgung in Wissenschaft und Ausbildung. Es wird diskutiert, wodurch das für Wissenschaft und Ausbildung zentrale Ziel des freien Zugriffs auf Wissen gefährdet, aber auch befördert wird. Zahlreiche Initiativen, Projekte und Deklarationen machen deutlich, dass im öffentlichen und privaten Bereich die Herausforderungen der virtuellen Organisation der Informationsversorgung aufgegriffen werden, ohne dass allerdings bislang eine überzeugende Gesamtkonzeption vorliegt, weder in makrostruktureller Hinsicht (wie sich Bibliotheken im kompetitiven Geflecht der postprofessionellen Informationsmärkte positionieren sollen) noch in mikrostruktureller Hinsicht (welche neuen integrierte Formen der Infrastruktur an Hochschulen sich entwickeln sollen). Die auf Effizienz ausgerichteten Aktivitäten von Verlagen, von Buchhandel, Fachinformationssystemen, Vermittlern und Content Providern des Internet werden exemplarisch, vor allem mit Blick auf die Volltextversorgung, vorgestellt, und ihnen werden die eher binnen-bibliothekarischen Maßnahmen gegenübergestellt. Im Ausgang von Daten aus der Bibliotheksstatistk 2001 zum Aufwand für Bibliotheken und deren Nutzung wird ein Gedankenexperiment angestellt, ob bei Wegfall der bibliothekarischen Leistung der Bedarf nach Informationsversorgung direkt von jedem Wissenschaftler durch Nutzung der Marktangebote gedeckt werden könnte. Unter Effizienzgesichtspunkten kann das durchaus erfolgreich sein. Die dabei fast unvermeidbar zum Einsatz kommenden Lizenzierungs-, Kontroll- und Abrechnungsverfahren (über Digital Rights Management) konfligieren aber mit dem Ziel der offenen und freien Nutzung und sind sowohl den Zielen der Wissenschaft als auch, langfristig, den Innovationszielen der Wirtschaft konträr. Alternativ wird diskutiert, inwieweit die Selbstorganisationsformen der Wissenschaft (OAI, SPARC, BOAI und so weiter) eine umfassende substituierende oder komplementäre Alternative der Informationsversorgung darstellen können. Als mikrostrukturelle Konsequenz wird die Integration der bisherigen weitgehend getrennten Einrichtungen, also die langfristige Aufhebung der autonomen Bibliotheks-, Rechenzentrums- oder Multimedia-Einheiten und die schrittweise Zusammenlegung in leistungsfähige Infrastrukturen für Information und Kommunikation, als zwingend angesehen, wobei dem Wissensmanagement, einschließlich des Rights Management, eine zentrale Funktion zukommt. Die neue Infrastruktur kann, auch angesichts technologischer Entwicklung der Digitalisierung und des Publishing an Demand, von dem bisherigen umfassenden, ohnehin kaum noch einzulösenden Kultursicherungsauftrag befreit werden; dieser kann von einigen wenigen zentralen Einrichtungen wahrgenommen werden. In makrostruktureller Hinsicht müssen klare Alternativen zur fortschreitenden Kommodifizierung von Wissen und Information entwickelt werden. Die Gesellschaft muss dem Charakter des Wissens als »Commons« Rechnung tragen. Es muss eine Publikations- und Distributions-/Zugriffs-Infrastruktur geschaffen und finanziert werden, die das Bedürfnis nach freiem und offenem Austausch produzierten Wissens befriedigen kann, in erster Linie durch die virtuelle (verteilte, vernetzte) Organisation von umfassenden Aufbereitungs-, Nachweis- und Auslieferungsleistungen, weitgehend aus der Wissenschaft selber. Benötigt wird das transparente umfassende Wissenschaftsportal der Informationsversorgung (in Erweiterung der Idee der koordinierten virtuellen Bibliotheken). Nicht zuletzt wird für das gesamte Gebiet von Wissen und Information eine neue koordinierende Infrastruktur benötigt.
