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  1. Block, B.; Labner, J.; Rusch, B.: Katalogisierung kooperativ gemacht (2007) 0.02
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    Abstract
    Haben Sie schon einmal versucht, Ihren fachfremden Bekannten oder Familienangehörigen plausibel zu erklären, warum in Deutschland (die Österreicher mögen diese Verkürzung einen Moment verzeihen und sich mitgenannt fühlen) eine Titelaufnahme zeitgleich mehrfach erstellt wird? Mal unter uns: Wir sind mit unseren ausführlichen Erklärungen regelmäßig gescheitert. Spätestens wenn wir mit unserem Vortrag bei unterschiedlichen Katalogisierungskonventionen und technischen Hindernissen angelangt sind, ist uns unser Gegenüber eingenickt. Unser fachfremdes Gegenüber, versteht sich. Aber je stärker die Katalogisierungsabteilungen in den Bibliotheken schrumpfen und die "pragmatische" der "perfekten" Titelaufnahme den Rang abläuft, desto mehr Fragen kommen auch von Bibliothekarlnnen: Warum lassen sich die Aufnahmen nicht aus anderen Verbünden übernehmen? Warum nicht die verknüpften Normdaten? Warum existieren nach wie vor unterschiedliche Erschließungspraktiken? Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat sich 2005 dieser Thematik angenommen und ein Projekt mit dem Namen "Kooperative Neukatalogisierung" ins Leben gerufen. Es sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Datenübernahme zwischen den Verbünden für die Formal- und Sacherschließung erarbeitet werden mit dem Ziel, die Eigenkatalogisierungsquoten zu senken sowie Anreicherungen für bestehende Datensätze (Sacherschließung, Links zu Rezensionen und Inhaltsverzeichnissen usw.) zu ermöglichen. In einem zweiten Paket sollte die Angleichung bzw. Vereinheitlichung von differierenden Regelwerks- und Formatanwendungen erreicht und ein gemeinsamer Qualitätsstandard in den Verbünden vereinbart werden. An diesem ambitionierten Unterfangen sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme (die Verbünde BVB, GBV, hbz, HeBIS, KOBV, OBV, SWB und ZDB und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB)) beteiligt. Die Deutsche Nationalbibliothek hat in diesem Projekt eine besondere Ausgangslage. Während die Nutzung der Daten der Deutschen Nationalbibliothek in den Verbünden die Regel ist, betritt die Deutsche Nationalbibliothek Neuland, wenn sie im Rahmen dieses Projektes prüft, in welchem Umfang Verbunddaten für die eigene Arbeit genutzt werden können.
  2. Oehlschläger, S.: Aus der 47. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 3. und 4. November 2004 in Wien (2005) 0.02
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    Abstract
    Am 3. und 4. November 2004 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme anlässlich ihrer 47. Sitzung erstmals in Wien getagt. Sie war dort zu Gast bei der Österreichischen Bibliothekenverbund und Service Ges.m.b.H., der Zentrale des Österreichischen Bibliotheksverbundes.
    Content
    Darin: "Weiteres Vorgehen nach Abschluss des Projekts Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) Nach Abschluss des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" innerhalb der vorgesehenen Laufzeit im Mai 2004 wurde in der B. Sitzung des Standardisierungsausschusses am 26. Mai 2004 der Entwurf des Projektberichts diskutiert. Dabei wurde noch kein Beschluss zum weiteren Vorgehen gefasst, sondern festgestellt, dass nach Aussage der Studie einem Umstieg keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen, stattdessen Vorteile eines Umstiegs aufgezeigt werden. Der Abschlussbericht Der Deutschen Bibliothek bestätigt diese Einschätzung und fasst als wichtigste Ergebnisse zusammen, dass sich im Hinblick auf Format und Regelwerk keine Aspekte ergeben haben, die gegen einen Umstieg sprechen, sondern vielmehr die große Chance besteht, weltweit verbreitete Standards auch in Deutschland einzuführen. In der Sitzung des Standardisierungsausschusses wurde aber auch deutlich, dass selbst die Befürworter eines Umstiegs trotz der vorliegenden Ergebnisse der Studie zurzeit keine Möglichkeit sehen, einen Umstieg generell durchzusetzen. Gleichzeitig erkannten die Mitglieder des Standardisierungsausschusses, dass durch die Studie in vielen Fällen Defizite des deutschen Regelwerks und der Verbundpraxis offen gelegt werden und streben daher die Beseitigung dieser Defizite im Einklang mit internationalen Regeln an. Für die weitere Arbeit ist eine klare Richtungsangabe für alle Beteiligten erforderlich. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme und die Leiterin der Arbeitsstelle für Standardisierung hatten zugesagt, einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung des Standardisierungsausschusses am 15. Dezember 2004 zu erarbeiten. Hierzu wurden vor dem Hintergrund der Projektergebnisse Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft und des Standardisierungsausschusses erbeten. Am 14. September 2004 traf sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft und der Arbeitsstelle für Standardisierung, um die Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme mit den Vorschlägen der anderen Mitglieder des Standardisierungsausschusses abzugleichen. Neben diesen Vorschlägen wurden die Empfehlungen zum weiteren Vorgehen unabhängig von einem Umstieg aus dem Abschlussbericht des Umstiegsprojekts an die Deutsche Forschungsgemeinschaft herangezogen. Die Arbeitsgruppe hat ein Vorschlagspapier vorgelegt, das zunächst den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme zur Verfügung gestellt und bei der Sitzung ausführlich diskutiert, modifiziert und abschließend gebilligt wurde. Das überarbeitete Papier wurde dem Standardisierungsausschuss rechtzeitig zu seiner nächsten Sitzung übersandt. Das Papier enthält neben Vorschlägen für das künftige Regelwerk insbesondere konkrete Aussagen über die Zusammenarbeit der Verbundsysteme. Die wesentlichen Punkte werden im folgenden Absatz kurz vorgestellt.
    Zusammenarbeit der Verbundsysteme Im Rahmen der Diskussion um das weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) haben sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme darauf geeinigt, ihre Datenstrukturen zu vereinheitlichen als Voraussetzung für eine Verbesserung von Datentausch und Fremddatennutzung. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat erkannt, dass die gemeinsamen Zielvorstellungen am ökonomischsten mit der verpflichtenden Anwendung von MARC21 als Transportformat zu erreichen sind. Die Alternative "Weiterentwicklung von MAB2 zu MAB3" würde vor dem Hintergrund, dass MARC21 für die Übernahme ausländischer Fremddaten sowie für die Lieferung deutscher Daten an ausländische Kataloge und Portale ohnehin bedient werden müsste, in erheblichem Maß künftig dauerhaft zusätzliche Kapazitäten binden, die von den Unterhaltsträgern bewilligt werden müssten, was bei der derzeitigen Haushaltslage eher unwahrscheinlich erscheint. Zudem wird eine notwendige Weiterentwicklung von MAB2 zu MAB3 - konsequent wiederholbare Kategorien und Subfield-Verwendung - sich strukturell faktisch nicht mehr von einem MARC-Format unterscheiden. Eine Weiterentwicklung des bisherigen deutschen Datenaustauschformats MAB2 zu MAB3 wird daher nicht befürwortet. Für die Planungssicherheit der Bibliotheken und der Softwarehersteller ist die weitere Versorgung mit MAB2-Daten für einen Zeitrahmen von ca. 10 Jahren zu gewährleisten. Dazu ist für eine Übergangszeit auf der einen Seite die weitere Pflege von MAB2 einschließlich der für eine automatisierte Konvertierung von und nach MARC21 notwendigen Anpassung erforderlich und auf der anderen Seite die Implementierung entsprechender Programme bei den Datenlieferanten. Die weitere Pflege von MAB2 soll dabei auf unabdingbar notwendige und zugleich mit MARC21 kompatible Anpassungen beschränkt bleiben. Zur Realisierung ihrer strategischen Ziele hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme folgende Einzelmaßnahmen beschlossen: Entwicklung einheitlicher Verbundrichtlinien und Formulierung eines gemeinsamen Qualitätsstandards sowie Reduzierung des Datenmodells auf zwei Hierarchiestufen. Als eine der ersten Maßnahmen ist die Erstellung einer Konkordanz MAB2 zu MARC21 geplant. Zwischenzeitlich hat sich auch die Expertengruppe MABAusschuss in einem Positionspapier für MARC21 als Transportformat ausgesprochen und ist bereit, diese Konkordanz zu erstellen.
    Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme haben weiterhin ihre Absicht bekräftigt, ihre Verbunddaten gegenseitig zum Zweck der Datenübernahme, Fernleihe und Einbindung in Portale über Z 39.50 zu nutzen. Neuerwerbungen sollen künftig kooperativ katalogisiert werden, damit nicht Kapazitäten dadurch gebunden werden, dass die gleiche Titelaufnahme mehrfach erstellt werden muss. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des GBV wird ein Konzept und einen Projektplan mit einzelnen Arbeitsschritten sowie bis Ende 2005 ein prototypisches Verfahren zu entwickeln. Die gegenseitige Nutzung von Fremddatenangeboten (unter Beachtung lizenzrechtlicher Rahmenbedingungen) sowie die Bereitstellung von Datensätzen und ihre Anreicherung durch Abstracts, Inhaltsverzeichnisse, Rezensionen u. ä. sind seit langem bestehende Anforderungen, deren Realisierung mit der Vereinheitlichung der Datenstrukturen und der einheitlichen Anwendung von MARC21 als Transportformat erreicht wird. Notwendige Voraussetzung zur Anreicherung von Daten ist die Entwicklung eines Match-Key-Algorith-mus. Hierzu ist ein gesondertes Projekt unter Federführung Der Deutschen Bibliothek geplant. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat den Standardisierungsausschuss gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das künftige deutsche Regelwerk für die Formalerschließung ihre Ziele einer Vereinheitlichung der Datenstrukturen und eines verbesserten Datentauschs mit Fremddatennutzung effektiv unterstützt. Dazu dürfen keine den AACR widersprechenden Regelungen für das Regelwerk verabschiedet werden. Außerdem dürfen strukturrelevante Aspekte im Regelwerk künftig keine Kann-Bestimmungen mehr sein. Um international übereinstimmende Entitäten zu erhalten, plädiert die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme nachdrücklich dafür, bei Verwendung einer Normdatei Individualisierung als obligatorische Bestimmung einzuführen. Eine Übereinstimmung der Entitäten bei Titeln, Personen- und Körperschaftsnamen muss erklärtes Regelwerksziel sein. Hierfür sind international übliche Regelungen einzuführen. Dringend erforderlich ist auch die Vereinheitlichung und Integration der Sonderregeln in das Regelwerk. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme schlägt dem Standardisierungsausschuss darüber hinaus vor, Aspekte der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) im Regelwerk in Übereinstimmung mit der internationalen Entwicklung zu berücksichtigen und durch geeignete Untersuchungen auf Expertenebene zu untermauern."
    Date
    22. 1.2005 18:53:53
  3. Kaestner, J.: ¬Das Regelwerk im Workflowprozess : Ergänzung zum Beitrag von Imgart Siebert, "Positionen zu RAK/AACR/RDA" (2006) 0.02
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    "Ergänzend zu dem höchst informativen Aufsatz von Imgart Siebert, "Positionen zu RAK/AACR/RDA"' ist es wichtig, darüber hinaus gehend erneut auf das zugrunde liegende strukturelle Problem hinzuweisen. Zur Zeit der Entwicklung der RAK und auch der AACR war die Zielsetzung die Modernisierung bzw. Erstellung eines Regelwerks, das sich gemäß dem technologischen Stand auf den Zweck der Erfassung des Bibliotheksbestands konzentrierte. Heute aber besteht die Aufgabe nicht darin, ein katalogimmanentes Regelwerk zu entwerfen, sondern einen Workflow vom Produzenten (Verlag) über die Bibliothek bis hin zum Endbenutzer (Käufer oder Bibliotheksbenutzer) ohne Medienbruch zu gewährleisten (siehe dazu auch Jürgen Kaestner, "Die Katalogisierung der Zukunft`). Wozu die Bibliotheken nicht in der Lage sind, haben inzwischen die Verlage geschafft. Mit dem ONIX-Standard wurde ein derartiges internationales, auf XML basiertes Regelwerk entwickelt, das einen Workflow über die gesamte Verwertungskette des Buchhandels gestattet http://www.editeur.org/. Dieses wird in der Diskussion, auch im Abschlussbericht des Projektes Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) aber nur als nichtbibliothekarischer Standard für bibliographische Daten wahrgenommen. Diese Erkenntnisschranke ist darauf zurückzuführen, dass es immer noch undenkbar ist, die Bibliotheken mit einer veränderten Aufgabenstellung in einen Workflowprozess einzubringen, nämlich in der Funktion einer Institution, die kooperativ Normdateien entwickelt, pflegt und weiterentwickelt und nach bibliothekarischen Zwecken erforderliche Regelwerksstrukturen einbringt statt jedes einzelne Buch händisch (mit oder ohne Fremddatennutzung) zu katalogisieren. Regelwerksarbeit müsste sich an dieser aktuellen Aufgabenstellung orientieren. Man muss davon ausgehen, dass bei der Generierung und Verteilung bibliographischer Daten die Bibliotheken in diesem Prozess spätestens dann keine Rolle mehr spielen werden, wenn die ONIX-Daten - bibliographische Daten, Abstracts, Inhaltsangaben, Inhaltsverzeichnisse und weiteres ergänzendes Informationsmaterial - mittels RFID mit den einzelnen Büchern transportiert werden. Ihre Erfahrung mit der Strukturierung von Normdaten werden dann ebenso unberücksichtigt bleiben wie schon die klassischen dokumentarischen Instrumente bei der Entwicklung von Internet-Suchmaschinen und -Katalogen keine Rolle gespielt haben. Über die Fragen des Nutzens und der Kosten eines derart starr durchgehaltenen antiquierten Ansatzes des klassischen Katalogisierungsregelwerks, der eine ungeheure Verschwendung von Ressourcen zur Folge hat und den eigentlich aktuellen Aufgaben, der Inhaltserschließung konventioneller und digitaler Medien, der Informationsvermittlung und Personalisierung von Informationsdiensten für den Benutzer, Personal und Mittel entziehen wird, werden letztlich die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder befinden."
  4. Reisser, M.; Rothe, M.; Schleh, B.: "Bibliotheken und Informationseinrichtungen - Aufgaben, Strukturen, Ziele" : Gemeinsame Jahrestagung Stuttgart 2003 (2003) 0.02
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    "Seit gut zwei Jahren vergeht keine Tagung mehr ohne Regelwerksdiskussionen, die direkt befassten Gremien tagen in Permanenz. Das schlägt sich in der Fachpresse nieder, zudem wurden die Abonnenten der bibliothekarischen Diskussionslisten (InetBiB, RAK-List, ForumOeb...) in den letzten Wochen und Monaten satt mit Pro- und Contra-Argumenten in Sachen »RAK versus AACR« gefüttert. In Stuttgart saßen einmal mehr die »üblichen Verdächtigen« auf dem Podium, ihnen gegenüber ein zu früher Stunde relativ zahlreich erschienenes Publikum, dem die Veranstalter einen »Blick über die Grenzen der RAK/AACR-Diskussion« versprochen hatten. - Sacherschließung unterbelichtet - Für Bernhard Eversberg (Universitätsbibliothek Braunschweig) ist das neu entflammte Interesse an Regelwerksfragen eine verspätete Reaktion auf das Vordringen des Internet in den bibliothekarischen Kompetenzbereich. Außerhalb der Bibliothekszene werde dies aber kaum wahrgenommen. Selbst bei der Entwicklung von einheitlichen Metadaten-Formaten wie Dublin Core würden »bibliothekarische Erfahrungen kaum berücksichtigt«. Auch der Berufsstand selbst bewege sich nur langsam, noch immer »weichen bibliothekarische Kataloge erheblich von Suchmaschinenkonzepten ab«. Eversberg plädierte für ein pragmatisches Vorgehen in Regelwerksfragen, das sich an klaren Zielvorgaben im Sinne der Bibliothekskundschaft ausrichten müsse: - verlässliches Finden des Vorhandenen (Null-Treffer vermeiden) - Unterschiedliches unterscheidbar präsentieren (konsistente Datenpflege) - Zusammengehörendes zusammenführen (Kontexte und Beziehungen einbeziehen) - Gefundenes überschaubar darstellen (Präsentation) - Ausgewähltes auch tatsächlich verfügbar machen (Zugänglichkeit).
    Er forderte eine »neue Art der Regelwerksarbeit«, die »online und kooperativ« vonstatten gehen müsse, zudem ein Regelwerk, das durchgängig und aktuell im Netz verfügbar sei. Wie die Beteiligten aber - bei aller Kooperationsbereitschaft - auch künftig zu verbindlichen Beschlüssen kommen sollen, ließ Eversberg offen. Immerhin konnte er mit der von ihm entwickelten »Regelwerks-Datenbank« (www.allegro-c.delregeln) seine Forderung anschaulich ins Bild setzen. Heidrun Wiesenmüller (Württembergische Landesbibliothek, Stuttgart) war in der RAK/AARC-Debatte nie um deutliche Worte verlegen, auch an diesem Morgen bekamen die anwesenden Vertreter Der Deutschen Bibliothek einen Schuss vor den Bug. Die Praktiker bräuchten »keinen neuen Katalogbruch« und »keine Diskussionen auf der grünen Wiese«, auf der Tagesordnung stünden vielmehr »Vereinfachungen und Integration«, auch im Hinblick auf eine Kompatibilität zu den AACR - »aber nicht um jeden Preis«. Wiesenmüller kritisierte heftig, dass in der ganzen Debatte die Sacherschließung außen vor bliebe. Sie warnte aber davor, sich auch hier in Detailfragen zu verzetteln: »Besser überhaupt Sacherschließung, als gar keine!« Mit intelligenter Software und besserer Koordination der Verbünde ließe sich das Problem unterschiedlicher Sacherschließungskonzepte schon erheblich entschärfen. Auch die gängigen Bibliothekssysteme verdienten stärkere Beachtung, so hätten sich »Opacs seit Anfang der Neunziger nicht geändert«. Die Zeit dränge, schon deshalb müssten Bibliothekare »heterogene Datenlandschaften akzeptieren«. Eine Gleichmacherei von oben habe jedenfalls »keine Zukunft«.
