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  • × author_ss:"Bayer, M."
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  1. Büssow, J.; Tauss, J.; Scheithauer, I.; Bayer, M.: ¬Ein Kampf gegen den Rechtsextrimismus - oder gegen das Internet? : Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow und der Medienexperte Jörg Tauss (beide SPD) streiten über Sperren und Filter für das Web (2002) 0.02
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    "Herr Büssow, Sie haben nordrhein-westfälische Internetfirmen, die Surfern den Onlinezugang ermöglichen, angewiesen, bestimmte Webseiten zu sperren. Warum? - Büssow: Nach dem Mediendienste-Staatsvertrag sind wir verpflichtet, bei Angeboten einzugreifen, die das Strafgesetzbuch verbietet - Volksverhetzung etwa oder Diskriminierung von Minderheiten. Provider, die die Technik zum Anbieten von Seiten bereithalten, haben zwar eine stärkere Verantwortung als Firmen, die ihren Kunden den Weg ins Netz ermöglichen. Aber viele nationalsozialistischen Seiten liegen in den USA Dort sind sie erlaubt, weil sie unter das US-Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Bei uns sind sie strafbewehrt. In diesen Fällen bitten wir die Zugangsprovider, die Seiten zu sperren. - Das Bitten klingt so freundlich. - Büssow: Ja, erst einmal ist es auch freundlich. Viele Provider folgten uns zunächst. Dann kam der Eco-Verband und sagte, Zugangsanbieter hätten nur die Funktion von Briefträgern - und die seien nicht für den Inhalt von geschlossenen Briefen verantwortlich, sondern hätten nur den Transport vorzunehmen. Aber es handelt sich hier nicht um geschlossene Briefe. Manche halten uns vor, wir dürften im globalen Netz eine globale Kommunikation nicht verhindern. Das würde bedeuten, dass wir im Internet einen anderen Rechtszustand haben als offline. Wir müssten dann ins Strafgesetzbuch schreiben: Diese Bestimmung, Volksverhetzung etwa, gilt nicht im Internet. Das hat der Deutsche Bundestag bislang aber nicht getan. - Soll das Strafgesetzbuch nur offline gelten? - Tauss: Überhaupt nicht. Im Ziel bin ich mit Jürgen Büssow völlig einig: Selbstverständlich sind Kriminelle und Kriminalität zu bekämpfen, da, wo sie auftreten. Aber Jürgen Büssow bekämpft nicht den Rechtsradikalismus, sondern schlichtweg das Internet - und ich habe den Eindruck, aus einer großen Unkenntnis heraus. Was er technisch den Providern abverlangt, ist nicht machbar. Vor allem aber besteht für Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider keine Rechtsgrundlage, weil sie dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht unterliegen, wie mehrere Gutachten bestätigen. - Herr Büssow, verlangen Sie Unmögliches? Zumindest die von Ihnen mit initiierten Tests lassen die Filter ja schlecht aussehen. - Büssow: Als Ordnungsbehörde müssen wir kein bestimmtes Verfahren vorschlagen, wie etwas technisch möglich ist. Trotzdem haben wir uns in Gesprächen mit den Providern darauf eingelassen, ein System von drei Softwarefirmen zu prüfen. Die Universität Dortmund hat sich einverstanden erklärt, die Filter auf ihre Effektivität hin zu untersuchen: ob sie zu umständlich oder teuer sind. Bisher kam nicht heraus, dass es nicht machbar wäre. - Aber die Filter funktionieren auch noch nicht. Umgehen lassen sie sich ja ohnehin. - Büssow: Der Leiter des Rechenzentrums, ein Physiker, sagt: Wir können den Zugang zu bestimmten Seiten erheblich erschweren. Surfer müssen an Windowsrechnern zwölf Schritte unternehmen, um die Sperre zu umgehen. Das ist für durchschnittliche Nutzer viel Aufwand. Vier Provider in Deutschland decken 80 Prozent der User ab: T-Online, AOL, Freenet und Compuserve. Wenn nur die vier eine Selbstverpflichtung abgeben und diese Inhalte nicht mehr zugänglich machen, wäre das ein großer Fortschritt. Denn die Leute, die verbotene Seiten verbreiten wollen, kämen nicht mehr an die Mehrheit der Bevolkerung ran. -