  10. Kuhlen, R.: Wie viel Virtualität soll es denn sein? : Zu einigen Konsequenzen der fortschreitenden Telemediatisierung und Kommodifizierung der Wissensmärkte für die Bereitstellung von Wissen und Information durch Bibliotheken (2002) 0.01
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    Abstract
    Im zweiten Teil widmet sich der Autor nun möglichen Konsequenzen für die Praxis, bewertet dabei auch aktuelle Projekte und Vorhaben
  11. Kuhlen, R.: Interessenverflechtungen - auf dem Weg zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (2003) 0.01
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    Abstract
    Es wird nachvollzogen. wie sich der Prozess zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) entwickelt, der Ende 2003 in Genf und im November 2005 in Tunis stattfinden soll. Insbesondere wird auf Probleme der Integration der bei WSIS vertretenen vier Hauptgruppen - Regierungsdelegationen, drei Beobachtergruppen: Internationale Organisationen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft - hingewiesen. Eine besondere Herausforderung stellt der anzustrebende Ausgleich zwischen den Interessen der Länder des Südens und denjenigen der entwickelten Länder dar. Natürlich geht es um die globale Verfügung über die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie vor allem um die Dienste und Inhalte. Wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff zum Wissen der Welt ("right to read"), und wer kann seine eigenen Inhalte ("local content") in die Netzwerke einbringen ("right to write" und "right to communicate"). Zu vermeiden, dass sich aus dieser InterEs wird nachvollzogen, wie sich der Prozess zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft essenauseinandersetzung ein ähnlich fataler Streit entwickelt, wie er um 1980 herum um eine neue Weltkommunikationsordnung geführt wurde, wird besondere politische Kunst erfordern (die bislang in Deutschland mit Blick auf WSIS bislang nicht zu erkennen ist). Der bis zur zweiten Vorbereitungskonferenz (PrepCom2 in Genf Ende Februar 2003) erreichte Stand wird dargestellt, vor allem mit Blick auf die ersten Entwürfe der Regierungsdelegationen für Deklaration und Aktionsplan und die Reaktionen deranderen Beobachtergruppen, vor allem aus Sicht der hier besonders aktiven zivilgesellschaftlichen Gruppen. Es deutet sich, dass das programmatische Konzept von WSIS "inclusive and sustainable knowledge and Information society" werden könnte.
  12. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.01
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    Abstract
    Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen schaltet sich aus Los Angeles in die Debatte um das Urheberrecht ein. Kuhlen lehrt dort derzeit als Gastprofessor an der School of Information Studies der University of California. Er meldet sich zu Wort, nach eigenen Worten »durchaus kritisch (aber nicht als Schelte gemeint) gegenüber der gemeinsamen Stellungnahme', auf die sich der Börsenverein und der Deutsche Bibliotheksverband geeinigt haben und die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Mitte Januar zugestellt wurde«. Kuhlen weist ausdrücklich darauf hin, dass sein Text zwar Argumente des Aktionsbündnisses »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« verwendet, aber er nicht offiziell abgestimmt, sondern von ihm persönlich zu vertreten ist.
    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
    Angesichts der möglicherweise gravierenden Reichweite von solchen Vereinbarungen hat das Aktionsbündnis die politischen Vertreter gebeten, dass Bildung und Wissenschaft direkt in solche Verhandlungen und Vereinbarungen einbezogen werden. Die elektronische Dokumentversorgung ist für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und DBV stützen könnte. Das Aktionsbündnis sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen oder der BLK sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) gehören mit an den Verhandlungstisch. Mit dem Gewicht dieser Partner sollte das derzeit Mögliche ausgehandelt werden können. Auf keinen Fall sollte diese Vereinbarung über eine dann daraus abzuleitende vertragliche Vereinbarung als Ersatz für eine umfassendere, verbindlichere und für Bildung und Wissenschaft akzeptable und ausbalancierte Schrankenregelung herhalten. Für den kritischen Paragraf 53a bedeutet das, dass das Aktionsbündnis die von vielen Bibliothekaren vorgetragene und von verschiedenen Bundestagsabgeordneten unterstützte Forderung nach Erhalt des elektronischen Dokumentversands in grafischer Form (vergleiche unter anderem die Initiative der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin) gegenwärtig als Minimalanforderung mitträgt, obgleich diese Beschränkung auf grafische Formate für Bildung und Wissenschaft eigentlich kaum erträglich ist. Dieses Recht auf Versand grafischer Dateien soll auch dann uneingeschränkt erhalten bleiben, wenn die Verlage flächendeckend mit eigenen elektronischen Angeboten auf dem Markt präsent sind. Wozu dann komplizierte Zwangslizenzregelungen unter ungewissen »angemessenen« Bedingungen?
    Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
  13. Kuhlen, R.: ¬Das Ethos der Informationsgesellschaft ist das Internet : Anmerkungen zum ersten INFOethics-Kongreß der UNESCO (1997) 0.01
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  14. Kuhlen, R.: Der Streit um die Regelung des Zweitveröffentlichungsrechts im Urheberrecht : oder: Was macht Wissenschaftsfreiheit aus? (2010) 0.01
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    Abstract
    Die Auseinandersetzung um die Verankerung eines Zweitveröffentlichungsrechts im Urheberrecht wird aus den unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure diskutiert. Komplexer wird das Problem dadurch, dass das Zweitveröffentlichungsrecht als Mittel der indirekten oder direkten Begünstigung des Open-Access-Paradigmas gesehen wird. Zwar soll das Zweitveröffentlichungsrecht in erster Linie die informationelle Selbstbestimmung der Autoren fördern. Als Zweitveröffentlichungsverpflichtung zugunsten von Open-Access-Repositories soll jedoch auch dem Interesse der Öffentlichkeit an einem freien Zugriff zu dem mit öffentlichen Mitteln erstelltem Wissen Rechnung getragen werden. Das wird zumindest in Deutschland als Eingriff in Wissenschaftsfreiheit für problematisch gehalten. Wissenschaftsfreiheit hängt jedoch nicht von einer positiven Publikationsfreiheit bei der Zweitveröffentlichung ab. Ein Zweitveröffentlichungsrecht (der Autoren und der sie tragenden Institutionen) könnte als Übergang zu einer vollständig durch das Open-Access-Paradigma bestimmten Wissenschaftskommunikation angesehen werden.
  15. Kuhlen, R.: ¬Ein Schisma der Bibliotheken? (2002) 0.01
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    Abstract
    Ich bedanke mich, dass die Redaktion der NfD das Angebot angenommen hat, das Originalmanuskript meines Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abzudrucken, der am B. April unter dem von der FAZ-Redaktion vergebenen, gewaltigen (als Ironie nicht ganz so leicht erkennbaren) Titel "Abendländisches Schisma" erschienen ist. Dieser Artikel hat für viel Aufsehen gesorgt-in der Bandbreite von "total support' bis "total hate". Die überwiegende Reaktion aber war "gut, dass nun die Diskussion eröffnet ist". Zwar habe ich die Referenz auf den Artikel schon in INETBIB zur Verfügung gestellt, aber die Klientel der NfD liest das nicht unbedingt. Daher noch einmal, damit auch die Dokumentare und Informationswissenschaftler sich beteiligen können. Ich bin aufgefordert worden, meine in diesem Artikel sicherlich nur sehr holzschnittartig formulierten Gedanken auszuführen und in einer bibliothekswissenschaftlichen Zeitschrift zu veröffentlichen. Das werde ich auch tun. (Schon jetzt kann über http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/rk-gutachten.html mein Tübinger Gutachten von Ende 2001 zur Informationsinfrastruktur an Hochschulen eingesehen werden, das damit auch auf die Rolle der Bibliotheken eingeht). Hier nur eine Anmerkung in eigener Sache. Wie die meisten NfD-Leser wissen werden, bin ich nicht nur langjähriges DGI-Mitglied, sondern auch seit Beginn im Vorstand des HI (Hochschulverband für Informationswissenschaft), der auf meine Initiative 1990 in Konstanz gegründet wurde. Wir sind dabei - und ich unterstütze diese Bemühungen - eine Organisationsform zu finden, mit der DGI und HI zu einer innovativen Zusammenarbeit, auch in institutioneller Sicht, kommen können. Zusätzlich ist ja auch nicht zu verkennen, dass es von Seiten der DGI intensive und richtige Annäherungen an das Bibliotheksgebiet gibt, so dass als Ergebnis eines