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  • × author_ss:"Lischka, K."
  1. Lischka, K.: Scherzbolde im Whitehouse.net : Die neuen Internet-Adressen wie .info oder.biz brachten nicht die erhoffte Systematik in das Netz (2003) 0.02
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    Content
    "Fachleute sagten im Juli 1999 voraus, heute werde es mehr als 100 Millionen Domainnamen geben. Die Schätzung ging daneben: Derzeit gibt es nur halb so viele Internet-Adressen. Die befürchteten Probleme dagegen sind schon da: Eingängige Bezeichnungen in populären Namensräumen wie.com oder. net sind knapp und bisweilen teuer: So wurde wallstreet com für gut eine Million Euro verkauft. Neue Adressen, die die Netzverwaltung Icann seit zwei Jahren schrittweise einführt, sollten Abhilfe schaffen. Doch nach den bisherigen Erfahrungen sieht es nicht so aus, als seien.info oder.bix eine Lösung. Sieben neue Namensräume hat Icann genehmigt. Der letzte -.pro für Ärzte, Anwälte und Steuerberater - startet in den nächsten Wochen. Die erfolgreichste neue Top-Level-Domains (TLD) ist info mit mehr als einer Million registrierter Adressen. Doch nur 18 Prozent werden tatsächlich für Inhalte genutzt, sagt Tim Schumacher, Geschäftsführer der Plattform für Domainhandel Sedo: "Ein Großteil ist ungenutzt in den Händen von Spekulanten." 8000 Euro kostet etwa fonds.info. Über Zahlen kann man streiten. Der Verwalter der.info-Domeins Afilias spricht von weit mehr aktiven Seiten. Dennoch ist klar: Der allgemein zugängliche .info-Na-mensraum ist wohl deshalb so erfolgreich, weil Markeninhaber und Spekulanten sich auf die Adressen stürzten. Die einen vorbeugend, die anderen in der Hoffnung auf das große Geschäft. Exemplarisch ist der Streit zwischen Bundespresseamt und einer Duisburger Internet Agentur um bundesregierung.info. Grund für die Probleme: Es mangelt an Systematik im Namensraum. In den Vereinigten Staaten wissen die meisten Nutzer, dass unter whitehouse.net nicht Regierungsmitglieder gebrauchte Spionageflugzeuge verscherbeln, sondern Scherzbolde. Der echte Staatschef findet man unter der Endung.gov für Government (Regierung). International fehlt Vergleichbares; daher die Nöte des Bundespresseamts. Mehr als die Hälfte der weltweit registrierten Adressen liegt in globalen, allgemein offenen Namensräumen wie .com, .org oder.net. Der große Rest fällt in die Länder-Domeins wie de. Die neuen, nur für kleine Zielgruppen registrierbaren Nischenangebote sind bislang kein Erfolg. Was allerdings auch an der Auswahl liegen kann. So ist.coop Arbeitsgemeinschaften vorbehalten. Die Registrierzentrale freut sich über 7000 Anmeldungen-unter anderem von einer landwirtschaftlichen Kooperative aus der Mongolei. Eine Top Level Domain wie mobile für Mobilfunkunternehmen wäre erfolgreicher gewesen. Auch für den Namensbereich name malte sich die "Global Name Registry" mehr Interesse aus. Von etwa einer Million Kunden in 18 Monaten war die Rede. Derzeit sind es etwa 150000. Die Firma bleibt jedoch optimistisch: "Es gibt weltweit vielleicht 25 Millionen Unternehmen mit Interesse an Domainnamen, aber potenziell 600 Millionen Individuen", sagt Mitgründer Hakon Haugnes. Ein Beispiel für sinnvolle Lösungen ist der .aero-Namensraum. Dort gelten Benennungsstandards. Viele weltweit etablierte Codes für Fluggesellschaften führen zum Ziel; Ba.aero kann zum Beispiel nur British Airways registrieren. Derzeit diskutiert die Vergabezentrale eine Ausweitung der Regelung auf die standardisierten Flughafen-Codes und Flugnummern. Das Problem: Solche Vorgaben existieren nur selten a priori. Meist müssten sie mit dem Namensbereich geschaffen werden. Hier kritisiert der US-Rechtsprofessor Milton Mueller scharf die Organisation zur Verwaltung des Namensystems Icann: "Sie haben weder für die Einteilung, noch für die Aufteilung der Ressource Namensraum verbindliche Methoden definiert. Sie arbeiten als ein zentrales Planungsbüro im Sowjetstil und entscheiden nach absolut beliebigen Herangehensweisen auf Ad-hoc-Basis, welche Top Level Domains es gibt, wie sie verteilt werden, wer sie verwaltet." Icann wehrt sich mit der Begründung, sie dürfe als Selbstregulierungs-Organisation keine Politik betreiben.