    - De-Standardisierung als Lösung? - Adrian Nolte (Stadtbibliothek Essen) übte ebenfalls scharfe Kritik am Entscheidungsverfahren: »Was bringt eine Formatumstellung Öffentlichen Bibliotheken, die sich im Überlebenskampf befinden?« Gerade solch existenzielle Fragen blieben in der Debatte um Regelwerke und Datenformate nahezu unberücksichtigt, die gegenwärtig diskutierte »Reform« sei gerade den kommunalen Bibliotheken schlicht »aufgedrängt worden«. Auch Nolte fasste seine Erwartungen in mehreren Thesen zusammen: - Die Sacherschließung müsse »Schwerpunkt der künftigen Arbeit werden«; - Informationstechnologie, Regelwerksarbeit und Optimierung der Datenformate seien besser aufeinander abzustimmen (Stichwort »Kompatibilität«); - dementsprechend müsse die Bibliotheken künftig stärker auf Spezialisten zurückgreifen, der Allround-Bibliothekar sei bei der Lösung und kontinuierlichen Bearbeitung der allfälligen Probleme überfordert; - um den Nutzer gerecht zu werden, seien verstärkt »multiple Zugänge nötig«; - und: »Die Vielfalt an Regelwerken lässt sich nicht einebnen«, die Zukunft liege folgerichtig in der »De-Standardisierung«. Wie seine Vorredner sprach auch Friedrich Geißelmann (Universitätsbibliothek Regensburg) den Themenkomplex »Sacherschließung« an, allerdings im Kontext der internationalen Zusammenarbeit und der sich daraus ergebenden Sprachprobleme bei der Pflege von Normdaten. Durch die Verwendung von Suchmaschinen, Digitalen Bibliotheken und Fachdatenbanken sei eine »breite Bewegung hin zu Konkordanzen« absehbar. Auch der Trend zu Aufstellungssystematiken in vielen wissenschaftlichen Bibliotheken zeige deutlich: »Die bibliothekarische Sacherschließung hat Zukunft!«"
    Footnote
    Bericht von der 29. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB vom 8.-11.4.2003. Darin auch vorstehender Abschnitt zur Podiumsdiskussion "Die Zukunft der formalen und inhaltlichen Erschließung" (S.492-494)
  5. Sigrist, B.; Patzer, K.; Pagel, B.; Weber, R.: 400.000 laufende Zeitschriften in der ZDB : GKD- und ZDB-spezifische Probleme im Falle eines Umstiegs des deutschen Regelwerks und Formats auf AACR2 und MARC21 (2002) 0.02
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    Abstract
    Im Folgenden sollen die wichtigsten Auswirkungen des intendierten Regelwerks- und Formatumstiegs auf GKD und ZDB dargestellt werden. Außerdem werden Alternativen aufgezeigt, die eventuell gewährleisten könnten, dass die deutschen Körperschafts- und Zeitschriftendaten international zur Verfügung gestellt und genutzt werden könnten, ohne dass zwangsläufig ein Wechsel des Regelwerks damit verbunden wäre. Auch jetzt ist es bereits relativ einfach möglich, MAB-Daten in MARC anzubieten und für Austauschzwecke zur Verfügung zu stellen. Außerdem bleibt unbenommen, dass Angleichungen an AACR2 in der Neufassung der RAK berücksichtigt werden. Die SBB würde es begrüßen, wenn die Katalogisierung in Deutschland sich entsprechend der Ergebnisse der DFG-geförderten Machbarkeitsstudie an internationale Standards angleichen würde und damit die internationale Kooperation verbessert würde. Die ZDB ist der zentrale Nachweis der Periodika-Bestände (für Zeitschriften und Zeitungen) der deutschen Bibliotheken und die deutsche Normdatei für Zeitschriftenkatalogisierung sowie die Basis für Leihverkehr und Dokumentlieferdienste. Die Zentralredaktion Titel der ZDB garantiert die bibliographische Kontrolle und dadurch die Konsistenz der Daten, die für die Verknüpfung mit Lokaldaten zwingend erforderlich ist und nicht aufgegeben werden kann. Gleichzeitig basieren die Eintragungen der ZDB auf den Körperschaftsansetzungen aus der GKD. Ca. 50 % aller Zeitschriftentitel, zurzeit also 550.000 Sätze, sind mit einer Körperschaftsaufnahme verknüpft, die zumindest hinsichtlich der Bestimmung eventueller Splits eine Bedeutung hat.
  6. Richter, S.: ¬Die formale Beschreibung von Dokumenten in Archiven und Bibliotheken : Perspektiven des Datenaustauschs (2004) 0.02
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    Abstract
    Die Datenrecherche und der Zugriff auf Informationen wurde in den letzten Jahren durch Angebote im Internet erleichtert. Während im Bibliothekswesen bereits seit Jahrzehnten Erfahrungen durch die Verbundkatalogisierung im Bereich des Datenaustauschs gesammelt wurden, wurde eine kooperative Datenhaltung zwischen Archiven erst in den letzten Jahren begonnen. In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit Daten aus Archiven und Bibliotheken in gemeinsamen Datenpools angeboten werden können: Sind die Inhalte der verschiedenen Datenkategorien ähnlich genug, um sie zusammenfassen zu können? Welche Standards liegen den Daten zugrunde? Um diese Fragen beantworten zu können, werden zunächst die verschiedenen Regelwerke des Archivs- und Bibliothekswesens zur archivischen Verzeichnung bzw. der bibliographischen Beschreibung untersucht und anschließend die darauf fußenden Austauschformate. Folgende (Regel-) Werke werden in die Analyse integiert: Papritz: Die archivische Titelaufnahme bei Sachakten, die Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik (OVG-DDR), Internationale Grundsätze für die archivische Verzeichnung (ISAD(G)), das Handbuch für Wirtschaftsarchive, Praktische Archivkunde, die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (RAK-WB), die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR), General International Standard Bibliographic Description (ISBD(G)) und für den Bereich der Nachlasserschließung als Schnittstelle zwischen Archiven und Bibliotheken die Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze [des Goethe- und Schiller-Archivs] (OVG-GSA), König: Verwaltung und wissenschaftliche Erschließung von Nachlässen in Literaturarchiven sowie die Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen (RNA). Von den Datenaustauschformaten werden Encoded Archival Description (EAD), Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken (MAB) und Machine Readable Cataloguing (MARC) vorgestellt. Die Analyse zeigt, dass Daten aus Archiven und Bibliotheken in einer gemeinsamen Datenmenge zur Verfügung gestellt werden können, um sie für eine spartenübergreifende Recherche nutzbar zu machen. Es muss aber eingeräumt werden, dass im Austauschformat für ähnliche Beschreibungselemente nicht identische Kategorienummern verwendet werden können, da hierfür die Inhalte der Kategorien zu stark differieren. Aus diesem Grund kann das MAB-Format auch nicht ohne weiteres für archivische Elemente verwendet werden: Entweder müsste das bestehende MAB-Schema an die Belange des Archivwesens angepasst werden oder es müsste ein neues Austauschformat generiert werden, da auch das internationale EAD-Format nicht ohne Änderungen auf die deutsche Verzeichnungstradition abgebildet werden kann. Insbesondere wäre sowohl innerhalb der Sparten Archiv- und Bibliothekswesen als auch darüber hinaus eine tiefere Diskussion um verbindliche Regelwerke und Austauschformate zu empfehlen.
    Footnote
    Master's thesis Zusatzstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft
  7. Die Deutsche Bibliothek: § RAK-NBM 109,3 / Ansetzung von Personennamen / URL-Herkunftskennungen (2004) 0.02
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    Content
    "Präzisierung des § RAK-NBM 109,3 Die Deutsche Bibliothek veröffentlicht auf ihrer Website <www.ddb.de/professionell/pdf/ nbm_praezisierungen_109.pdf> als Ergebnis der Expertengruppe Online-Ressourcen eine Präzisierung des § RAK-NBM 109,3 <urn:nbn:de:1 1 11-2004072117>. Ein Hinweis von HeBIS brachte zutage, dass die mit den RAK-NBM-Präzisierungen (Stand: Februar 2000) in § RAK-NBM 109,3 von der früheren Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Erschließung elektronischer Ressourcen der Konferenz für Regelwerksfragen getroffene Festlegung von den Verbünden und Der Deutschen Bibliothek so nicht für fortlaufende Sammelwerke generell angewendet wird. Die Expertengruppe OnlineRessourcen hat sich seit ihrer ersten Sitzung im Juli 2003 mit der Frage befasst, ob für den Sonderfall, dass nur einzelne Teile einer Schriftenreihe als elektronische Ressource erscheinen, eine oder zwei Einheitsaufnahmen für eine Schriftenreihe angelegt werden sollen. Die Mitglieder der Expertengruppe Online-Ressourcen haben nach ausführlicher Beratung entsprechend der mehrheitlich geübten Verbundpraxis mehrheitlich eine Ergänzung des Regelwerkstextes beschlossen. Die Grundregeln der §§ RAK-NBM 2,3 und 109 sind nicht geändert worden. Für eine Schriftenreihe, die zum Beispiel parallel als Print- und elektronische Ressource im Fernzugriff erscheint, werden zwei Einheitsaufnahmen angelegt.