transitiven Übergangs auch Informationswissenschaft und Bibliothekswissenschaft näher in Kontakt kommen, nachdem fatalerweise in den 70er, 80er und teilweise auch noch in den goer Jahren eher Abgrenzungspolitik betrieben wurde. Daher hat mich zum einen etwas irritiert, dass einer der Kritiker (eher in der "hate"Ecke anzusiedeln) meinen Text so gelesen hat, als ob ich dem Bibliotheksgebiet die Konstanzer informationswissenschaftlichen Absolventen als die eigentlichen Informations- und Bibliotheksexperten andienen wollte und dafür das Bibliotheksgebiet abgewertet habe. Das - so weiter die Kritik- sei doch absurd, zumal von Seiten der Informationswissenschaft noch nie etwas für das Bibliotheksgebiet Sinnvolles publiziert worden sei. Verkehrter kann man es kaum lesen. Bibliotheks- und Informationswissenschaft sitzen zweifellos in einem Boot. Die Kritik an der Bibliothekswissenschaft kann auch an die Informationswissenschaft weitergegeben werden. Die Fachwelt der DGI fordere ich auf, in den Diskurs mit einzusteigen-was in dem Artikel letztlich angesprochen ist, ist wohl das Zukunftsthema nicht nur für unsere Disziplin schlechthin, wie wir methodisch, organisatorisch und institutionell mit Wissen und Informationsversorgung, hier vor allem mit Blick auf Forschung und Lehre, umgehen wollen.
    Footnote
    Nachdruck eines Artikels aus der F.A.Z. vom 8.4.2002 u.d.T.: "Abendländisches Schisma"
  16. Kuhlen, R.: Information in der informierten Gesellschaft (1987) 0.01
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  17. Kuhlen, R.: Informationsethik : Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2004) 0.01
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    Footnote
    Rez. in: Information - Wissenschaft und Praxis 56(2005) H.2, S.121 (K. Weber): "Rainer Kuhlen ist Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Lehrbeauftragter am Institut für Bibliothekswissenschaft der HumboldtUniversität zu Berlin. Seine "Informationsethik" ist als Lehrbuch konzipiert; dies ist schon allein daran ersichtlich, dass jedes Kapitel mit "Kontrollfragen" schließt, die Studierenden ermöglichen sollen, zu prüfen, ob der bisher thematisierte Stoff erfasst wurde. Der Text selbst ist in verschiedenen Schriftgrößen gesetzt. Es finden sich kleiner gesetzte Passagen, die der Autor als besonders wichtig und als Kondensat der bis dahin gebotenen Ausführungen anzusehen scheint. Dies mag für ein Selbststudium hilfreich sein, sofern man beim Autor studiert. Ob dies aber für alle Studierenden der Informationswissenschaft oder angrenzender Fächer gilt, kann man bezweifeln. Das Feld der Informationsethik ist stark in Bewegung, das Feld ist recht heterogen. Es ist zwar legitim und wünschenswert, den Versuch der Kanonisierung in der Lehre zu unternehmen, doch scheint dies noch verfrüht. Kuhlen selbst verweist mehrfach darauf, dass die Debatte der Informationsethik im Fluss ist; daher kann der Ausweis vermeintlich wichtiger und weniger wichtiger Aussagen gerade dann fehlleiten, wenn gleichzeitig der Anspruch der Allgemeingültigkeit und Vollständigkeit erhoben wird - und dieser Anspruch steckt überall in Kuhlens Buch. Die Stärke des Buchs liegt darin, dass es eine Fülle von Informationen zur Informationsethik und der darin behandelten Fragen bietet - es werden die großen Probleme angesprochen. Hier an Details zu mäkeln würde dem Anspruch des Buchs nicht gerecht werden; nimmt man die Konzeption als Lehrbuch ernst, so muss das Hauptziel sein, den Studierenden einen breiten Einblick in die jeweiligen Problemlagen zu verschaffen. Dies leistet das Buch ohne Zweifel.
