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  • × author_ss:"Pauen, M."
  • × year_i:[2010 TO 2020}
  1. Dahl, E.; Pauen, M.: Schuld und freier Wille (2010) 0.01
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    Abstract
    In den letzten Monaten haben sich viele Menschen gemeldet, die in ihrer Jugend Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind. Für einige Mediziner sind Pädophile krank und daher nur vermindert schuldfähig. Dies hat jetzt auch Philosophen auf den Plan gerufen. Sind Menschen Herr ihrer Willens? Hätten sie anders handeln können, als sie tatsächlich gehandelt haben? Und wenn nicht, wie steht es dann mit Verantwortung, Schuld und Strafe? Der Medizinethiker Edgar Dahl äußert sich zu diesem brisanten Konflikt. Der Berliner Philosoph Michael Pauen antwortet auf Dahls Thesen.
    Footnote
    Vgl. auch die Diskussion: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23.
    Source
    Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79
  2. Pauen, M.: ¬Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen : Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung? (2010) 0.01
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    Content
    "Hirnforschung liefert neue Erkenntnisse über Schuld und Unschuld Ich habe jedoch entschiedene Zweifel an derartigen Überlegungen. Wir müssen am Schuldprinzip festhalten, und zwar gerade dann, wenn wir die neueren wissenschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen wollen. Das Schuldprinzip dient nämlich nicht etwa dazu, möglichst viele Menschen ins Gefängnis zu bringen. Vielmehr liefert es Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuld und Unschuld. Solche Kriterien benötigen wir nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Alltag. Kleine Kinder z.B. machen wir im Allgemeinen nicht verantwortlich. Sie können die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen, und oft haben sie sich auch nicht unter Kontrolle. Ähnliches gilt für Erwachsene, deren Urteils- oder Entscheidungsvermögen z.B. aufgrund psychischer Erkrankungen beeinträchtigt ist. Es ist zu erwarten, dass wir aus der Hirnforschung noch einiges mehr über Einschränkungen unserer Schuldfähigkeiten erfahren werden. Und zu dieser Erwartung besteht in der Tat Anlass: So scheinen besonders schwere Straftaten häufig von Menschen begangen zu werden, die ihre Gewaltbereitschaft nur schlecht kontrollieren können und auch kaum aus negativen Erfahrungen lernen. In diesen Fällen stellt sich nicht nur die Frage, ob Strafe gerechtfertigt ist - unklar ist auch, ob sie etwas bewirken kann. Derartige Straftäter haben auch die höchsten Rückfallquoten. Zwar versagen bei ihnen auch die herkömmlichen Therapien, aber ein besseres Verständnis ihrer Krankheit könnte zu neuen Ansätzen führen. Doch selbst wenn die Hirnforschung uns alle relevanten Fakten liefern würde - wie sie zu bewerten sind, ob sie also die Schuldfähigkeit in Frage stellen oder nicht, stellt sich erst heraus, wenn wir Kriterien für die Unterscheidung zwischen Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit haben. Diese Kriterien aber liefert uns der Schuldbegriff. Es wäre überdies naiv anzunehmen, dass sämtliche Erkenntnisse der Hirnforschung das Schuldprinzip in Frage stellen. Das würde bedeuten, dass unser Gehirn unsere Fähigkeit, frei und verantwortlich zu entscheiden, grundsätzlich beeinträchtigen würde. Das ist aber offensichtlich falsch! Was soll denn die Grundlage für unsere Wünsche und Überzeugungen, unsere Kenntnis von Verboten und Geboten sein, wenn es nicht Prozesse im Gehirn sind? Wie sollten Entscheidungsprozesse realisiert sein - wenn nicht durch neuronale Aktivitäten? Wenn das aber so ist, dann scheint ein gesundes Gehirn uns überhaupt erst die Bedingungen für freie und verantwortliche Entscheidungen zu liefern. Und warum sollte dann ein Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen zu Zweifeln an unserer Freiheit und Verantwortlichkeit führen? Eine solche Beeinträchtigung wäre doch nur zu erwarten, wenn diese Mechanismen gestört sind! Und in der Tat: Die Neurobiologie kann uns einiges über solche Störungen verraten.