    Der Standardisierungsausschuss hat im September 2004 in einem Umlaufverfahren einer Veröffentlichung und Inkraftsetzung des in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisses zu § RAK-NBM 109,3 zugestimmt. Die Ergänzung ist im Regelwerkstext fett gekennzeichnet. Die entsprechende alte Seite der RAK-NBM-Präzisierungen ist durch die neue Seite zu ersetzen. Stellungnahmen zur Angleichung der Ansetzung von Personennamen Im öffentlichen Stellungnahmeverfahren »Angleichung der Ansetzung von Personennamen nach RAK-WB und RSWK« <www.ddb.de/professionell/afs_ dok reg_entw.htm>, das vom 19. Juli bis 1. September durchgeführt worden ist, sind zehn Stellungnahmen in der Arbeitsstelle für Standardisierung eingetroffen. Die beteiligten Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD des Standardisierungsausschusses sind über die eingetroffenen Stellungnahmen informiert worden. Die Arbeitsstelle für Standardisierung arbeitet gemäß dem vom Standardisierungsausschuss gebilligten Vorschlag, einen gemeinsamen Regelwerkstext für die Ansetzungsregeln von Personennamen der Formal- und Sacherschließung zu schaffen, derzeit an einer Vorlage für einen gemeinsamen Text, der sich an der Struktur der AACR2 orientiert und die von den Expertengruppen vereinbarten Inhalte respektiert. Die vom Standardisierungsausschuss im öffentlichen Stellungnahmeverfahren gestellten Fragen zu mittelalterlichen Namen und ausführlicherer Namensangabe als Zusatz bei der Individualisierung bedürfen ebenso wie die zukünftige Ausrichtung der Regelwerksarbeit nach Abschluss des DFG-Projekts »Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)« einer Grundsatz-Entscheidung des Standardisierungsausschusses am 15. Dezember. Hier sind die Personennamen ein Baustein unterweiteren.
    URL-Herkunftsken nungen Die Deutsche Bibliothek veröffentlicht auf ihrer Website <www ddb.de/professionell/pdf/ url herkunftskennungen.pdf> die in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisse zu URL-Herkunftskennungen <urn:nbn:de:1111-200 4072123>. Uniform Resource Names (URNs) werden als Standardnummern mit dem Ziel erfasst, langfristig Uniform Resource Locators (URLs) zu ersetzen. Weitere Informationen zu URNs stehen unter <www. persistent-identifier.de> beziehungsweise <www.ddb.de/professionell/persistent identifier. htm> zur Verfügung. Die Expertengruppe OnlineRessourcen hält eine Zwischenlösung für erforderlich, welche die Erfassung von URLs mit Herkunftskennung vorsieht und im Datentausch zwischen den Verbünden eine eindeutige Kennzeichnungermöglicht. Nach ausführlicher Beratung, die sowohl bisher bereits verwendete Kennzeichnungen als auch neue Vorschläge berücksichtigte, sind bestimmte URL-Herkunftskennungen als verpflichtend vereinbart worden. Definitionen und eine einheitliche textliche MAB-Umsetzung wurden verabschiedet. Die Opac-Darstellung ist verbund- und bibliotheksabhängig. Eine Anwendung der URL-Herkunftskennungen ist sowohl für fortlaufend erscheinende Publikationen als auch für Monografien beschlossen worden. Über die genannten Kennzeichnungen hinaus können lokal und regional weitere Kennzeichnungen vereinbart werden. Änderungen im MAB-Format sind für eine Umsetzung des Ergebnisses nicht erforderlich. Der Standardisierungsausschuss hat in einem Umlaufverfahren im September die Inkraftsetzung und Veröffentlichung der in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisse genehmigt. Die Deutsche Bibliothek wird die Bezieher ihrer Datendienste in gewohnter Weise über den Beginn der Anwendung in DDBDatendiensteninformieren."
  8. Oehlschläger, S.: Aus der 49. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 23. und 24. November 2005 in Köln (2006) 0.02
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    Abstract
    Am 23. und 24. November 2005 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme ihre 49. Sitzung auf Einladung des Hochschulbibliothekszentrums NordrheinWestfalen (HBZ) in Köln durchgeführt.
    Content
    "Zusammenarbeit der Verbundsysteme, Verbesserung von Datentausch und Fremddatennutzung Matchkey Bei der Verwendung von Meta-Suchmaschinen zur parallelen Recherche in bibliografischen Datenbanken kommt es häufig vor, dass derselbe Titel mehrmals in der Trefferliste auftaucht. In dieser Situation könnte ein so genannter Matchkey Abhilfe schaffen, der jeden Datensatz aus den vorhandenen bibliografischen Daten heraus eindeutig identifiziert. Ein solcher Algorithmus geht von einem bibliografischen Datensatz aus und generiert einen Schlüssel (Matchkey), der wiederum in den Datensatz integriert werden kann. Der Schlüssel muss sortierfähig sein, so dass die Trefferliste nach dem Grad der Ähnlichkeit sortiert werden kann. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Matchkey ist die Beseitigung der Hausregeln in den Verbünden und Bibliotheken. Bisher hat Die Deutsche Bibliothek das Thema analysiert und strebt nun die Formulierung und Bereitstellung eines ersten Algorithmus an, um eine Implementierung zu Testzwecken voraussichtlich im März/April 2006 zu ermöglichen. Ein klares Ergebnis soll bis Ende 2006 vorliegen.
    MARC21 als Austauschformat Die Expertengruppe Datenformate hat in ihrer 5. Sitzung am 22. November 2005 die Frage der Hierarchienabbildung bei der Übernahme von MARC 21 weiter diskutiert und einer Lösung zugeführt. Für einen geringen Prozentsatz der Daten werden trotz Vorarbeiten der Expertengruppe Probleme bei der Überführung von MARC-21-Daten in MAB2-Strukturen gesehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit dem Umstieg auf MARC 21 ebenso wie bei der kooperativen Katalogisierung notwendig ist, gemeinsame Regeln festzulegen und Absprachen zwischen den Verbünden zu treffen. Eine unterschiedliche Handhabung des Formats sollte sich von vornherein verbieten. Projekt Kooperative Neukatalogisierung Die Projektgruppe hat zweimal getagt, zuletzt am 3. November 2005. Es liegen erste Ergebnisse vor, und spätestens Anfang Januar 2006 soll das Verfahren erprobt werden. Alle Verbünde signalisieren ihr Interesse an dem geplanten Verfahren, da die Eigenkatalogisierungsrate nach wie vor zu hoch ist. Für die Akzeptanz des Dienstes, der auch zum Synchronisieren der vorhandenen Aufnahmen und zum Austausch von Sacherschließungsdaten genutzt werden soll, ist die Aktualität des geplanten Neukatalogisierungspools essentiell. Ein weiteres Ziel ist auch die Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Verbundzentrale und Bibliotheken. Catalogue Enrichment Zur Anreicherung der Katalogdaten gibt es verschiedene Aktivitäten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme, die koordiniert werden müssen, damit eine Mehrfachdigitalisierung von Inhaltsverzeichnissen, Abstracts und anderen Objekten vermieden werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme beschließt, eine kleine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis spätestens Anfang Februar 2006 einen Vorschlag mit unterschiedlichen Szenarien für unterschiedliche Umgebungen vorlegen soll. Aufgabe der AG Datenanreicherung ist die Konzeption eines schnellen Dienstes für die Digitalisierung von Abstracts und Inhaltsverzeichnissen sofern sie lizenzrechtlich frei verfügbar sind, die allen Verbünden zur Verfügung gestellt werden sollen. Dazu gehören eine Übersicht über die vorhandenen Daten und eine ausgearbeitete Verfahrensvorschrift für das künftige Vorgehen.
    Gesamtnachweis aller Bibliotheksbestände in deutschsprachigen Raum Das HBZ hat seinen am 15. November frei geschalteten Dreiländer-Katalog (Deutschland, Österreich, Schweiz) vorgestellt, dessen Ziel der Gesamtnachweis aller Bibliotheksbestände in deutschsprachigen Raum ist. Der Katalog entstand in Kooperation des HBZ mit dem Bibliotheksverbund Bayern (BVB) und dem Österreichischen Bibliothekenverbund (OBV); die Integration weiterer Bibliotheksbestände aus anderen Regionen ist in Arbeit. Realisiert wurde das Projekt mittels der Suchmaschinentechnologie des HBZ, die Antwortzeiten in Bruchteilen von Sekunden, Ranking und Kategorisierung der Treffermengen ermöglicht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme haben beschlossen, sich die für die Literaturversorgung relevanten Verbunddaten (Titeldaten mit Nachweisen) für den Aufbau verbundbezogener, nicht kommerzieller Dienste auf Gegenseitigkeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Normdateien Online-Schnittstelle Ziel der Online-Kommunikation mit Normdateien ist es, die Arbeit mit den zentralen Normdateien dadurch zu vereinfachen, dass Änderungen an Normdaten in den zentral bei Der Deutschen Bibliothek gehaltenen Dateien mit dem eigenen Client erfolgen können. Ferner sollen alle Änderungen an den Normdateien zeitnah in die Normdaten-Spiegel der Verbundsysteme transportiert werden (Replikation). Das Verfahren soll sich auf alle bei Der Deutschen Bibliothek geführten Normdaten erstrecken. Als standardisiertes Kommunikationsprotokoll soll Z39.50 SR Extended Services Update genutzt werden. Für die Replikation ist OAI vorgesehen, als Austauschformat zunächst MAB2 bzw. MABXML. Die existierenden Implementierungen erfüllen an mehreren wichtigen Stellen nicht die Anforderungen. Eine Konversion in und aus einem neutralen Transportformat, wie für die Online-Kommunikation mit Normdateien benötigt, ist an der gegenwärtigen Pica-Schnittstelle nicht vorgesehen und lässt sich nur realisieren, wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen werden. OCLC PICA plant, diese Veränderungen im 1. Quartal 2006 vorzunehmen. Nach der aktuellen Projektplanung soll die Online-Kommunikation zu Beginn des Jahres 2007 starten.
