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  • × author_ss:"Pauen, M."
  1. Pauen, M.: ¬Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen : Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung? (2010) 0.03
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    Content
    Dies führt zu einer weiteren Überlegung. Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat kürzlich argumentiert, dass der heutige pragmatische Umgang bei der Anwendung des Schuldprinzips Zeichen einer "reifen Form von Rationalität" sei. Ein Richter muss also keine philosophischen Überlegungen über das Wesen der Willensfreiheit anstellen, vielmehr nennt das Strafrecht ihm ganz konkrete Kriterien für die Einschränkung bzw. den Ausschluss von Schuldfähigkeit. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, kann er davon ausgehen, dass der Angeklagte schuldfähig ist. In der Tat: Jeder, der ein Interesse hat, dass Strafprozesse schneller abgeschlossen werden, als die seit zweieinhalb Jahrtausenden andauernde Diskussion über Willensfreiheit und Verantwortung, wird Hassemer hier zustimmen. Es hätte herzlich wenig Sinn, wenn Richter philosophische Elaborate über die Willensfreiheit verfassen müssten, um zu begründen, warum Straftäter zur Rechenschaft gezogen werden. Damit aber kann die Diskussion über das Schuldprinzip nicht erledigt sein. Wir sollten das Schuldprinzip nicht abschaffen, aber wir können es auch nicht einfach unangetastet lassen. Neben Richterinnen und Richtern, die das Recht anwenden, gibt es Rechtstheoretiker und Philosophinnen, die sich Gedanken über Grundlagen unseres Rechts und unserer Rechtspraxis machen. Und die sind aus den bereits genannten Gründen gut beraten, wenn sie sich um eine Weiterentwicklung des Schuldprinzips bemühen. Auch wenn man nicht glaubt, dass die Neurobiologie zu einer fundamentalen Revision unseres Strafrechts führt: Ignorieren kann man die Erkenntnisse der Hirnforschung sicherlich nicht. Und wenn man sie zur Kenntnis nimmt, muss man einfach eine klarere Vorstellung von Schuldfähigkeit und Verantwortung haben, als wir sie heute besitzen. Hier ist für die Strafrechtstheorie und die Rechtsphilosophie noch einiges zu tun. Doch gibt es hier nicht ein fundamentales theoretisches Problem? Schuldfähigkeit setzt nach einer weit verbreiteten Vorstellung voraus, dass man anders hätte handeln und die fraglichen Gesetze und Normen einhalten können. Wenn aber unsere Welt wirklich von deterministischen Naturgesetzen bestimmt wird, dann steht immer schon fest, was wir tun werden. Wer ein Gesetz gebrochen hat, hätte es also offenbar nicht einhalten können. Doch wie sollen wir jemanden für eine Gesetzesverletzung verantwortlich machen, wenn er das Gesetz mangels Alternativen gar nicht einhalten konnte?
    Source
    Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23
  2. Pauen, M.; Roth, G.: Freiheit, Schuld und Verantwortung : Grundzüge einer naturalistischen Theorie der Willensfreiheit (2008) 0.03
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    Abstract
    Keine wissenschaftliche Debatte ist in den letzten Jahren mit soviel Vehemenz in der Öffentlichkeit ausgetragen worden, wie der Streit um die Willensfreiheit. Der traditionelle Begriff von "Willensfreiheit", der auch dem deutschen Strafrecht und seinem Schuldbegriff zugrundeliegt, setzt voraus, daß Menschen jenseits aller psychologischen und neurobiologischen Determinanten entscheiden und handeln können. Eine solche Konzeption von Willensfreiheit ist weder begrifflich-philosophisch noch empirisch akzeptabel. In diesem Buch entwickeln Gerhard Roth und Michael Pauen gemeinsam ein neues Konzept der Willensfreiheit. Grundlage ist ein "aufgeklärter Naturalismus", der vorwissenschaftliche Phänomene, philosophische Begriffe und wissenschaftliche Methoden gleichermaßen ernst nimmt. Hieraus ergibt sich ein Verständnis von Freiheit, das die Fähigkeit zu selbstbestimmtem Handeln auf der Basis eigener Wünsche und Überzeugungen in den Mittelpunkt stellt. Roth und Pauen entgehen damit den Schwierigkeiten vieler traditioneller Konzeptionen, erfassen das Alltagsverständnis von Willensfreiheit und werden zugleich auch den Erkenntnissen der Neurobiologie gerecht. Ihr Konzept, so argumentieren die Autoren, macht zudem ein wesentlich differenzierteres Verständnis von Schuld und Verantwortung möglich, aus dem sich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht und den Strafvollzug ergeben. "Freie Handlungen dürfen weder unter Zwang noch unter vollständiger Determination vollzogen werden. Wir bezeichnen diese Forderung als Autonomieprinzip, aber Handlungen, die wir frei nennen, dürfen auch nicht zufällig sein."
  3. Dahl, E.; Pauen, M.: Schuld und freier Wille (2010) 0.01
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    Footnote
    Vgl. auch die Diskussion: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23.
  4. Pauen, M.; Springer, M.: Ein Philosoph, der über das Gehirn nachdenkt (2009) 0.00
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    Date
    22. 7.2009 13:26:39