    Dies führt zu einer weiteren Überlegung. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat kürzlich argumentiert, dass der heutige pragmatische Umgang bei der Anwendung des Schuldprinzips Zeichen einer "reifen Form von Rationalität" sei. Ein Richter muss also keine philosophischen Überlegungen über das Wesen der Willensfreiheit anstellen, vielmehr nennt das Strafrecht ihm ganz konkrete Kriterien für die Einschränkung bzw. den Ausschluss von Schuldfähigkeit. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann er davon ausgehen, dass der Angeklagte schuldfähig ist. In der Tat: Jeder, der ein Interesse hat, dass Strafprozesse schneller abgeschlossen werden, als die seit zweieinhalb Jahrtausenden andauernde Diskussion über Willensfreiheit und Verantwortung, wird Hassemer hier zustimmen. Es hätte herzlich wenig Sinn, wenn Richter philosophische Elaborate über die Willensfreiheit verfassen müssten, um zu begründen, warum Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden. Damit aber kann die Diskussion über das Schuldprinzip nicht erledigt sein. Wir sollten das Schuldprinzip nicht abschaffen, aber wir können es auch nicht einfach unangetastet lassen. Neben Richterinnen und Richtern, die das Recht anwenden, gibt es Rechtstheoretiker und Philosophinnen, die sich Gedanken über Grundlagen unseres Rechts und unserer Rechtspraxis machen. Und die sind aus den bereits genannten Gründen gut beraten, wenn sie sich um eine Weiterentwicklung des Schuldprinzips bemühen. Auch wenn man nicht glaubt, dass die Neurobiologie zu einer fundamentalen Revision unseres Strafrechts führt: Ignorieren kann man die Erkenntnisse der Hirnforschung sicherlich nicht. Und wenn man sie zur Kenntnis nimmt, muss man einfach eine klarere Vorstellung von Schuldfähigkeit und Verantwortung haben, als wir sie heute besitzen. Hier ist für die Strafrechtstheorie und die Rechtsphilosophie noch einiges zu tun. Doch gibt es hier nicht ein fundamentales theoretisches Problem? Schuldfähigkeit setzt nach einer weit verbreiteten Vorstellung voraus, dass man anders hätte handeln und die fraglichen Gesetze und Normen einhalten können. Wenn aber unsere Welt wirklich von deterministischen Naturgesetzen bestimmt wird, dann steht immer schon fest, was wir tun werden. Wer ein Gesetz gebrochen hat, hätte es also offenbar nicht einhalten können. Doch wie sollen wir jemanden für eine Gesetzesverletzung verantwortlich machen, wenn er das Gesetz mangels Alternativen gar nicht einhalten konnte?
    Ich glaube in der Tat, dass es ohne Alternativen keine Verantwortung gibt. Aber ich glaube auch, dass man in einer determinierten Welt sehr wohl anders handeln kann, als man es faktisch tut. Ob ich etwas tun kann oder nicht, hängt nämlich von äußeren Umständen und meinen Fähigkeiten ab. Geht es darum, ob ich etwas tun werde, dann kommt es auf meinen Willen und meine Entscheidungen an. Es ist daher durchaus möglich, dass z.B. ein Aktienexperte eine Verhaltensregel oder ein Gesetz, das er sehr wohl einhalten kann, nicht einhalten will, und dass dieser Wille sein Verhalten bestimmt. Es wäre absurd, würde der Aktienexperte behaupten, er sei unschuldig, weil sein Wille sein Verhalten festgelegt habe. Doch wenn das stimmt, dann kann man eben auch in einer determinierten Welt tun, was man nicht getan hat, vorausgesetzt, das eigene Handeln hängt von den eigenen Wünschen und Entscheidungen ab. Doch selbst wer all dies akzeptiert, kann sich fragen, warum man nicht einfach Verantwortlichkeit und Schuldfähigkeit generell bestreitet und Strafe durch Therapie ersetzt? Wir würden eine Menge Leid verhindern: Niemand müsste ins Gefängnis, und das Schlimmste, was im Falle von Fehlurteilen passieren könnte, wäre eine überflüssige Therapie. Es mag in der Tat sein, dass wir den Schuldbegriff in Zukunft enger fassen müssen. Personen, die wir heute noch als schuldig betrachten, müssten dann als unschuldig gelten - z.B. weil wir neue Erkenntnisse über die Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit gewonnen haben. Doch kann es sinnvoll sein, überhaupt niemanden als schuld- und verantwortungsfähig zu betrachten? Und: Wäre dies wirklich menschenfreundlich? Ein weiterer Grund, der dagegen spricht, ergibt sich aus den Konsequenzen. Wenn wir eine Person für verantwortlich und schuldfähig halten, bedeutet dies zunächst, dass wir ihr prinzipiell zutrauen, von ihrer Freiheit einen sinnvollen, eben verantwortlichen Gebrauch zu machen. Verantwortlichen und schuldfähigen Personen können wir daher Freiheitsspielräume zugestehen, die wir denjenigen entziehen, die nicht schuld- und verantwortungsfähig zu handeln vermögen. Das bedeutet nicht nur, dass wir den Handlungsspielraum einschränken, wenn wir glauben, dass jemand nicht schuld- und verantwortungsfähig ist, es bedeutet auch, dass wir solche Personen nicht in vollem Maße als freie und verantwortliche Individuen anerkennen.
