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  1. Pöppe, C.: ¬Das Ende von Eric Weissteins mathematischer Schatzkiste (2001) 0.00
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    Abstract
    Dabei sieht er sich in der Tradition von Martin Gardners legendären "Mathematical Games" aus dem "Scientific American". So finden sich die Polyominos (verallgemeinerte Dominosteine), die GolombLineale und andere Klassiker wieder, und immer wieder stößt man auf die ausgefallensten Polyeder (Vielflächner) mit Bild und griechischem Bandwurmnamen. Dagegen sind zum Beispiel Grundbegriffe von Funktionalanalysis und Integrationstheorie knapp bis lieblos und häufig fehlerhaft abgehandelt.Seit 1999 liegt sein Werk in gedruckter Form vor, als "CRC Concise Encyclopedia of Mathematics". Und das war der Anfang vom - vorläufigen Ende der Website. Mittlerweile streitet man sich vor Gericht, ob Weisstein dem Verlag CRC mit dem Copyright an der gedruckten Ausgabe auch das Recht an der weitaus älteren und weiter wachsenden Website verkauft hat. Weisstein ist mittlerweile Angestellter von Wolfram Research Inc., dem Hersteller der mathematischen Universalsoftware "Mathematica" (Spektrum der Wissenschaft 2/2000, S. 100). Nach einigem Hin und Her hinter den Kulissen stellte Wolfram Weissteins Material, das dieser inzwischen weiterentwickelt hatte, unter dem Namen "MathWorld" ins Netz und fing sich damit eine Urheberrechtsklage von CRC ein. Der Fall ist in der Hauptsache noch nicht entschieden - man verhandelt über einen Vergleich; aber die Begründung der am 23. Oktober 2000 ergangenen einstweiligen Verfügung zur Schließung der Website lässt Schlimmes befürchten. Niemand bestreitet, dass die Website zuerst da war und das gedruckte Werk von dieser abgeleitet ist.
  2. Lischka, K.: US-Richter misstrauen Internet-Filtern : Jugendschutz contra freie Meinungsäußerung: In Amerika entscheidet wieder mal die Justiz über staatliche Vorgaben (2002) 0.00
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    Content
    "Was haben die finnische Botschaft in Rumänien, eine dänische Organisation gegen die Todesstrafe in den USA und die schottische Zeitung 'Aberdeen Independent" gemeinsam? Ihre Internet-Seiten gefährden jugendliche Nutzer mit pornografishen Inhalten. So sieht es zumindest das Filterprogramm "N2H2 Internet Filtering 2.0". Diese und 6.774 weitere zu Unrecht blockierte Seiten präsentiert die "American Civil Liberties Union (ACLU)" als Beweis in einem Prozess um den sog. Children's Internet Protection Act (CIPA). Verhandelt wird dabei eine Frage von internationaler Bedeutung: Ab wann gefährdet Jugendschutz im Internet die freie Meinungsäußerung? In Deutschland rückt die Filter-Problematik ins öffentliche Bewusstsein, seit die Düsseldorfer Bezirksregierung von Zugangs-Providern eine Blockade bestimmter Internet-Seiten fordert (siehe Netzwerk-Seite vom 12. März) - und dagegen Protest laut wird, wie am Wochenende mit einer Demonstration in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt. ln den Vereinigten Staaten befassen sich Bürgerrechtsgruppen und Gerichte bereits seit Mitte der neunziger Jahre mit Online-Filtern. Zwei Gesetze, die Minderjährige vor Pornografie im Netz schützen sollten, haben US-Gerichte bereits für verfassungswidrig erklärt beziehungsweise wegen Verfassungsbedenken vorerst gestoppt: 1996 den "Connmunications Decency Act" und 1998 den "Child Online Protection Ast". ln beiden Fällen war das wesentliche Argument gegen Zwangsfilterung die lneffektivität der Programme. Da auch Internetseiten über Empfängnisverhütung, Aids, die Diskriminierung Homosexueller oder gar die Cartoonfigur Snoopy gesperrt wurden, sahen die Gerichte die vom ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit gefährdet. Es scheint wahrscheinlich, dass deshalb auch der jetzt verhandelte "Children's Internet Protestion Act" keinen Bestand haben wird. Das lassen die Äußerungen der Richter während der Verhandlung erwarten. Ihr Urteil werden sie Anfang Mai verkünden. Anders als die beiden früheren Gesetze gehört der CIPA nicht zum Strafrecht. Das Gesetz sieht vor, dass vom Jahr 2003 an Bibliotheken nur dann mit Bundesgeld unterstützt werden, wenn sie minderjährige Surfer von jugendgefährdenden Seiten fern halten. Ob das allerdings möglich ist, zweifelt Harvey Bartle, einer der drei Richter, an: "Ich denke, jedermann würde mir zustimmen, dass wir wahrscheinlich nicht hier sitzen würden, wenn es eine Technologie gäbe, die einfach Obszönitäten, Kinderpornografie und jugendgefährdende Inhalte ausschließen könnte." Solche Filter existieren nicht. Arbeiten die Programme mit von Menschen erstellten Listen, blockieren sie nicht einmal annähernd genügend Seiten. Allerdings kann man gute Entscheidungen erwarten. Denn Menschen verstehen anders als Computer, dass Aufklärungsangebote über Empfängnisverhütung durchaus für Minderjährige zugänglich sein sollten. Freilich sind schon solche Einsätzungen in den Vereinigten Staaten umstritten, wo es unterschiedliche Ansichten etwa über die Zulässigkeit von vorehelichem Sex gibt: Gerade deshalb ist das Schwelgen der meisten Hersteller von Filtersoftware übenden Inhalt ihrer Listen, deren Zustandekommen und die zu Grunde liegenden Wertvorstellungen beängstigend. Richter Bartle fragte einen als Zeugen geladenen Bibliothekar, der Filterprogramme einsetzt: "Sie delegieren die Verantwortung an ein außenstehendes Unternehmen? Wie kontrollieren sie, was der Hersteller der Filtersoftware tut?" Andere Filter arbeiten mit automatischer Texterkennnng. Die genaue Arbeitsweise halten die Produzenten geheim, allerdings dürfte die Suche nach Reizworten dabei eine bedeutende Rollenspielen. Damit ist wohl zu erklären, dass das Programm Cyberpatrol die Internet-Seite zum Buch "Peepshow: Media and Politics in an Age of Scandal" vier angesehener Publizisten blockiert hat. Der Sprachwissenschaftler Geoffrey Nunberg sagte vor Gerietet, eine präzise Analyse des Sinnzusammenhangs liege "weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie".