    DDC/Melvil-Nutzungs- und Lizenzsituation Die Deutsche Bibliothek hat den Dienst Melvil vorgestellt, der auf der im Rahmen des Projektes DDC Deutsch erstellten deutschen Übersetzung der 22. Ausgabe der DDC basiert, und die Such- und Sprachgewohnheiten deutschsprachiger Benutzerinnen und Benutzer berücksichtigt. Mit Melvil wurde ein Online-Dienst entwickelt, der Bibliotheken und Informationseinrichtungen außer einem an WebDewey orientierten Klassifikationstool MelvilClass auch ein Retrievaltool MelvilSearch für die verbale Suche nach DDC-erschlossenen Dokumenten und das Browsing in der DDC-Hierarchie zur Verfügung stellt. Über die Schnittstelle MelvilSoap können Bibliotheken und Verbundzentralen, die den Dienst Melvil lizenziert haben, auch DDC-Daten zur weiteren Nutzung herunterladen. Gegenwärtig vergibt Die Deutsche Bibliothek Testlizenzen, ab 2006 kann der Dienst nach einem gestaffelten Modell kostenpflichtig genutzt werden Ergebnisse der Adhoc-Arbeitsgruppe ISBD(CR) Der Standardisierungsausschuss hatte in seiner 9. Sitzung am 15. Dezember 2004 die Anpassung der Splitregeln bei fortlaufenden Sammelwerken an die ISBD(CR) mit dem Ziel der Übernahme beschlossen. Im Januar 2005 richtete die Arbeitsstelle für Standardisierung eine Ad-hoc-AG ISBD(CR) ein, in der Vertreter der ZDB, der Expertengruppe Formalerschließung und der AGDBT (Arbeitsgemeinschaft der Datenbankteilnehmer der ZDB) unter der Federführung der Arbeitsstelle für Standardisierung zusammenarbeiteten. Auftragsgemäß konnte dem Standardisierungsausschuss am 2. August 2005 ein entscheidungsreifer Entwurf zur Anwendung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke vorgelegt werden. Die Unterlage, die dem Standardisierungsausschuss zu seiner 11. Sitzung am 1. Dezember 2005 zugeleitet wurde, wurde den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme im Vorfeld der Sitzung zur Kenntnis gegeben. Die zeitnahe Anwendung der ISBD(CR)-Splitregeln würde nicht nur in einem kleinen abgeschlossenen Bereich eine Angleichung an internationale Gepflogenheiten bedeuten, sondern sie hätte auch einige positive Auswirkungen auf die von Zeitschriftentiteln abhängigen ergänzenden Dienstleistungen. So würde z.B. die Verlinkung mit SFX-Diensten erheblich erleichtert."
    Footnote
    Daneben Berichte der einzelnen Mitglieder
  9. Hauke, P.: Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK : Notizen zu einer Informationsveranstaltung in Berlin (2004) 0.02
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    "Die Kollegen und Kolleginnen waren zum Teil von weit her angereist: Der Otto-Braun-Saal der Berliner Staatsbibliothek am Potsdamer Platz war gut besucht am 9. Dezember des vergangenen Jahres. Die Informationsund Diskussionsveranstaltung zum Thema »Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK - Aktueller Stand«, angeboten vom Referat Weiterbildung der Freien Universität Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bibliothek und der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, stieß auf großes Interesse. Seit dem bekannten »Nikolausbeschluss« des Standardisierungsausschusses (StA) vom G. Dezember 2001 zum angestrebten Umstieg von RAK auf AACR sowie von MAB auf MARC und dem Auftrag einer Machbarkeitsstudie hatte es über viele Monate eine sehr emotional geführte Diskussion innerhalb des deutschen Bibliothekswesens gegeben. Bereits im Jahr zuvor hatte eine Informationsveranstaltung desselben Veranstalters unter dem Titel »Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) statt RAK?« dessen räumliche Möglichkeiten gesprengt, sodass man kurzfristig in den großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Zentrums ausgewichen war. Im Gegensatz zu der vom Standardisierungsausschusses geforderten Einstellung der Weiterentwicklung von RAK wurde auf dieser Veranstaltung deutlich: »Der StA kann hinsichtlich der >unverzüglichen Wiederaufnahme< auf breiteste Akzeptanz bauen: Auf einer Fortbildungsveranstaltung mit 180 Teilnehmern gestern in Berlin stellte ich sinngemäß die Frage, wer denn die RAK-Weiterarbeit begrüßen würde. Es waren nicht weniger als 180.« (B. Eversberg, InetBib 3. Dezember 2002) Ein Jahr später nun gab es Neues zu berichten, denn die Machbarkeitsstudie läuft, und erste Ergebnisse liegen bereits vor. Moderiert wurde die Veranstaltung von Konrad Umlauf, Professor am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.
    Drei Optionen Renate Gömpel, DDB Frankfurt am Main, stellte das starke Engagement Der Deutschen Bibliothek an der »Nationalen und internationalen Standardisierungsarbeit für Bibliotheken« in den Mittelpunkt ihres Referats. Hinsichtlich der vom Standardisierungsausschusses geforderten »Angleichung an internationale Regelwerke« sind für die DDB nunmehr drei Optionen als Schlussfolgerungen aus der Machbarkeitsstudie denkbar: Die »Migration zu existierenden angloamerikanischen Regeln«, die »Mitentwicklung eines neuen, modernen, internationalen Weges« oder die »Neuentwicklung eines modernen deutschösterreichischen Einzelweges«. Die beiden letzten Punkte machen deutlich, dass, entsprechend dem inzwischen revidierten »Nikolausbeschluss«, der früher angestrebte »Umstieg« nun sehr viel differenzierter bedacht wird. Luise Hoffmann, vom HBZ freigestellt für die Leitung der von Der Deutschen Bibliothek in Auftrag gegebenen und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Machbarkeitsstudie, referierte erste Ergebnisse und den derzeitigen Stand des Projektes, dessen Ziele - Vernetzbarkeit, ungehinderter Datentausch, freie Systemwahlunter bibliothekarischen, organisatorischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten untersucht werden. Schwerpunkte bilden denkbare Modelle und Szenarien eines Umstiegs, der Abgleich der Formate sowie der Regelwerke, eine Untersuchung der laufenden Katalogisierungspraxis sowie der sich abzeichnenden AACR-Weiterentwicklung, schließlich die Konsequenzen eines Umstiegs auf andere bibliothekarische Bereiche und - last but not least - die Wirtschaftlichkeit. Per Online-Fragebogen wurden Bibliothekssysteme und ihre Konfigurierbarkeit auf MARC21 abgefragt, ferner der Anteil an Fremddaten und der Aufwand für deren Nachbearbeitung, schließlich die Verbundfunktionalitäten. Die Differenzen in der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen dürften sich durch internationale gemeinsame Normdateien ausgleichen lassen, allerdings ist die Verknüpfung über ID-Nummern in offenen Systemen problematisch. Die AACR, definiert als »multinationales« Regelwerk, eröffnen die Möglichkeit der Ansetzung von Körperschaften in englischer oder deutscher Sprache - auf die eigentlich »modernere« Variante der nach RAK gegebenen Ansetzung in der Originalsprache müsste nach einem Umstieg verzichtet werden -, abgesehen von unterschiedlichen Splittingregeln, die bei konsequenter Umsetzung die Überprüfung und gegebenenfalls das Umschreiben alter Katalogisate inklusive »Umhängen« von Bestandsangaben bei Periodika erforderlich machen. Auch wenn in der DNB-CD vom März 2003 beispielsweise nur 5,8 Prozent und in der LoC nur 4,7 Prozent der Datensätze von solchen Splittings betroffen sind, dürfte der Aufwand, diese herauszufiltern, nicht unerheblich sein, ebenso wie bei den nach MARC21 flachen Hierarchien mehrbändiger Werke, die zum Beispiel in einem integrierten Bibliothekssystem für die Ausleihverbuchung nicht mehr nutzbar wären und nachträglich hierarchisiert werden müssten.
    Michael Löchert und Lars Rönnau (Kienbaum Consultants) referierten erste Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, bei der als Grundannahmen vorausgesetzt werden: Fremddatenübernahme ohne wei-tere Bearbeitung und sowieso erforderlicher Wechsel auf neue Systeme alle fünfzehn Jahre - un-abhängig von der Diskussion um einen Regelwerks- oder Formatwechsel. Ein quantitativ werten der Katalog von Pro- und Contra-Argumenten würde im Gesamtergebnis für einen Umstieg sprechen, insbesondere für wissenschaftliche Bibliotheken, bei denen man von 25 Prozent Fremddatenübernahme ausgeht. Für sich betrachtet, würde allerdings der Aspekt Datenqualität dafür sprechen, beim alten Regelwerk zu bleiben. Die Ergebnisse der ZDB-Umstiegs-Untersuchungen - im Detail nachzulesen unter <www. zdb.spk-berlin.de/zdb_ aktuell/aacr2_marc21_zdb.html> -, zusammengestellt von Barbara Sigrist, referiert von Barbara Pagel, machten deutlich, dass aufgrund unterschiedlicher Splittings in den Titeln sowie in den Körperschaftsnamen eine Überprüfung und gegebenenfalls Umarbeitung einer sehr großen Menge von Datensätzen der ZDB erforderlich würde. Ein Katalogschnitt zu einem bestimmten Erscheinungsjahr - denkbar für Monographienkataloge - ist für fortlaufende Sammelwerke wegen der vielfältigen bibliographischen Beziehungen der Titelaufnahmen miteinander und wegen der laufend erscheinenden Veröffentlichungen, die etwa vierzig Prozent aller ZDB-Titelaufnahmen ausmachen, nicht möglich. Hinzu käme das Umhängen der lokalen Exemplardaten an die gegebenenfalls wegen eines neuen Regelwerkes neuen Titeldatensätze, das von jeder beteiligten Bibliothek selbst zu leisten wäre. Aus Sicht der Zeitschriftendatenbank ist der Umstieg auf ein anderes Regelwerk somit nicht machbar. Allerdings baut die ZDB auf die Mitarbeit an einer internationalen Regelwerksentwicklung und will sich in den entsprechenden Gremien, insbesondere bei der Erarbeitung eines International Standard Serial Title, stark engagieren.