    Forderung nach Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst Doch kann man wirklich wollen, dass wir diese Haltung allen Menschen gegenüber einnehmen? Und - selbst wenn man eine solche Einstellung für akzeptabel hält: Wem gegenüber sollten wir denn eigentlich darauf bestehen, dass niemand mehr bestraft, niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden und niemand mehr verantwortlich gemacht werden darf? Wenn niemand verantwortlich und schuldfähig ist, dann gilt dies auch für die möglichen Adressaten einer solchen Forderung. Jeder Richter, der dennoch einen Angeklagten bestraft, jeder Therapeut, der schlechte Arbeit macht, jeder Politiker, der die Forderung nach einer Reform des Strafrechts ignoriert, kann sich darauf berufen, dass auch er selbst weder verantwortlich noch schuldfähig ist. Mit anderen Worten: Die Forderung nach einer fundamentalen Reform von Schuldprinzip und Strafrecht muss eben die Vorstellung von Verantwortung und Schuldfähigkeit voraussetzen, die sie selbst bestreitet. Gibt man diese Vorstellung von Verantwortung wirklich auf, dann hat man eben auch niemanden mehr, der für die Reform des Strafrechts verantwortlich sein könnte. Will man umgekehrt jemanden verantwortlich machen, dann muss man an der Verantwortung festhalten und die Forderung aufgeben. Kurzum: Die Forderung nach einer Aufgabe des Schuldprinzips widerspricht sich selbst. Es führt daher kein Weg an einer Einigung auf möglichst genaue und plausible Maßstäbe für Schuld und Verantwortung vorbei. Das ist nicht einfach, und es ist sicher auch kein einmaliger Akt, vielmehr wird man diese Maßstäbe im Lichte neuer Erkenntnisse immer wieder zur Diskussion stellen müssen. Ein Verzicht auf Begriffe und Maßstäbe hilft dabei genauso wenig wie die Behauptung, Menschen seien nicht verantwortlich. Wenn wir zu gerechten Urteilen kommen wollen, helfen keine undifferenzierten Verallgemeinerungen, auch wenn sie auf den ersten Blick noch so menschenfreundlich daherkommen mögen."
    Footnote
    Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Fortsetzung: Bormann, F.-J.: Verantwortung und Verdrängung: Was ist Willensfreiheit (6): Die theologische Ethik versucht, menschliche Spielräume realistisch zu vermessen. In: Frankfurter Rundschau. Nr.176 vom 2.8.2010, S.20-21. Vgl. auch: Dahl, E., M. Pauen: Schuld und freier Wille. In: Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79. Vgl.: http://www.fr-online.de/kultur/das-schuldprinzip-antasten--ohne-es-abzuschaffen/-/1472786/4504248/-/index.html.
    Source
    Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23
  3. Pauen, M.; Welzer, H.: Autonomie : eine Verteidigung (2015) 0.01
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    Abstract
    Autonomie gilt als zentrale menschliche Eigenschaft. Doch sie gerät von vielen Seiten unter Beschuss: Die Neurowissenschaft erklärt, der Wille sei nicht frei, die Sozialpsychologie zeigt in ihren Experimenten ebenso wie Shitstorms im Internet, wie mächtig der Anpassungsdruck ist. Die Auswirkungen sind beträchtlich, wenn unsere Autonomie in Gefahr ist. Harald Welzer und Michael Pauen analysieren die Situation auf Grundlage eigener Experimente und Forschungen, um Möglichkeiten der Gegenwehr sichtbar zu machen: Wie können Gemeinschaften so gestaltet werden, dass Konformitätszwänge gering bleiben? Gleichzeitig zeigen sie, dass es wirksame Gegenstrategien nur auf der sozialen Ebene geben kann - solange wichtige Freiheitsspielräume noch bestehen. Die Zeit drängt.
    Content
    Einleitung -- Der Begriff der Autonomie -- Autonomie als Fähigkeit zu selbstbestimmtem Handeln gegen Widerstände -- Selbstbestimmung -- Autonomie, Heteronomie und Anomie -- Autonomie und Freiheit -- Autonomie als natürliche Eigenschaft -- Autonomie und Sozialität -- Das Paradoxon der Autonomie -- Der Sinn der Konformität -- Konformismus und Gruppendynamik -- Autonomie und Gesellschaft -- Fazit -- Geschichte der Autonomie -- Der Prozess der Zivilisation -- Geschichte der Autonomievorstellungen -- Utopische Entwürfe -- Sozialvertragstheorien -- Autonomie und Erziehung -- Autonomie in der Philosophie -- Decadence -- Russische Utopien zu Beginn des 20. Jahrhunderts -- Fazit -- Empirische Erkenntnisse -- Fallstudien -- Konformitätsexperimente -- Handlungsspielräume des Selbst : ein Forschungsprojekt -- Moralisches Urteilen -- Konformismus und Evolution -- Wege zur Sicherung von Autonomie -- Autonomie Heute -- Die Bürde der Freiheit -- Eine andere Form von Totalitarismus -- Ein irritierendes Erlebnis -- Shifting baselines -- Die Sicherung des Rechtsstaats -- Gleichschaltung -- Der Circle : ein narratives Szenario -- Die schleichende Veränderung sozialer Standards -- Das Verschwinden des Geheimnisses -- Konformismus und Cybermobbing -- Selbstüberwachung -- Versicherungen : Verträge auf Verhalten -- Eine Verteidigung der Autonomie -- Dialektik der Autonomie -- Wie man Autonomie verteidigt -- Danksagung -- Anmerkungen -- Literatur -- Namen- und Sachregister.
  4. Pauen, M.: ¬Eine Frage der Selbstbestimmung (2011) 0.01
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    Source
    Spektrum der Wissenschaft. 2011, H.3, S.68-72