    Wenn man den lange geforderten Namensraum .xxx für Erwachsenenunterhaltung oder.kids für kindgerechte Angebote einrichte, müsse jemand definieren, was global als kindgerecht gilt. Allerdings hat Icann längst politische Entscheidungen getroffen. Etwa im März 2000, als man der palästinensischen Autonomiebehörde die Länder-Domain .ps zusprach. Auch anderswo betreibe Icann schon Politik, wirft Milton Mueller ein: "Die Entscheidungen spiegeln die Interessen von Markeninhabern wieder, die glauben, von einer künstlichen Knappheit im Namensraum zu profitieren." Der Hintergrund: Je weniger Domainarten es gibt, desto weniger Adressen müssen zum Schutz vor Spekulanten gekauft werden. Eine systematische Erweiterung des Namensraums könnte attraktiv für internationale Organisationen oder Firmen sein. Warum soll nicht BMW eine Top Level Domain erhalten, unter der nationale Unterorganisationen auftreten? Die Verknüpfung von Erweiterung und Systematisierung würde der Netzverwaltung mehr Gestaltungsmacht geben. Das aber will kaum ein Kritiker des heutigen Systems. Manche fordern gar beliebige Top Level Domains. Unternehmen wie das deutsche Beat-Nie oder das amerikanische New.net arbeiten daran: Sie errichten parallel zur offiziellen Infrastruktur alternative Namenssysteme. Doch die Nutzer müssen ihre Rechner umkonfigurieren, um die Angebote zu finden. Letztlich könnte das dazu führen, dass abhängig von der installierten Software unterschiedliche Seiten unter demselben Namen erscheinen. Fachleute bezeichnen die Endungen von Internetadressen als Top Level Domains. Die meisten werden für Länder vergeben (etwa .de für Deutschland), manche auch nach Themen und Zielgruppen: Diese generischen Top Level Domains sind: .aero Luftfahrtindustrie - .biz Kommerz - .com früher Kommerz, jetzt offen - .coop Genossenschaften - .edu US-Bildungseinrichtungen - .gov US-Regierung - .info Informationsdienste - .museum Museen - .mil US-Militär - .name Privatpersonen - .net früher Netzbetreiber, jetzt offen- .org früher Organisationen, offen - .pro "Professionals" - bestimmte Berufsgruppen."
    Date
    22. 2.2003 9:55:44
  2. Lischka, K.: Archiv statt Deponie : Die US-Congressbibliothek soll das digitale Kulturerbe sichern - das dürfte teuer und schwierig werden (2003) 0.01
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    Abstract
    Selbst wenn es nach heutigem Ermessen nicht wertvoll wäre, müsste man Onlinematerial zumindest teilweise archivieren. Denn die Bedeutung von Quellen wandelt sich minder Zeit. Heutige Forschergenerationen würden viel für einen Blick auf jene Kurzfilme geben, die man Anfang des vergangenen Jahrhunderts nach einigen Durchläufen als Unterhaltungsmaterial achtlos zur Seite warf. Schon heute ist absehbar, dass lnternetseiten von 1998 Kommunikationswissenschaftler viel über die Beschleunigung und Aufheizung des Mediengeschäfts erzählen können. Wie schnell zogen kommerzielle Medien im Netz im Vergleich zur gedruckten Version der Skandalberichterstattung Matt Drudges über Bill Clintons Affaire nach? Welche Funktion hatten dabei öffentliche Nachrichtenforen? Historiker dürften vom frühen E-Mail-Verkehr in Regierungen und großen Unternehmen einst weit weniger finden als von den früher so geheimen Depeschen.
    Content
    "Fast eine Million britische Schulkinder, Beamte und Journalisten haben im Jahr 1986 Informationen über ihr Land gesammelt. Sie trugen 250000 Ortsbeschreibungen zusammen, 50 000 Fotos, 25 000 Landkarten und eine nie quantifizierte Textmenge. Der Sender BBC wollte ein Dokument über den britischen Alltag jener Zeit für die Nachwelt schaffen. Etwa 2,5 Millionen Pfund kostete der Datenberg, der auf einer Videodisk gespeichert wurde. Die galt als unzerstörbar. War sie bis heute auch. Nur gab es 16 Jahre später im Jahr 2002 keinen Computer mehr, der das Material lesen kann. Denn der entsprechende BBC Micro-Rechner war schnell verschwunden, weil ein zu teurer Flop. Ähnlich könnte es dem digital vorliegenden, kulturellen Erbe der Menschheit ergehen, Das denkt zumindest die Mehrheit der US-Kongressabgeordneten. Sie haben der Kongressbibliothek für die Entwicklung eines Systems zur Sammlung und Katalogisierung digitaler Informationen 20 Millionen Dollar bewilligt. Weitere 75 Millionen könnten in den nächsten Jahren vom Staat dazukommen - wenn auch Sponsoren so viel Geld bringen. Halten die sich zurück, knausert auch der Staat beim "National Digital Information Infrastructure and Preservation Program" (NDIIPP). Deutsche Bibliothekare betrachten das Projekt mit