    Jedoch zeigt es gleichzeitig eine erhebliche Schwäche, die auch für die Konzeption als Lehrbuch sehr problematisch ist. In den ersten beiden Kapiteln versucht der Autor, sehr gerafft existierende ethische Ansätze aufzuzeigen und ihren Zusammenhang zur Informationsethik zu skizzieren bzw. Menschenrechtskonzeptionen für die Ziele der Informationsethik nutzbar zu machen. Liest man jedoch weiter, so tauchen die angeführten ethischen Positionen nur noch vereinzelt, unsystematisch und kaum reflektiert auf. Im Wesentlichen erschöpfen sich die Kapitel 3 bis 8 darin, Sachverhalte aufzuzeigen, Konfliktlinien nachzuzeichnen und Argumentationen verschiedenster Interessengruppierungen darzustellen - reine Deskription also. Gleichzeitig werden in den hervorgehobenen Passagen gleichsam apodiktisch und ohne Begründung ethische Postulate formuliert: So und so ist es eben, so und so soll es sein. Dies fällt weit hinter den aktuellen Stand der Diskussion allein im deutschsprachigen Bereich zurück, wie sich an vielen Beispielen deutlich machen lässt: 1) Zwar geht Kuhlen in Kap. 5 auf Beate Rösslers Texte zur Privatheit ein, aber deutet nicht einmal an, wie umfassend sie und viele andere Autoren mit Rückgriff auf Argumente der politischen Philosophie den Anspruch auf Privatheit normativ begründet. z) Obwohl Helmut Spinner mit"Die Wissensordnung" 1994 und "Die Architektur der Informationsgesellschaft" 1998 ausführlich eine (normative) Antwort gegeben hat, wie mit Informationen in einer rechtsstaatlichen Demokratie umgegangen werden sollte, um Rechte und Freiheiten der Bürger zu erhalten und Konflikte zu lösen, geht Kuhlen darauf nicht ein. Dabei ist das Zonen-Konzept Spinners zumindest ein Ausgangspunkt für normative Überlegungen. 3) Auch wenn es problematisch ist, in einer Rezension für sich selbst Partei zu ergreifen, sei der Hinweis erlaubt, dass der Rezensent seit geraumer Zeit versucht, die Konzepte der verschiedenen liberalen Strömungen der politischen Philosophie für die Grundlegung einer Informationsethik - bspw. in Bezug auf die Wahrung von Bürgerrechten und den Digital Divide -fruchtbar zu machen. 4) Allenfalls kursorisch werden die mehr als wichtigen Beiträge von Rafael Capurro, Thomas Hausmanninger und vielen weiteren Autoren in den ICIE-Bänden und anderen Publikationen genannt. Zuletzt: Im internationalen Kontext ist die Forschung viel weiter, als dies Kuhlen darlegt. So ist die Debatte um den Digital Divide weit über das Problem der mangelnden technischen Infrastruktur hinausgegangen - ein Blick bspw. in Mark Warschauers Texte wäre sehr erhellend. Weiterhin, die Liste ist beileibe unvollständig, fehlt die gesamte Auseinandersetzung um die Postmoderne, die wichtigen Beiträge aus den USA werden nur angeschnitten, Luciano Floridi oder Manuel Castells werden bloß kurz zitiert - als Laie könnte man den (mehr als falschen) Eindruck gewinnen, dass Rainer Kuhlen die Informationsethik erfunden hätte. Problematisch ist dabei nicht die gekränkte Eitelkeit der übergangenen Autoren (obwohl intellektuelle Redlichkeit sowie informationswissenschaftliche Ansprüche fordern, auf andere Ansätze hinzuweisen); vielmehr erweckt Kuhlen den Eindruck, dass es gar nicht notwendig sei, normative Aussagen zu begründen oder deutlich zu machen, dass elaborierte Begründungen existieren und bedeutsam für die Ausarbeitung einer Informationsethik sind. Studierende, die Kuhlens Buch nutzen, müssen fast zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass es in ethischen Diskursen nur darauf ankommt, wer etwas behauptet, statt darauf, wie das Gesagte begründet wird. Fazit: Rainer Kuhlens "Informationsethik" liefert eine Fülle von Informationen. Aber weder als Lehrbuch noch als Beitrag zur systematischen Debatte der Informationsethik kann es wirklich überzeugen, dazu ist es zu sehr von Auslassungen geprägt."