    Sabine Thänert vom Deutschen Archäologischen Institut (DAI) berichtete über die »Erfahrungen mit einem Umstieg auf AACR und MARC« und machte deutlich, dass und warum für das - international operierende und in internationalen Verbünden engagierte- DAI der Anlass eines Systemwechsels in diesem speziellen Fall auch die Entscheidung für die Anwendung der AACR sinnvoll machte. Bernhard Eversberg thematisierte die Perspektiven der geplanten Weiterentwicklung der AACR bis 2006 und machte deutlich, dass dort umzusetzende neue Denkmodelle auch in die Weiterentwicklung der RAK einfließen würden, sodass die Lösung letztendlich in einer Annäherung der beiden Regelwerke zu finden sei. Monika Münnich (UB Heidelberg) fragte: »Wie viel AACR braucht RAK? - Perspektiven einer neuen RAK« und stellte die - an den AACR orientierte - neu entworfene Grundstruktur eines künftigen Regelwerks vor. Es ist beabsichtigt, den Teil I der AACR2r (das heißt die bibliographische Beschreibung) so wörtlich wie möglich zu übernehmen, nicht jedoch die Bestimmungen für Haupt- und Nebeneintragungen beziehungsweise Ansetzung von Namen. Bei der Namensansetzung muss lediglich erreicht werden, dass die Entitäten von RAK und AACR übereinstimmen, um die Teilnahme an einer internationalen Normdatei zu gewährleisten. Der PowerPoint-Vortrag ist unter <www.rak-weiterarbeit.de/za.htm> zu finden; auf dieser Seite kann auch die Weiterarbeit an RAKverfolgtwerden.
    Die Podiumsdiskussion zum Abschluss, an der auch Prof. Ulrich Naumann, Direktor der UB der Freien Universität, beteiligt war, machte noch einmal die Skepsis sowohl hinsichtlich eines Umstiegs wie auch hinsichtlich der Machbarkeitsstudie, insbesondere der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Firma Kienbaum, deutlich. Es scheint sich eine deutliche Akzeptanz in Richtung einerseits »Weiterentwicklung der RAK«, andererseits Wechsel auf das Format MARC21 abzuzeichnen, wobei allerdings auch die Diskussion um die Rolle von XML als Rahmen für unterschiedliche bibliothekarische Formate nicht außer Acht gelassen werden darf. An der UB Braunschweig wird eine Material- und Fragensammlung zum Problemkomplex der Regelwerksumstellung gepflegt, abrufbar unter <www. allegro-c.de/formate/aacr-fr.htm>."
    Date
    22. 3.2004 14:33:26
  10. Wiesenmüller, H.: Zehn Jahre 'Functional Requirements for Bibliographic Records' (FRBR) : Vision, Theorie und praktische Anwendung (2008) 0.02
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    Abstract
    Mithilfe der FRBR, an denen sich auch das neue Regelwerk RDA orientiert, sollen Katalognutzer auf neuartige Weise im 'bibliographischen Universum' navigieren können. Der Beitrag erläutert und diskutiert einerseits die zentralen Elemente des theoretischen Modells, andererseits die Chancen und Probleme einer praktischen Umsetzung. Die in Deutschland vorhandenen Datenstrukturen bilden dafür eine vergleichsweise gute Ausgangsbasis. Denkbar ist aber auch eine virtuelle 'FRBRisierung' ohne Eingriff in den Datenbestand.
    Source
    Bibliothek: Forschung und Praxis. 32(2008) H.3, S.348-358
  11. Henze, G.; Patzer, K.: Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke (2006) 0.02
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    Content
    Der Standardisierungsausschuss hat die Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke beschlossen und in einem Umlaufverfahren im Frühjahr 2006 der Veröffentlichung und baldigen Anwendung der dafür notwendigen Änderungen in den "Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK)" und den "Format und Konventionen für die Zeitschriften-Titelaufnahme in der Zeitschriftendatenbank (ZETA)" zugestimmt. Die notwendige Änderung des 113,3 in denRAK-WB und in den RAK-NBM wird von Der Deutschen Bibliothek zum 1. Juni 2006 in elektronischer Form veröffentlicht <urn:nbn:de:1111-20040721102> <http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn-urn:nbn:de:1111-20040721102> sowie <urn:nbn:de:1111-20040721115> <http:// nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721115>. Die notwendige Änderung der ZETA-Splitregeln E 221 wird von der Staatsbibliothek zu Berlin auf der Homepage der Zeitschriftendatenbank zum 1. Juni 2006 in elektronischer Form veröffentlicht <http://www.zeitschriftendatenbank.de/ downloads/pdf/e221.pdf>. Weitere ZETA-Regeln, die aufgrund der geänderten Splitregeln ebenfalls angepasst werden müssen, werden ebenfalls zum 1. Juni 2006 auf der Website der Zeitschriftendatenbank unter "ZDB Aktuell" zur Verfügung gestellt: B 4000, B 4213 und B 4244. Ein weiteres Unterlagenpaket, das auch Geschäftsgangsregelungen für die ZDB und Beispiele für die Veränderungen enthält, soll am 1. September 2006 zur Verfügung gestellt werden <http://www.zeitschriftendatenbank.de/ zdb aktuell/index.html>. Die ZDB hat angekündigt, die Splitregeln zum 1. Januar 2007 anzuwenden. Dieser Termin wurde gewählt, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung verbundinterner Schulungen einzuräumen und Regelungen für den Umgang mit Altdaten vorzubereiten. Die Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln ist eine der Maßnahmen, die vom Standardisierungsausschuss und der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme Ende 2004 nach Abschluss des Projektes "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" beschlossen wurden. Die International Standard Bibliographic Description for Serials and Other Continuing Resources (ISBD(CR)) wurde 2002 in einer revidierten Fassung veröffentlicht; ihre in mehrjähriger internationaler Harmonisierungsarbeit zwischen ISBD-, ISSN- und AACR-Gremien entstandenen Splitregeln werden weltweit angewendet. Mit der Einführung auch in Deutschland und Österreich kann nun eine Anwendungslücke geschlossen werden, die hinderlich für Datentausch und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene war. "Continuing resources", im RAK-Jargon "fortlaufende Sammelwerke", umfassen nicht nur Zeitschriften, Zeitungen, Jahrbücher, sondern auch Schriftenreihen. Die ISBD(CR)-Splitregeln sehen für Print- und elektronische Publikationen einheitliche Regeln vor. Eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Expertengruppe Formalerschließung, der Zeitschriftendatenbank, der Arbeitsgemeinschaft der Datenbankteilnehmer der ZDB (AGDBT) und der Arbeitsstelle für Standardisierung mitwirkten, erarbeitete 2005 im Auftrag des Standardisierungsausschusses unter Einbeziehung bereits vorhandener Unterlagen und Vorschläge anwendungsfähige Ergebnisse. Hierzu wurden Monografien-Fachleute einbezogen und die Vorschläge mit den Verbünden den rückgekoppelt. Allen Beteiligten danken wir für ihre Mitwirkung.
  12. Helmkamp, K.; Oehlschläger, S.: ¬Die Internationalisierung deutscher Standards : auf dem Weg von MAB2 zu MARC 21. "Access" - der Schlüssel zum Erfolg (2006) 0.02
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    Abstract
    Seit einigen Jahren ist der Begriff "Access" oder "Zugang" in aller Munde. Er bezieht sich auf den Zugang zu Informationsressourcen im World Wide Web und stellt eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg oder Misserfolg in der modernen Gesellschaft dar. Viele Lebensbereiche sind auf einen ungehinderten Zugang zu digitalen Ressourcen angewiesen. Für ein Wirtschaftsunternehmen ist es im 21. Jahrhundert nicht mehr nur wichtig, über traditionelle Produktionsfaktoren, wie Maschinen oder Kapital, zu verfügen, von gleicher Bedeutung ist der Zugang auf Informationen, die intern und extern zur Verfügung stehen, und die Grundlage für ein umfassendes Wissensmanagement bilden. Damit kann der Innovationsprozess beschleunigt und das eigene Risiko vermindert werden, beispielsweise wenn bei der Produktentwicklung die Zeit bis zur Markteinführung verringert und damit ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Konkurrenten erzielt wird. Auch die Welt der Wissenschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr verändert. Das Interesse von Wissenschaftlern ist nicht auf ihre jeweilige eigene nationale und kulturelle Umgebung beschränkt. Sie benötigen Informationen über Dokumente und Daten aus der ganzen Welt. Gleichzeitig wollen sie die eigenen Forschungsergebnisse in der internationalen Forschungsgemeinschaft zur Diskussion stellen. Schließlich ist der Zugang zu digitalen und konventionellen Ressourcen eine Voraussetzung für den Erfolg in dynamischen und global agierenden Gesellschaften und Systemen. Diese sind davon abhängig, dass Wissen ständig neu generiert und organisiert wird, und propagieren das lebenslange Lernen. Das Konzept des lebenslangen Lernens richtet sich an den Einzelnen, der seine Informationskompetenz ständig erweitern soll. Dadurch wird das Bedürfnis nach Bildungsangeboten im weitesten Sinne und folglich nach einem ungehinderten Zugang zu ihnen geweckt. All dies zeigt, dass ein reibungsloser Metadatenaustausch auf der Grundlage von sprachraumübergreifenden Standards eine wichtige Voraussetzung für Erfolge in ganz unterschiedlichen Bereichen ist. Daraus erwachsen wichtige Aufgaben für Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die Daten über Dokumente bereitstellen und den Nachweis und Zugang zu ihnen garantieren. Deutschsprachige und ausländische Bibliotheken verwenden derzeit noch unterschiedliche Standards bei der Speicherung und dem Austausch von Katalogdaten. Während in Deutschland und Österreich das Maschinelle Austauschformat für Bibliotheken MAB2 verwendet wird, ist das Format Machine Readable Cataloguing MARC 21 der weltweit am weitesten verbreitete Standard.