gemischten Gefühlen. "Wir sehen neidisch, was in den USA mit Sponsoren möglich ist. Doch andererseits kann man den Erhalt des nationalen Kulturerbes nicht darauf gründen, dass in 50 Jahren noch Sponsoren dafür zu haben sind", erklärt Katrin Ansorge, Sprecherin der Deutschen Bibliothek (DDB). Die hat - noch - keinen gesetzlichen Sammelauftrag für digitale Dokumente, die nicht auf physischen Datenträgern wie CD-ROMs vorliegen. Doch Ansorge ist zuversichtlich, "dass der Bund das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode anpasst". Bis dahin dürfte mehr Material verloren sein als beim Brand der Bibliothek von Alexandria. Nach einer Studie der US-Kongressbibliothek war die Hälfte des 1998 im Internet verfügbaren Materials 1999 wieder verschwunden. "Vieles davon war wichtiges, einzigartiges Material. das man nicht zurückholen kann, aber einst dringend suchen wird", sagt der Leiter der Kongressbibliothek, James H. Billington. Den hier wirkenden Widerspruch des Internets als Medium formuliert Franziska Nori, die wissenschaftliche Leiterin der Abteilung Digitalcraft am Frankfurter Museum für Angewandte Kunst (MAK): "Es ist kurzlebig, hat aber alle Bereiche unserer Gesellschaft einschneidend verändert." Einen kleinen Beitrag zur Archivierung digitalen Kunsthandwerks leistet das MAK mit seiner Sammlung Webdesign. Ausgewählte Seiten von Gestaltern, Agenturen, Onlinemagazinen und Angeboten für Kinder werden auf den Servern von Digitalcraft archiviert. Auch die DDB sammelt bestimmte Dokumente wie Onlinedissertationen, Habilitationen oder nur online verfügbare wissenschaftliche Magazine. Die vergleichsweise kleinen Projekte zeigen vor allem eines: Die Archivierung digitaler Dokumente ist teuer. Denn die Probleme sind komplexer und vor allem neuer als der am Papier nagende Säurefraß und die nötige systematische Katalogisierung gedruckter Werke. Die Probleme beginnen schon beim Sammeln. Die von privaten Stiftungen getragene US-Initiative "Internet Archive" speichert beispielsweise jeden Tag 400 Gigabyte an neuem Material. Ausgedruckt wären das mehr als 20 Buchregal-Kilometer. Um zusätzlichen Speicherplatz zu kaufen, gibt das "Internet Archive" jeden Monat etwa 40000 Euro aus. Die Wartung und vor allem die Katalogisierung des vorhandenen Bestands ist weit teurer. Dabei erfasst das "Internet Archive" nur alle zwei Monate komplett einen großen Ausschnitt des Webs. Mit Passworten geschützte Seiten bleiben ebenso außen vor wie Kommunikation in Chaträumen und E-Mails.
  3. Lischka, K.: Spurensuche im Datenwust : Data-Mining-Software fahndet nach kriminellen Mitarbeitern, guten Kunden - und bald vielleicht auch nach Terroristen (2002) 0.00
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    Content
    "Ob man als Terrorist einen Anschlag gegen die Vereinigten Staaten plant, als Kassierer Scheine aus der Kasse unterschlägt oder für bestimmte Produkte besonders gerne Geld ausgibt - einen Unterschied macht Data-Mining-Software da nicht. Solche Programme analysieren riesige Daten- mengen und fällen statistische Urteile. Mit diesen Methoden wollen nun die For- scher des "Information Awaren in den Vereinigten Staaten Spuren von Terroristen in den Datenbanken von Behörden und privaten Unternehmen wie Kreditkartenfirmen finden. 200 Millionen Dollar umfasst der Jahresetat für die verschiedenen Forschungsprojekte. Dass solche Software in der Praxis funktioniert, zeigen die steigenden Umsätze der Anbieter so genannter Customer-Relationship-Management-Software. Im vergangenen Jahr ist das Potenzial für analytische CRM-Anwendungen laut dem Marktforschungsinstitut IDC weltweit um 22 Prozent gewachsen, bis zum Jahr 2006 soll es in Deutschland mit einem jährlichen Plus von 14,1 Prozent so weitergehen. Und das trotz schwacher Konjunktur - oder gerade deswegen. Denn ähnlich wie Data-Mining der USRegierung helfen soll, Terroristen zu finden, entscheiden CRM-Programme heute, welche Kunden für eine Firma profitabel sind. Und welche es künftig sein werden, wie Manuela Schnaubelt, Sprecherin des CRM-Anbieters SAP, beschreibt: "Die Kundenbewertung ist ein zentraler Bestandteil des analytischen CRM. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich auf die für sie wichtigen und richtigen Kunden zu fokussieren. Darüber hinaus können Firmen mit speziellen Scoring- Verfahren ermitteln, welche Kunden langfristig in welchem Maße zum Unternehmenserfolg beitragen." Die Folgen der Bewertungen sind für die Betroffenen nicht immer positiv: Attraktive Kunden profitieren von individuellen Sonderangeboten und besonderer Zuwendung. Andere hängen vielleicht so lauge in der Warteschleife des Telefonservice, bis die profitableren Kunden abgearbeitet sind. So könnte eine praktische Umsetzung dessen aussehen, was SAP-Spreche-rin Schnaubelt abstrakt beschreibt: "In vielen Unternehmen wird Kundenbewertung mit der klassischen ABC-Analyse durchgeführt, bei der Kunden anhand von Daten wie dem Umsatz kategorisiert werden. A-Kunden als besonders wichtige Kunden werden anders betreut als C-Kunden." Noch näher am geplanten Einsatz von Data-Mining zur Terroristenjagd ist eine Anwendung, die heute viele Firmen erfolgreich nutzen: Sie spüren betrügende Mitarbeiter auf. Werner Sülzer vom großen CRM-Anbieter NCR Teradata beschreibt die Möglichkeiten so: "Heute hinterlässt praktisch jeder Täter - ob Mitarbeiter, Kunde oder Lieferant - Datenspuren bei seinen wirtschaftskriminellen Handlungen. Es muss vorrangig darum gehen, einzelne Spuren zu Handlungsmustern und Täterprofilen zu verdichten. Das gelingt mittels zentraler Datenlager und hoch entwickelter Such- und Analyseinstrumente." Von konkreten Erfolgen sprich: Entlas-sungen krimineller Mitarbeiter-nach Einsatz solcher Programme erzählen Unternehmen nicht gerne. Matthias Wilke von der "Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung" (BTQ) der Gewerkschaft Verdi weiß von einem Fall 'aus der Schweiz. Dort setzt die Handelskette "Pick Pay" das Programm "Lord Lose Prevention" ein. Zwei Monate nach Einfüh-rung seien Unterschlagungen im Wert von etwa 200 000 Franken ermittelt worden. Das kostete mehr als 50 verdächtige Kassiererinnen und Kassierer den Job.
    Jede Kasse schickt die Daten zu Stornos, Rückgaben, Korrekturen und dergleichen an eine zentrale Datenbank. Aus den Informationen errechnet das Programm Kassiererprofile. Wessen Arbeit stark Durchschnitt abweicht, macht sich verdächtig. Die Kriterien" legen im Einzelnen die Revisionsabteilungen fest, doch generell gilt: "Bei Auffälligkeiten wie überdurchschnittlichvielenStornierungen, Off nen der Kassenschublade ohne Verkauf nach einem Storno oder Warenrücknahmen ohne Kassenbon, können die Vorgänge nachträglich einzelnen Personen zugeordnet werden", sagt Rene Schiller, Marketing-Chef des Lord-Herstellers Logware. Ein Kündigungsgrund ist eine solche Datensammlung vor Gericht nicht. Doch auf der Basis können Unternehmen gezielt Detektive einsetzen. Oder sie konfrontieren die Mitarbeiter mit dem Material; woraufhin Schuldige meist gestehen. Wilke sieht Programme wie Lord kritisch:"Jeder, der in dem Raster auffällt, kann ein potenzieller Betrüger oder Dieb sein und verdient besondere Beobachtung." Dabei könne man vom Standard abweichen, weil man unausgeschlafen und deshalb unkonzentriert sei. Hier tut sich für Wilke die Gefahr technisierter Leistungskontrolle auf. "Es ist ja nicht schwierig, mit den Programmen zu berechnen, wie lange beispielsweise das Kassieren eines Samstagseinkaufs durchschnittlich dauert." Die Betriebsräte - ihre Zustimmung ist beim Einsatz technischer Kon trolleinrichtungen nötig - verurteilen die wertende Software weniger eindeutig. Im Gegenteil: Bei Kaufhof und Edeka haben sie dem Einsatz zugestimmt. Denn: "Die wollen ja nicht, dass ganze Abteilungen wegen Inventurverlusten oder dergleichen unter Generalverdacht fallen", erklärt Gewerkschaftler Wilke: "Angesichts der Leistungen kommerzieller Data-Mining-Programme verblüfft es, dass in den Vereinigten Staaten das "Information Awareness Office" noch drei Jahre für Forschung und Erprobung der eigenen Programme veranschlagt. 2005 sollen frühe Prototypen zur Terroristensuche einesgetz werden. Doch schon jetzt regt sich Protest. Datenschützer wie Marc Botenberg vom Informationszentrum für Daten schutz sprechen vom "ehrgeizigsten öffentlichen Überwachungssystem, das je vorgeschlagen wurde". Sie warnen besonders davor, Daten aus der Internetnutzung und private Mails auszuwerten. Das Verteidigungsministerium rudert zurück. Man denke nicht daran, über die Software im Inland aktiv zu werden. "Das werden die Geheimdienste, die Spionageabwehr und die Strafverfolger tun", sagt Unterstaatssekretär Edward Aldridge. Man werde während der Entwicklung und der Tests mit konstruierten und einigen - aus Sicht der Datenschützer unbedenklichen - realen Informationen arbeiten. Zu denken gibt jedoch Aldriges Antwort auf die Frage, warum so viel Geld für die Entwicklung von Übersetzungssoftware eingeplant ist: Damit man Datenbanken in anderen Sprachen nutzen könne - sofern man auf sie rechtmäßigen Zugriff bekommt."