    Tauss: Die kommen schon jetzt nicht an die große Mehrheit der Bevölkerung ran, weil die große Mehrheit der Bevölkerung sich für diesen Mist nicht interessiert. Ich muss doch Nazi-Angebote bewusst suchen. Und, wenn ich sie suche, werde ich auch tech sche Tricks anwenden. Die Umgehung Ihrer DNS-Sperre ist automatisierbar, dann bekomme ich den Zugang ganz einfach. Im Übrigen sind Filter schon deshalb nicht sinnvoll, weil sie dazu führen, dass die bekämpften Angebote aufviele andere Server kopiert werden. Jürgen Büssows gute Absicht wird so konterkariert. Selbst wenn wir die Chance hätten, die eine oder andere Naziseite auszusortieren: Ich hätte große Bedenken, ob man eine solche Technik einsetzen soll. Andere Teile der Welt warten nur darauf. Denn mit der gleichen Software lässt sich gegen Demokratie und Freiheit vorgehen. Wenn auch andere Länder anfangen, ihre nationale Rechtsordnung auf das Netz zu übertragen, kann man sich vorstellen, was geschieht: Irak würde pro-westliche Einflüsse bekämpfen, oder Milosevic hätte in Jugoslawien das Internet, das wesentlich zur Demokratisierung des Landes beigetragen hat, unterbunden. Ich hoffe, dass die Technik, die Herr Büssow sich wünscht, nie funktioniert, selbst wenn sie manchmal hilfreich wäre. Überhaupt: Wer sagt wem, welche Seiten gesperrt werden? - Büssow: Unsere Verfügungen sind transparent und verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Deshalb stimmen Ihre Beispiele nicht mit Irak oder China; dort gibt es nämlich keine Verwaltungsgerichte. - Herr Büssow, Sie haben eine Entwicklung initiiert, an deren Ende eine Filterlösung steht. Raten Sie dann den Providern: Benutzt die Technik, und damit ist die Internetwelt wieder in Ordnung? - Büssow: Die Provider können auch andere Sperrtechniken verwenden. Für uns ist entscheidend, dass illegale Inhalte, selbst wenn sie aus dem Ausland kommen, gestoppt werden können. Der Nachweis der Sperrmöglichkeit ist auch wichtig für die gerichtliche Auseinandersetzung, die wir anstreben. Der eigentliche Punkt ist für mich: Gibt es eine Verantwortlichkeit der Zugangsprovider, wenn sie illegale Inhalte zugänglich machen, oder nicht? Die FirstAmendment-Regeln der US-Verfassung schützen Nazi-Seiten in den USA, aber nicht bei uns. Wenn wir sagen, wir wollen diesen Schutz auch, müssten wir dem USRecht folgen - und unsere Verfassung in Sachen Meinungsfreiheit ändern. - Gibt es die Verantwortung der Zugangsprovider, von der Jürgen Büssow spricht? - Tauss: Die Provider wirken schon jetzt konstruktiv mit. Wenn die Polizei zu ihnen kommt und sagt "Wir müssen eine Straftat verfolgen", dann ist das selbstverständlich möglich. - Büssow: Aber ist nicht die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, sich vor die angegriffenen Menschen zu stellen? Das können Ausländer sein, Homosexuelle, Kinder - im Sinne von Jugendschutz und Kinderpornografie -, oder es können jüdische Gemeinden sein oder Angehörige jüdischen Glaubens in Deutschland. Ich akzeptiere nicht die Auffassung aus der Netzszene, es gäbe online ein Recht auf Hassseiten, egal wie ehrabschneidend sie sind. Die Verletzung der Betroffenen müsse man eben in Kauf nehmen; das Weh sei nun mal ein Abbild der Welt. - Tauss: Es ist eine grobe Unterstellung zu sagen, man wolle nichts gegen solche Leute tun. Wir können die Täter ergreifen. Sie machen sich aut Bundesgerichtshof im Ausland nach deutschem Recht strafbar: Wenn sie hierher zurückkommen, können . sie gefasst werden; das ist völlig klar. - Der Bundestag hat ein neues Bundesjugendschutzgesetz verabschiedet, die Länder arbeiten an einem neuen Staatsvertrag zum Medienschutz - und dort geht es um das Prinzip der Selbstregulierung und vielleicht der regulierten Selbstregulierung. Kann das funktionieren?