    Content
    "Der Beschluss Der Standardisierungsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 15. Dezember 2004 wegweisende Beschlüsse zur Internationalisierung der deutschen Standards gefasst' Diese sehen als ersten Meilenstein die flächendeckende Einführung von MARC 21 als Austauschformat vor. Die Verbundsysteme als größte Datenproduzenten haben sich verpflichtet, MARC 21 einheitlich, d.h. ohne verbundspezifische Besonderheiten, einzuführen und anzuwenden. Gleichzeitig sollen die bisher unterschiedlichen Verbundrichtlinien vereinheitlicht werden. Die Einführung von MARC 21 bildet zusammen mit den Bestrebungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Verbundsysteme einen entscheidenden Schritt, die Voraussetzungen für die Fremddatenübernahme und den Datentausch für die deutschen Bibliotheken sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erheblich zu verbessern. Der Auftrag des Standardisierungsausschusses, den Umstieg auf MARC 21 vorzubereiten, richtet sich an die Arbeitstelle für Standardisierung (AfS). Für das Umstiegsprojekt gelang es erfolgreich, international agierende und verlässliche Partner zu gewinnen und Drittmittel einzuwerben: Die Andrew W. Mellon Foundation, die als amerikanische Stiftung ein Interesse an intensiven Kontakten zwischen den USA und deutschsprachigen Ländern u.a. auf der Ebene des Datentransfers hat, erklärte sich bereit, die Migration von MAB2 nach MARC 21 vor allem durch die Unterstützung von Kontakten auf der Arbeitsebene zu fördern. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft genehmigte einen Antrag für verschiedene Arbeitspakete, wie z.B. die Entwicklung eines Editionssystems und einer Übersetzung von MARC Concise, und eine auf 18 Monaten befristete Mitarbeiterstelle, die in erster Linie die Aufgabe hat, das Projekt zu betreuen und zu dokumentieren. Nach der Zeit- und Ressourcenplanung der AfS gliedert sich das Umstiegsvorhaben in zwei große Abschnitte: die Vorbereitungsphase, die Anfang Januar 2007 abgeschlossen sein wird, und im Anschluss daran die Phase des konkreten Umstiegs."
  13. Schmidgall, K.: ¬Die FRBR aus der Sicht eines Literaturarchivs : Nostalgie oder Zukunftskonzept? (2004) 0.02
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    Content
    Beitrag anlässlich des FRBR-Workshops für Expertengruppenmitglieder am 8. und 9. Juli 2004 in Der Deutschen Bibliothek mit der Zielsetzung: Die Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) haben seit ihrer Veröffentlichung 1998 durch die IFLA die bibliothekarische Diskussion befruchtet. Was verbirgt sich hinter den FRBR? Welche Auswirkungen hat dieses Modell, das Beziehungen zwischen Entitäten darstellt, auf Regelwerke, Normdateien, Formate, Online-Kataloge und andere Bereiche? Welche Erfahrungen sind international bereits mit den FRBR gesammelt worden? Können wir die FRBR in Deutschland und Österreich nutzbringend in die Standardisierungsarbeit einbringen?
  14. Mentzel-Reuters, A.: Zur weiteren Entwicklung der Handschriftenkatalogisierung (2000) 0.02
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    Abstract
    Die Handschriftenkatalogisierung in Deutschland wird durch einen im Oktober 2000 gefassten Beschluss des Bibliotheksausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft grundlegend verändert. Dieser Beschluss basiert auf einem Arbeitspapier einer vor Jahresfrist einberufenen Arbeitsgruppe "Neue Konzepte der Handschriftenerschließung"; seine Folgen sind kaum abzuschätzen. Ausgehend von der in der Probephase befindlichen Handschriftendatenbank, von der noch zu reden sein wird, sieht man Möglichkeiten für ein stärker selektives Vorgehen und den partiellen Ersatz herkömmlicher DFG-Kataloge durch Kurztitelkataloge, also Handschriftencensus. Als Kernthese wird eine Verlagerung der Förderung von einer Handschriftenkatalogisierung zu einem "Data Mining und Knowledge Engineering" angestrebt, worunter ein "Leitkonzept für Informationssysteme zur Mittelalter- und Frühneuzeitforschung" verstanden wird. Dies soll primär eine Öffnung zu freieren Formen ermöglichen, als es der traditionelle Handschriftenkatalog darstellt; als Ausführungsinstanzen werden jedoch weiterhin die sogenannten "Handschriftenzentren" angesprochen
  15. Hengel-Dittrich, C.: FRANAR: Functional Requirements for Authority Records (2004) 0.02
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    Content
    Beitrag anlässlich des FRBR-Workshops für Expertengruppenmitglieder am 8. und 9. Juli 2004 in Der Deutschen Bibliothek mit der Zielsetzung: Die Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) haben seit ihrer Veröffentlichung 1998 durch die IFLA die bibliothekarische Diskussion befruchtet. Was verbirgt sich hinter den FRBR? Welche Auswirkungen hat dieses Modell, das Beziehungen zwischen Entitäten darstellt, auf Regelwerke, Normdateien, Formate, Online-Kataloge und andere Bereiche? Welche Erfahrungen sind international bereits mit den FRBR gesammelt worden? Können wir die FRBR in Deutschland und Österreich nutzbringend in die Standardisierungsarbeit einbringen?
  16. Helmkamp, K.; Oehlschläger, S.: Standardisierung : Ein Meilenstein auf dem Weg zur Internationalisierung; Im Jahr 2007 erfolgt der Umstieg auf MARC 21 (2006) 0.02
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    Abstract
    Die Vorbereitungen für den flächendeckenden Formatumstieg vom deutschen MAB2 zum internationalen Standard MARC 21 gehen in ihre Endphase. Ab Januar 2007 sollen die Verbundsysteme als größte Datenproduzenten das neue Datenformat einführen und anwenden. Ziel des Mammutprojekts ist die Verbesserung der Fremddatenübernahme und des Datenaustauschs für alle deutschen Bibliotheken auf nationaler und internationaler Ebene.
    Content
    "Mit der steigenden Zahl von digitalen und digitalisierten Dokumenten, die im World Wide Web zur Verfügung stehen, verliert der aktuelle Speicherort einer Publikation seine Bedeutung. Entscheidend für die Forschung sind vielmehr Auffindbarkeit und schnelle Nutzungsmöglichkeit von Informationen. Global in elektronischen Umgebungen zu arbeiten, Daten, Informationen, Texte zu tauschen und zu mischen, ist zur täglichen Routine für Wissenschaftler und Bibliothekare geworden. Das Interesse von Wissenschaftlern ist nicht auf ihre jeweilige eigene nationale und kulturelle Umgebung beschränkt. Sie benötigen Informationen über Dokumente und Daten aus der ganzen Welt. Gleichzeitig wollen sie die eigenen Forschungsergebnisse in der internationalen Forschungsgemeinschaft zur Diskussion stellen. Sprachraumübergreifende Standards für Metadaten und ein reibungsloser Metadatenaustausch sind Voraussetzung für die wissenschaftliche Kommunikation und für den individuellen Erfolg des einzelnen Forschers. Deutschsprachige und ausländische Bibliotheken verwenden derzeit noch unterschiedliche Standards bei der Speicherung und dem Austausch von Katalogdaten. Während in Deutschland und Österreich das Maschinelle Austauschformat für Bibliotheken MAB2 verwendet wird, ist das Format Machine Readable Cataloguing MARC 21 der weltweit am weitesten verbreitete Standard. Der Standardisierungsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 15. Dezember 2004 wegweisende Beschlüsse zur Internationalisierung der deutschen Standards gefasst.' Diese sehen als ersten Meilenstein die flächendeckende Einführung von MARC 21 als Austauschformat vor. Die Verbundsysteme als größte Datenproduzenten haben sich verpflichtet, MARC 21 einheitlich, das heißt ohne verbundspezifische Besonderheiten, einzuführen und anzuwenden. Gleichzeitig werden die bisher unterschiedlichen Verbundrichtlinien vereinheitlicht. Die Einführung von MARC 21 bildet zusammen mit den Bestrebungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Verbundsysteme einen entscheidenden Schritt, die Voraussetzungen für Fremddatenübernahme und Datentausch für die deutschen Bibliotheken sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erheblich zu verbessern.