  4. Lischka, K.: Falsche Fährten (2002) 0.00
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    Nicht nur Betreiber der Suchseiten streben nach Gewinnen und nehmen zumindest missverständliche Ergebnisse in Kauf Auch Programmierer von Webseiten schummeln zu ihren eigenen Gunsten, etwa indem sie beim Anmelden ihrer Angebote falsche Katalogrubriken nennen - oder Suchmaschinen mit falschen Begriffen füttem. Genau das versuchte die CDU Fuldatal. In den für Surfer unsichtbaren HtmlMetatags trug sie gefragte Begriffe wie "Sex" ein, aber auch Termini wie "Führer" und Deportation". Die Schlagwörter wurden zwischenzeitlich gelöscht. Die Tricks mancher Webmaster gehen inzwischen darüber hinaus. So gibt das Magazin Internet Professionell Tipps wie diesen: "Man manipuliert die Suchmaschinen. mit Tricks wie begriffsoptimierten Cloaking-Pages und Domain-Namen oder speziellen Einträgen zur Steigerung der Link-Fbpularity." Das bedeutet: Seiten, die auf das Bewertungsschema bestimmter Suchmaschinen ausgerichtet sind, werden dem eigentlichen Angebot vorgeschaltet. Die Surfer bemerken davon wegen automatischer Weiterleitungen kaum etwas. So erhöht man die Zahl der auf das eigene Angebot verweisenden Seiten - ein wichtiges Gütekriterium beispielsweise fir den Algorithmus von Google. Wegen solcher Praktiken sah sich der Deutsche Multimedia Verband jüngst gezwungen, eine Empfehlung für korrektes Suchmaschinenmarketing abzugeben. Besonders kritisch werden solche Methoden, wenn sie von Pornographie-Anbietern eingesetzt werden. Wer etwa statt "Anna Kournikova den leicht falsch geschriebenen Namen "Anna Kournikoba" bei Google eintippt, bekommt dank der besonderen Form "der Suchmaschinenoptimierung nackte Haut vorgeschlagen. Friedemann Schiadler, Leiter von Jugendschutz.net, der Zentralstelle der Länder für Jugendschutz im Internet, sieht Handlungsbedarf: "Es ist ein Problem, wenn Kinder und Jugendliche bei einer Suche auf Seiten stoßen, nach denen sie nicht gesucht haben." Hier kommt - zumindest in - Deutschland - die dritte Partei bei der Veränderung von Ergebnislisten ins Spiel: der Staat. Jugendschutz.net hat in den vergangenen Wochen Aufsehen mit einer Initiative erregt, nach der Suchmaschinen ihre Listen jugendgefährdender und illegaler Adressen austauschen sollten Kritiker sehen eine staatliche Vorzensur. Doch soweit kommt es wohl nicht. Schiadler räumt ein, Jugendschutz.net hat keine hoheitlichen Rechte, um Suchmaschinen zu Austausch und Nutzung der Liste zu verpflichten. Bedenklich ist der Vorschlag dennoch. Das Gesetz nennt eindeutig, was auch für Erwachsene unzulässig ist: Tier- und Kinderpornografie, Volksverhetzung und Verletzungen der Menschenwürde. Die Suchmaschinenbetreiber aber bestimmen unzulässige Inhalte auf Grund eigener Kriterien, die teils über das Gesetz hinausgehen. Wie Friedemann Schiadler sagt: "Für viele Betreiber von Suchdiensten verstoßen Darstellungen von Kindern in sexuell aufreizenden Posen gegen die eigene Policy, obwohl sie gesetzlich zulässig sind." Solche Sperren über eine gemeinsame Liste zu zentralisieren, sieht Wolfgang Schulz, Leiter des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, nur eingeschränkt positiv: ".Strukturell ist der Ansatz zu begrüßen, da er die Suchmaschinenanbieter zur Selbstverantwortung anhält. Allerdings ist es im Hinblick auf die Kommunikationsfreiheit erwachsener Nutzer bedenklich, wenn bestimmte Inhalte sus dem Netz unmerklich verschwinden." Schiadler hingegen sagt, es gebe keinen Anspruch darauf, in einem Suchdienst gelistet zu sein: "Es bleibt den Betreibern vorbehalten, die Auswahl zu treffen." Bei allem Streit, wichtig ist: Die Nutzer sollten die Kriterien der Eingriffe kennen - ganz gleich ob sie der Werbung oder dem Jugendschutz dienen.
    Footnote
    Vgl. auch: Pasch, R.: Mit Sex zur CDU gelockt: Ortsverband operierte mit fragwürdigen Begriffen im Internet. in: Frankfurter Rundschau Nr.178 vom 3.8.2002, S.4.