  2. Bayer, M.: Zweiter Sonnenaufgang im Internet : Die Registrierung für die neuen Netz-Adressen .info und .biz startet - "Sunrise-Period" soll Markenrechte sichern (2001) 0.00
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    Die mehrstufige Bestellung klingt komplizierter als sie ist. Dennoch versuchen manche Firmen, mit den neuen Top Level Domains ein Geschäft zu machen. So flattern derzeit fast täglich vermeintlich gut gemeinte Briefe in die Chefetagen: Als Konsequenz aus diesem äußerst ungewöhnlichen und komplizierten Verfahren" wird da beispielsweise interessierten Unternehmen dringend dazu geraten, sich bei der bizRegistrierung von einem Experten beraten und unterstützen zu lassen." Andere Schreiben enthalten professionell gemachte Formulare; wer sie ausfüllt und abschickt, zahlt für eine .info-Vorregistrierung 490 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Dienstleistung besteht dann darin, die Bestellung an einen Registrar weiterzuleiten, an den man sich auch direkt hätte wenden können. Und, wie bei allen Anbietern gilt auch hier: Eine Garantie für die Zuteilung der Adresse gibt es nicht das Geld aber ist aufjeden Fall weg. Als Richtschnur kann eine Vorgabe der Internet-Verwaltung Icann dienen: Adressen mit den neuen Top Level Domains sollten nicht viel teurer kommen als die für bestehende Rubriken. Abzuraten ist von Verträgen, die Gebühren selbst dann verlangen, wenn die angestrebte Adresse nicht mehr zu bekommen ist. Nach .info und .biz ist mit der AdressenErweiterung.name zu rechnen, die für Privatpersonen gedacht ist. Der zuständige Registrar, Global Name Registry, spricht von einer einmaligen und geschützten Identität für die gesamte elektronische Kommunikation" und kündigt einen "digitalen Speicher für die alltägliche Nutzung durch Familie, Freunde, Geschäftspartner und Service Provider" an. Die vier anderen geplanten Rubriken sind branchenbezogen: aero für Luftverkehrsuntemehmen, coop für genossenschaftliche Unternehmen und museum für diese Einrichtungen. Die Endung .pro für Professionells wird streng reglementiert und mit weiteren Kennungen unterteilt - etwa law.pro für Rechtsanwälte und med.pro für Ärzte."
  3. Bayer, M.: Wikipedia - kein Einzelfall (2005) 0.00
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    ""Das Ehrenamt", schreibt Wikipedia, "bezeichnet ein öffentliches unbezahltes Amt, das durch soziale Anerkennung vergolten wird." Später heißt es weiter in eigener Sache: "Wikipedia wird zum größten Teil ehrenamtlich geleistet und stellt so eine neue Form von bürgerschaftlichem Engagement dar." Neu und unerwartet klingt das zunächst in der Tat: Das erfolgreichste Onlineprojekt seiner Art lebt nicht von den Millionen eines internationalen Konzerns, sondern dank der unentgeltlichen Arbeit seiner Nutzer. Steht das Internet doch in den Augen vieler vor allem für Kommerz und windige Geschäfte. Doch Wikipedia ist kein Einzelfall. Es gibt weitere Projekte im Internet, die in ihrer Qualität rein kommerziell kaum realisierbar sein dürften. Da ist etwa das "Open Directory" - nicht weniger als der Versuch, dem Internet ein Inhaltsverzeichnis zu geben. Ähnliche Kataloge professioneller Anbieter sind oft veraltet; zunehmend nehmen sie Adressen gegen Bezahlung vorrangig auf - was die Listen-Unabhängigkeit in Frage stellt. Beim "Open Directory" fließt kein Geld. Um die Einträge kümmern sich etwa 68.000 ehrenamtliche Editoren - eine Redaktionsstärke, die sich selbst finanzstarke Unternehmen kaum werden leisten wollen. Mehr als 400 Webseiten übernehmen den Katalog - unter anderem die bekannteste aller Web-Suchmaschinen in der Rubrik "Google Verzeichnis". Gegenseitiger Austausch und Hilfe - das macht entgegen mancher Wahrnehmung schon immer den Reiz des internets aus. Denn das Medium bringt Interessierte selbst für ungewöhnliche Vorlieben zusammen. Das geschieht oft abseits des bunten World Wide Web, etwa in Mail-Verteilerlisten oder den kaum bekannten Foren des Usenet. Sie leben von Debatten, Fragen und Antworten. Und sammeln erstaunliches Fachwissen - mal auf nationaler, mal auf internationaler Ebene. Google bietet einen Einblick in diese Welt unter groups.google.de. Freiwillig zusammen an einer gemeinsamen Sache arbeiten - das ist auch das Prinzip von Open-Source-Software, als deren prominenteste Vertreterin das Betriebssystem Linux gilt. Derartige Programme stehen unter bestimmten Bedingungen frei zur Verfügung. Den Aktiven ist die soziale Anerkennung sicher, von der Wikipedia spricht. Und manchmal nicht nur die. Hier und da wird aus dem Ehrenamt ein bezahlter Job - beispielsweise wenn es darum geht, Computersysteme zu betreuen, die mit der freien Software laufen."
  4. Bayer, M.: Keine E-Mail soll mehr unbemerkt am FBI vorbeikommen : Die US-Bundespolizei will Abhör-Computer direkt bei den Internet-Anbietern aufbauen - Datenschützer fürchten Missbrauch (2000) 0.00
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  5. Bayer, M.: ¬Die Gier der Bits und Bytes auf Gutenberg : Elektronisches Publizieren, Drucken und das papierlose E-Book melden sich in Frankfurt zu Wort (2000) 0.00
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    29. 3.2004 11:26:07