  18. Kuhlen, R.: Wissensökologie (2004) 0.01
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    Abstract
    Wissensökologie ist im Zusammenhang von Informationsethik zu sehen. Deren zentrale Zielsetzung, nämlich die Bedingungen der Möglichkeit eines inklusiven und gerechten Umgangs mit Wissen und Information auszuloten, kann nur dann erreicht werden, wenn der Gedanke der Nachhaltigkeit zur Anwendung kommt. Der nachhaltige Umgang mit Wissen und Information soll Wissensökologie genannt werden. Wissensökologie bezieht die für Ökologie allgemein grundlegende Idee der Nachhaltigkeit nicht allein auf die natürlichen Ressourcen, sondern schließt den nachhaltigen Umgang mit den intellektuellen Ressourcen mit ein. Dazu muss das klassische DreiSäulen-Modell der (sozialen, ökonomischen und ökologischen) Nachhaltigkeit um die kulturelle und informationelle Dimension erweitert werden. Nachhaltigkeit ist seit dem Einzug des Konzepts in die allgemeine ökologische Diskussion so etwas wie eine moralische Norm im Sinne von inter- und intragenerationeller Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit geworden. Viele Entscheidungen, die auch im Bereich von Wissen und Information getroffen werden, haben globale Konsequenzen. Sie lassen heute und zukünftigen Generationen die Optionen offen, sich auf der Grundlage überlieferten Wissens fortzuentwickeln, oder aber sie verstellen ihnen diese Optionen, indem bislang erarbeitetes Wissen verknappt oder der Zugang zu ihm nicht mehr (oder nur einer jeweils spezifizierten Elite) möglich gemacht wird. Dies zu analysieren und dazu beizutragen, dass Letzteres nicht geschieht, ist Aufgabe der Wissensökologie.
    Source
    Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. 5., völlig neu gefaßte Ausgabe. 2 Bde. Hrsg. von R. Kuhlen, Th. Seeger u. D. Strauch. Begründet von Klaus Laisiepen, Ernst Lutterbeck, Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried. Bd.1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis
  19. Kuhlen, R.; Bekavac, B.; Griesbaum, J.; Schütz, T.; Semar, W.: ENFORUM, ein Instrument des Wissensmanagements in Forschung und Ausbildung im Informationswesen (2002) 0.01
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    Abstract
    Die Konzeption von ENFORUM beruht auf einer verteilten Organisation der informationswissenschaftlichen Kompetenzzentren im deutschsprachigen Bereich und der kooperativen Erarbeitung von ENFORUM-Einträgen über elektronische Kommunikationsforen. ENFORUM wird zum einen in den wissenschaftlichen Kontext elektronischer Wörterbücher und Enzyklopädien eingeordnet, zum anderen werden Vor- und Nachteile asynchroner elektronischer Kommunikation diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Kompensationsleistung von Moderatoren in Kommunikationsforen für den Erfolg der Diskurse unabdingbar ist. Der aktuelle Stand von ENFORUM (März 2002) wird vorgestellt. ENFORUM ist ein voll operatives System mit adaptiver Benutzerverwaltung, flexiblen Such- und Navigationsformen und ersten Funktionen in Richtung Wissensplattform. Überlegungen zur funktionalen Weiterentwicklung von ENFORUM und zum Einsatz in der Ausbildung schließen den Artikel ab.
  20. Kuhlen, R.: In Richtung Summarizing für Diskurse in K3 (2006) 0.01
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    Abstract
    Der Bedarf nach Summarizing-Leistungen, in Situationen der Fachinformation, aber auch in kommunikativen Umgebungen (Diskursen) wird aufgezeigt. Summarizing wird dazu in den Kontext des bisherigen (auch automatischen) Abstracting/Extracting gestellt. Der aktuelle Forschungsstand, vor allem mit Blick auf Multi-Document-Summarizing, wird dargestellt. Summarizing ist eine wichtige Funktion in komplex und umfänglich werdenden Diskussionen in elektronischen Foren. Dies wird am Beispiel des e-Learning-Systems K3 aufgezeigt. Rudimentäre Summarizing-Funktionen von K3 und des zugeordneten K3VIS-Systems werden dargestellt. Der Rahmen für ein elaborierteres, Template-orientiertes Summarizing unter Verwendung der vielfältigen Auszeichnungsfunktionen von K3 (Rollen, Diskurstypen, Inhaltstypen etc.) wird aufgespannt.

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