  5. Lischka, K.: US-Richter misstrauen Internet-Filtern : Jugendschutz contra freie Meinungsäußerung: In Amerika entscheidet wieder mal die Justiz über staatliche Vorgaben (2002) 0.00
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    Bei der Entscheidung des Gerichts dürfte es kaum bedeutend sein, wie hoch der Anteil zu Unrecht blockierter Seiten ist. Als der Anwalt des Justizministeriums vor Gericht argumentierte, der liege bei nur sechs Prozent, entgegnete der vorsit-zende Richter Edward Becker: "Und wie hoch ist der absolute Anteil geschützter freier Meinungsäußerung in diesen sechs Prozent? Wir reden hier über vielleicht Zehntausende von Seiten." Auf die Entscheidung des Gerichts - es ist im Gesetz als erste Instanz für juristische Auseinandersetzungen vorgesehen - wird in jedem Fall eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof folgen. Die haben sowohl die ACLU als auch das Justizministerium angekündigt. Ob das Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird, ist weniger sicher wie bei den zwei Vorgängern, da es den Einsatz von Filterprogrammen nicht zwingend vorschreibt, sondern lediglich zur Voraussetzung für finanzielle Unterstützung macht. Auf das Geld sind allerdings viele der 40 000 US-Bibliotheken angewiesen. Die Entscheidung, ob der CIPA mit der US-Verfassung zu vereinbaren ist, wird jedoch die zentrale Frage nicht beantworten: Wie kann Jugendschutz im Internet garantiert werden, ohne in Zensur umzuschlagen? Zahlreiche Lösungsvorschläge hat schon vor zwei Jahren die vom USKongress berufene COPA-Rommission gemacht. In ihrem Bericht sind Filterprogramme lediglich ein - keineswegs zentrales - Instrument. Die Information der Eltern sollte an erster, Stelle stehen, da keine Technologie perfekt ist. Wenn Eltern sich nicht mit den Interessen und Internet-Sitzungen ihrer Rinder beschäftigen, nützen Filterprogramme wenig. Die Kommission schlug auch zahlreiche technische Lösungen vor: Ein Selbstklassifizierungssystem für Anbieter von Internet-Inhalten beispielsweise, die Einfüh-rung neuer Top-Level-Domains wie .xxx und .kids, die Verbreitung von Verfahren zur Altersprüfung, die Schaffung von Kommissionen, die Inhalte empfehlen und damit so genannte Greenspaces für Kinder schaffen. Seit Jahren stehen diese Ideen im Raum. Statt sie zu diskutieren, wähnt . man sich - nicht nur in den Vereinigten Staaten - in der falschen Sicherheit der Filterprogramme."
  6. Lischka, K.: Digitale Doppelgänger (2003) 0.00
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    Gut 60 Prozent von 80000 Fällen waren es 2001. Die Kreditkartennummern beschaffen sich unliebsame Zeitgenossen auf verschiedenen Wegen. Meist stehlen sie die Daten. Wie Unternehmen wichtige Kundeninformationen auf ihren Rechnern schützen, darüber sagen selbst bekannte Vertreter wie Amazon und E-Bay nichts, nicht einmal Allgemeines. Öffentlich geworden ist daher bislang eher Negatives, etwa dass im Jahr 2001 Hacker bei der Amazon-Tochter Bibliofind die Kreditkartendaten von fast 100 000 Kunden klauten. Die Anbieter der elektronischen Geldbörsen sind dabei, Diebstahl und Nutzung erschwindelter Informationen zu erschweren: Neue Verfahren prüfen und belasten die Kartennummer online auf einem Zentralrechner der Gesellschaften; die Angaben werden nicht bei den Händlern gespeichert. In einem nächsten Schritt sollen Passwörter folgen, die ebenfalls über die Infrastruktur der Kreditkartenunternehmen kontrolliert werden. Es geht aber nicht nur ums Geld. Auch viele andere Aspekte der Identität jedes Bürgem sind digitalisierte lnformationen über Verdienst, Arbeitgeber, Schulzeiten, Arbeitslosigkeit und Kinder schlummern etwa in den Datenbanken der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Ärzte und Krankenkassen arbeiten mit Gesundheitsdaten. Und Auskunfteien wie die Schufa kennen Informationen über die finanzielle Vergangenheit. Den Schutz all der Angaben reglementieren in Deutschland die Datenschutzgesetze stark, weit stärker als in den Vereinigten Staaten. Dort lockerte 1989 die "Federal Trade Commission" auf Druck von Auskunfteien, Kautionsbüros und Privatdetektiven den Schutz für Informationen über die Kreditwürdigkeit. Folge: Für 49 Dollar liefern Anbieter wje docusearch.com die Sozialversicherungsnummer jeder beliebigen Person. In Deutschland sind die Schufa; und ihre Konkurrenten verpflichtet, stichpro benartig die Berechtigung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die spannendsten Dinge geben die Bürger manchmal ohnehin freiwillig preis - vor allem in den Diskussionsforen des Usenets. Im Archiv der Suchmaschine Google (groups.google.de) stehen Beiträge aus mehr als einem Jahrzehnt. Einzeln betrachtet sind viele harmlos; mehrere Texte eines Autors zusammen liefern aber oft weit mehr Details, als man etwa Marktforschern anvertrauen würde. Ganz zu schweigen von den erotischen Kurzgeschichten einer hochrangigen Universitätsangestellten, die man in Verbindung mit ihrer offiziellen E-Mail-Adresse ohne Mühe findet. Nicht ohne Grund gehört zur Recherche von Personalvermittlern längst die Suche in den Newsgroups. Das Bewusstsein für die digitalisierten Lebensspuren wächst nur langsam - langsamer jedenfalls als die Technologie. In etwa vier Jahren soll laut Gordon Bell, Chef der Microsoft-Forschungsgruppe "My LifeBits" eine Technologie marktreif sein, die den Alltag eines Menschen in Form von digitalisierten Dokumenten, Bildern, Tönen und Videos speichert. Die nötige Speicherkapazität für die digitalen Erinnerungen eines Menschenlebens sieht Bell bei 1000 Gigabyte. Er selbst hat seit 1995 in seinem Zweitgedächtnis auf einer Festplatte 30 Gigabyte angehäuft: Viel neuer Stoff für Datenschützer - und neue Jean Pauls."