  3. Charlier, M.: ¬Die Austreibung des Mittelalters : Von der Wissensgemeinde zum geistigen Eigentum und zurück: Forscher wehren sich gegen die Macht der Verlage (2002) 0.00
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    Content
    Darum haben einige Verlage jetzt harte Bandagen aufgelegt. Das nahezu übereinstimmende Grundmuster: Sie verlangen die Übertragung aller Rechte auf den Verlag und den Verzicht auf Vorabveröffentli-chung auf Preprint-Servern. Möglichst jede Veröffentlichung und jede Verwertung soll über ihre Abrechnungsstellen laufen. Freier Austausch der Wissenschaft? Hat im Zeichen von "Intellectual Property" wenig zu besagen. Da ist sie wieder, die Kette aus dem Mittelalter. Einige Zeitschriften können diese Forderung anscheinend durchsetzen. Sie haben eine so überragende Stellung, dass die Wissenschaftlergemeinde alles, was dort fehlt, nicht für voll nimmt. Die allgemeine Entwicklung geht in eine andere Richtung. Auf einer Veranstaltung der HeinrichBöll-Stiftung in Berlin wurde deutlich, immer mehr Wissenschaftler wollen diese Zustände nicht mehr hinnehmen, dass ihr Wissen eingekerkert wird, wie der Berliner Mathematiker Martin Grötschel formuliert. In den USA hat die "Public Library of Science' 30.000 Unterschriften von Wissenschaftlern gesammelt: Alle Veröffentlichungen sollen spätestens sechs Monate nach Erscheinen im Internet kostenlos zugänglich sein. Andere Forderungen gehen noch weiter: Mit öffentlichen oder gemeinnützigen Mitteln geförderte Forschungsprojekte müssten ihre Ergebnisse sofort über das Netz zugänglich machen. Die Weltvereinigung der Mathematiker (IMU) hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht: Mitte April hat sie ihr Kommunikationssystem Math-Net gestartet. Es soll allen Mathematikern eine einheitliche Plattform für ihre Web-Publikationen bereitstellen. Das Ziel: eine Digital Mathematical Library, die die gesamte mathematische Literatur im Internet bereitstellt - ohne Ketten aus Eisen, Geld oder andere Zugangsbeschränkungen.
  4. Misslbeck, A.: ¬Der Sesam öffnet sich :-) (2003) 0.00
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    Content
    Im naturwissenschaftlichen Bereich sind Peer Reviews längst Gang und. Gäbe. Extrem teure Wissenschaftsmagazine begründen unter anderem damit oft ihre hohen Preise. Mit Open Access im Internet geht es plötzlich auch kostenlos. Das empfinden viele Wissenschaftsverlage als Affront. Einer der: geistigen Väter der Bewegung, Nobelpreisträger Harold Varmus, sagte in einem Zeit-Interview: "Es gibt Zeitschriften, die verlangen für ein institutionelles Abonnement bis zu 15.000 Dollar pro Jahr - das ist irrational, denn es behindert den Aus;tausch von Information zwischen den Forschern:" Varmus ist einer der Gründer der US-amerikanischen Public Library of Science (PLoS), die am 9. Oktober mit einem kostenlosen Biologiejournal an die Internet-Öffentlichkeit getreten ist. Die Nonprofit-Organisation verlangt das nötige Geld nicht von den Lesern, sondern von den Autoren oder den wissenschaftlichen Instituten, die durch die Veröffentlichung ihr Renommee erhöhen. Ohne Peer Review könnte PLoS Biology nicht in Konkurrenz zu den teuren Zeitschriften treten. Die wissenschaftliche Gemeinde würde die Online-Veröffentlichung nicht anerkennen. Für den freien Zugang zu den Erstveröffentlichungen nennt Varmus einleuchtende Gründe: "Der größte Teil der Wissenschaft wird durch Steuern finanziert. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass die Publikationen allen zugänglich sein sollten." Zwar sind geisteswissenschaftlichen Zeitschriften noch vergleichsweise preisgünstig. Dennoch führt Klaus Graf von der Universität Freiburg auch für diesen Bereich an einem Beispiel vor Augen, dass die öffentliche Hand gleich viermal in ihre eigenen Taschen greifen muss, bis die Ergebnisse einer eingeschränkten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen: Die Gehälter der Wissenschaftler, Reisekosten und einiges mehr zahlt der Staat. Auch die redaktionelle Überarbeitung finanziert die öffentliche Hand: Der Verlag will kostendeckend arbeiten und holt sich Druckkostenzuschüsse von öffentlichen Geldgebern dazu. Schließlich sind auch die Bibliotheken, die die Publikation anschaffen, vom Steuerzahler finanziert. Graf fasst zusammen: "Der Staat kauft seine eigenen Forschungsergebnisse zurück."

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