  7. Lischka, K.: 128 Zeichen für die Welt : Vor 40 Jahren schrieben Fachleute das Alphabet des Computers - und schufen damit dem ASCII-Standard (2003) 0.00
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    ASCII steht für American Standard Code for Information Interchange. Es ist ein international festgelegter Zeichensatz, der eingeführt wurde, um die Kommunikation zwischen Computersystemen verschiedener Hersteller zu erleichtern. Zur Kodierung werden sieben Bits verwendet, daher umfasst der Zeichensatz 2 hoch 7, also 128 Zeichen. Dazu gehören sämtliche Groß- und Kleinbuchstaben (außer Umlaute), die Ziffern 0 bis 9 sowie Sonder- und Steuerzeichen. Der erweiterte ASCII-Zeichensatz verwendet zur Kodierung acht Bits, kann daher 256 Zeichen darstellen - hier kommen auch die deutschen Umlaute unter. ASCII-Nachfolger Unicode arbeitet mit 16 Bits und 65 536 Zeichen - genug Raum auch für kyrillische oder chinesische Zeichen
  8. Lischka, K.: Verlorene Seiten : Das amerikanische Urheberrecht bremst kritische Netzangebote - Beispiel Google (2002) 0.00
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    "Dass eine Kirche mit Hilfe des Urheberrechts die Verbreitung ihrer Lehren verhindert, ist ungewöhnlich. Aber es ist ja auch umstritten, ob die "Church of Scientology" sich zu Recht als solche bezeichnet - oder nicht doch ein "weltweit tätiger Wirtschaftskonzern" ist, wovon beispielsweise das Bayerische Innenministerium überzeugt ist. Solchen Kritikern liefert Scientology jetzt neue Argumente: Die Organisation hat Links zu der Seite xenu.net des norwegischen Scientology-Gegners Andreas Heldal-Lund aus der Suchmaschine Google entfernen lassen - ganz legal, und doch ohne die Entscheidung eines Gerichts. Am B. März forderte die Anwaltskanzlei Moxon & Kobrin aus Los Angeles per Mail die US-Niederlassung von Google auf, 126 Internetseiten aus dem Suchindex zu entfernen. Ein Anhang zählte die einzelnen Seiten und die dort verwendeten, urheberrechtlich geschützten Inhalte auf, Dazu gehören 26 Fotos aus Scientology-Magazinen, viel wichtiger aber sind die 85 aufgeführten Texte. Andreas Heldal-Lund zitiert auf seiner Seite beispielsweise aus angeblich internen Scientology-Dokumenten, die eine "dead agenting" genannte Technik beschreiben, die Kritiker gezielt diskreditieren soll. Die E-Mail an Google bestreitet den Wahrheitsgehalt von Heldal-Lunds Ausführungen nicht. Stattdessen verweisen die Anwälte darauf, dass ihre Klienten - das "Religious Technology Center" und "Bridge Publications" - das Urheberrecht an den Unterlagen besitzen und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hätten. Auch würden 54 eingetragene Warenzeichen Scientologys - dazu gehören Begriffe wie Scientology, Dianetics und Hubbard - ohne Genehmigung verwendet. Der Suchdienst Google reagierte am 20. März. In einer E-Mail erfuhr Heldal-Lund, dass alle in der Nachricht der Kanzlei angegebenen Seiten aus dem Suchindex entfernt wurden. Mit anderen Worten: Wer am 20. März bei einer der größten und renommiertesten Suchmaschinen nach kritischen Informationen zu Scientology recherchierte, erfuhr nichts von einem der umfangreichsten Angebote. Heldal-Lund machte den Vorgang am 21. März in einem Internet-Diskussionsforum öffentlich. Ein Proteststurm brach los. Vermutlich nach der Kritik entschloss sich Google, zumindest die wichtigste der betroffenen Seiten, www.xenu.net, wieder in den Index aufzunehmen. Andere Seiten "mit detaillierten Informationen bleiben ausgeschlossen. So zeigt sich, wie schwierig es ist, zu unterscheiden zwischen legitimer Verfolgung von Urheberrechtsverstößen und mit Hilfe des Urheberrechts angestrebter Zensur. Heldal-Lund gibt selbst zu, urheberrechtlich geschütztes Material 'zu verwenden. Allerdings sieht er sich im Recht, weil seiner Meinung nach "Scientology mit Hilfe: des Urheberrechts Informationen über die Lehren des Gründers vor der Öffentlichkeit zurückhält". Die Rechtmäßigkeit der Argumentation ist nie vor Gericht überprüft worden. Ein Gericht war überhaupt nicht nötig, um die Seiten aus dem Suchindex von Google zu entfernen. Der Grund dafür: Ein ServiceProvider wie Google haftet laut dem US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für Inhalte, die er ohne sein Wissen zur Verfügung stellt. Wenn aber jemand einen Provider darauf hinweist, dass er geschützte Inhalte verfügbar macht, steht das Unternehmen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sperrt es die Inhalte. Dann kann es nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Gericht später eine Urheberrechtsverletzung feststellt. Oder der Anbieter wartet ab, bis der Rechte-Inhaber gegen jemanden wie Heldal-Lund vorgeht. Stellt dann jedoch das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts fest, ist auch der Service-Provider haftbar, da er zuvor schon um eine Entfernung der problematischen Inhalte ersucht wurde. Das deutsche Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht ebenso wie die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ein ähnliches "notice and take down"-Verfahren vor. Die Entscheidung liegt letztlich beim Service-Provider. Es hat sich bereits in anderen Fällen gezeigt, dass die lieber kritische Inhalte sperren als etwaige Haftungs-Risiken einzugehen.
  9. Lischka, K.: Gegengewichte zum Kommerz : Die Folgen der Informationstechnik beschäftigen viele Gruppen (2003) 0.00
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    ""Chipkarten und Überwachung", "Biometrie - Funktionsweise und Sicherheit", "Datenfunk-Übertragungstechniken": Solche Themen beschäftigen den Chaos Computer Club. Das erstaunt, entstand doch der CCC im linksalternativen, oft technikfeindlichen Milieu der achtziger Jahre. Genau wie einige andere Initiativen, die sich mit den gesellschaftlichen Folgen von Informationstechnologie beschäftigen. Eines haben sie alle - auch die im Hightechboom der neunziger Jahre gegründeten Gruppen - gemein: Sie wollen nicht weniger, sondern anders angewandte Technologie. Der CCC ist mit seinen 1400 Mitgliedern die formal größte und zudem älteste deutsche Organisation auf dem Gebiet. Gegründet wurde der Verein am 12. September 1981 in den Berliner Redaktionsräumen der alternativen Zeitung taz am Tisch der Kommune 1. Der im vergangenen Jahr gestorbene Gründervater Wau Holland erinnerte sich an die Widersprüche der Herkunft: "Die Redakteure der taz haben das 1981 überhaupt nicht begriffen, was da irgendwelche Leute, die mit Computern anreisten, wollen." Eine Frau aus der Abonnementabteilung hätte erkannt, 'wie wichtig Computer sind, und das Treffen ermöglicht. Bald danach beriet der CCC Grünen-Politiker in Technikfragen. Als Organisation ein wenig jünger, beim Durchschnittsalter jedoch wohl etwas älter-ist das "Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung" (FIfF). 250 Computerwissenschaftler, Praktiker und Studenten gründeten den Verein am 2. Juni 1984 bei einem Treffen an der Bonner Universität. Auch hier ist er Hintergrund politisch. Vorstandsmitglied Ralf E. Streibl: "Es gibt einen Zusammenhang mit der Friedensbewegung. Damals haben sich viele berufsständische Initiativen gegründet." Doch das FIfF mit seinen derzeit 900 Mitgliedern hat sie überlebt. Streibl vermutete als Grund daftir: "Wir haben uns eher gegenüber anderen Themen geöffnet:" Die reichen nun von einer bundesweiten Aktion gegen Videoüberwachung über eine lokale Kampagne in Bremen gegen Chipkarten für Asylbewerber bis zum weiten Feld "Technik, Geschlecht, Gesellschaft"; das im Oktober auf der Jahrestagung beackert wurde. Das FIfF ist in erster Linie ein Diskussionsforum für die Fachwelt mit Interesse an der gesellschaftspolitischen Bedeutung von Informationstechnologie. Mit Gutachten und Stellungnahmen bei Anhörungen beeinflusst das FIfF die Politik. Mangels finanzieller Möglichkeiten fehlt aber eine darüber hinausgehende Lobbyarbeit. An die Öffentlichkeit wendet sich das Forum fereit einigen Jahren verstärkt, beispielsweise über die Beteiligung an der Verleihung der deutschen Big-Brother-Awards. Organisiert wird die vom ebenfalls in den achtziger Jahren gegründeten "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten 'Datenverkehrs" (Foebud). Die Bielefelder Initiative startet die Künstler padeluun und Rena Tangens. Ihr Charisma und kreative Aktionen wie die "Privacy Card" gegen das Payback-Rabattsystem brachten den Wahl-Bielefeldern überregionale Bedeutung. Die zweite Welle deutscher Initiativ gruppen an den Schnittstellen von Infor- mationstechnologie und, Gesellschaft entstand in den neunziger Jahren.

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