    Für das Projekt »Umstieg auf MARC 21« konnten starke Partner gewonnen werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Andrew W. Mellon Foundation, New York, unterstützen die Einführung des international gebräuchlichen Datenaustauschformats MARC 21 im deutschsprachigen Bibliothekswesen. Bis Januar 2007 sollen die Vorbereitungen zur Einführung von MARC 21 als einheitlichem Transportformat abgeschlossen sein. Die Vorarbeiten umfassen vor allem drei Teilbereiche: Erstellung einer Konkordanz MAB2 - MARC 21, Durchführung von Expertenworkshops sowie Aufbau und Pflege von Kontakten zu internationalen Gremien und Experten. Außerdem soll ein Editionssystem als Arbeitsplattform entwickelt werden, die das Format MARC 21 zur Anzeige, Pflege, Dokumentation und Druckausgabe bringt, und eine tabellarische Darstellung der Abbildung von MAB2 auf MARC 21 beinhaltet. Darüber hinaus soll eine Übersetzung des MARC-Concise-Formats ins Deutsche erstellt und in das Editionssystem eingebunden werden. Konkordanz MAB2 - MARC 21 Im Vorfeld der Arbeiten an der Konkordanz MAB2 - MARC 21 diskutierte die Expertengruppe Datenformate (früher Expertengruppe MAB-Ausschuss) anhand eines zuvor erstellten Fomatabgleichs wichtige Punkte, zum Beispiel mehrbändig begrenzte Werke sowie die Methoden und Techniken, Datensätze in den beiden Formaten zu verknüpfen. Auf dieser Basis wurden die Arbeiten am Kernstück des Formatumstiegs, der Konkordanz, aufgenommen, die regelmäßig mit der Expertengruppe Datenformate rückgekoppelt wird. Im Rahmen der Konkordanz wird ein Mapping der MAB2Kategorien auf ihr Pendant in MARC 21 durchgeführt. Dabei wird nicht nur dokumentiert, an welcher Stelle bibliografische Informationen aus MAB2 in MARC 21 stehen, sondern auch auf welche Weise sie transportiert werden. Die vorliegenden Ergebnisse werden sukzessive von der Expertengruppe Datenformate einer genauen Prüfung unterzogen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Lücken, die eingehend untersucht und bewertet werden.
    Expertenworkshops Zur Erweiterung und Vertiefung von vorhandenen Kenntnissen über das Zielformat MARC 21 wurden schon in der Anfangsphase der Arbeiten für den Formatumstieg eine Reihe von Expertenworkshops geplant. Der erste Workshop wurde bereits im Juli 2005 in der Deutschen Nationalbibliothek mit Randall Barry von der Library of Congress durchgeführt, der seit vielen Jahren im Network Development and MARC Standards Office mit der Pflege, Weiterentwicklung und Dokumentation des Formats beschäftigt ist. Zu den Teilnehmern gehörten die Spezialisten für Normdaten und Datenformate der Deutschen Nationalbibliothek, die Expertengruppe Datenformate sowie weitere Fachleute und Hersteller von Bibliothekssoftware-Systemen. Ein zweiter Workshop hat Ende September 2006 an der Deutschen Nationalbibliothek stattgefunden. Als Expertin konnte Sally McCallum, die Leiterin der Abteilung Network Development and MARC Standards an der Library of Congress, gewonnen werden. Zu den weiteren Teilnehmern gehörten die Spezialisten der Deutschen Nationalbibliothek und die Expertengruppe Datenformate. Im Rahmen des Workshops wurden unter anderem auch die Ergebnisse der Konkordanz sowie das weitere Vorgehen im Hinblick auf die erkannten Lücken diskutiert. Das Ziel hierbei war, gemeinsame Lösungen zu finden und nötigenfalls Anträge zur Einrichtung neuer Felder in MARC 21 zu formulieren.
    Aufbau und Pflege von Kontakten zu internationalen Gremien und Experten Der Arbeitsschwerpunkt Aufbau und Pflege von Kontakten zu internationalen Gremien und Experten bezieht sich in erster Linie auf die Teilnahme an den Sitzungen des Machine Readable Bibliographic Information Committee (MARBI), zu dessen wichtigsten Aufgaben die Pflege und Weiterentwicklung des MARC-Formats und somit auch die Entscheidung über Änderungsanträge gehören. Kern von MARBI sind drei Ex-Officio-Vertreter der Library of Congress (LC), von Library and Archives Canada (LAC) und der British Library. Dazu kommen neun Mitglieder mit Stimmrecht aus verschiedenen Untergliederungen der ALA und von anderen großen Institutionen, Die Sitzungen von MARBI finden jeweils im Januar und Juni in Verbindung mit den Tagungen der American Library Association (ALA) statt und sind offen für interessierte Gäste und Zuhörer. Im Jahr 2006 nahmen Vertreter der Deutschen Nationalbibliothek und der Expertengruppe Datenformate an Sitzungen in San Antonio sowie New Orleans teil und nutzten dabei auch die Gelegenheit, im Rahmen von Arbeitstreffen mit MARC-21-Experten wichtige Details des geplanten Umstiegs intensiv und eingehend zu erörtern. Die Vorbereitungen für den Formatumstieg liegen im Wesentlichen im Zeitplan. Die Zusammenarbeit mit internationalen Gremien und Experten, insbesondere mit MARBI, wird im Jahr 2007 fortgeführt und intensiviert werden, weitere Workshops befinden sich bereits in der Planung. Im Herbst wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verbünde eingesetzt, die den Umstieg auf der operativen Ebene konkret planen soll. Die Deutsche Nationalbibliothek als Träger des Projekts ist zuversichtlich, dass der Umstieg auf MARC 21 im Jahre 2007 als gut vorbereiteter, konzertierter und flächendeckender Schritt in allen Verbünden durchgeführt werden kann."
  17. Anglo-Amerikanische Katalogisierungsregeln : Deutsche Übersetzung der Anglo-American Cataloguing Rules, Second edition, 1998 Revision, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen bis März 2001 (2002) 0.02
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    Abstract
    Mit den Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln liegt nun die erste deutsche Übersetzung der weltweit verwendeten Anglo-American Cotologuing Rules (AACR2r) vor. Berücksichtigt wurden hierfür die Änderungen und Ergänzungen des Originalwerks bis einschließlich März 2001. Die Anglo-American Cotologuing Rules wurden bereits in viele andere Sprachen übersetzt und sind das in der Welt am weitesten verbreitete Regelwerk für die Formolerschließung in Bibliotheken. Die Übersetzung ins Deutsche wird einer breiten deutschsprachigen bibliothekarischen Öffentlichkeit als Hilfsmittel für den internationalen Austausch bibliographischer Daten dienen. Die Volltextübersetzung der AACR wurde von einem Team von Bibliothekaren durchgeführt, deren Muttersprache Englisch oder Deutsch ist und die gute Kenntnisse in der jeweils anderen Sprache haben. Die Erstübersetzungen der einzelnen Kapitel wurden von Fachleuten mit der jeweils anderen Muttersprache gegen- gelesen und bearbeitet. Dieses Verfahren gewährleistet die größtmögliche Genauigkeit und Verständlichkeit des gesamten Textes. Spezialisten vieler Fachgebiete - aus so unterschiedlichen Bereichen wie Datenverarbeitung, Kartographie, onglo-amerikanischem Recht, Blindenschrift, Kunst, Musik etc. - wurden für die Übersetzung konsultiert. Mit Hilfe eines ständig fortentwickelten Glossars in Form einer "Translation Help" konnte ein einheitliches Fachvokabular sichergestellt werden. Die vorliegende Fassung bietet eine reine Übersetzung des Textes, d.h. die englischsprachigen Ansetzungsbeispiele des Originals wurden in der deutschsprachigen Version beibehalten. Sie soll als Grundlage für die derzeitige Diskussion über die Vereinheitlichung von Regelwerken dienen. Die deutsche Übersetzung der Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln erscheint zu einer Zeit, in welcher der Umstieg von den Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAKj auf die AACR vor allem in den Verbünden intensiv diskutiert wird. Die hauptsächlichen Argumente für die Verwendung der AACR sind: - der für die Nutzer einheitliche Zugriff auf die Daten über Netze und Suchmaschinen, - die leichtere Übernahme onglo-amerikanischer Daten bei der Katalogisierung, - die größere Auswahl bei der Neubeschaffung von Bibliothekssoftware und - die leichtere Verbreitung deutscher Daten im Ausland. Eine Reihe von Einzelbibliotheken im deutschsprachigen Raum haben bereits den Umstieg auf die AACR vollzogen oder bereiten diesen vor. Ihnen wird die deutsche Übersetzung eine wertvolle Grundlage für die tägliche Arbeit sein. Das gilt vor allem für die Bibliotheken in der deutschsprachigen Schweiz, die die AACR bereits eingeführt haben. Unabhängig davon, ob in Deutschland die AACR eingeführt oder die RAK fortgeschrieben werden sollen: eine genaue Kenntnis der AACR ist zukünftig in jedem Fall unerlässlich. Die Übersetzung der Anglo-Amerikanischen Katalogisierungsregeln macht den schwierigen Regeltext der Fachöffentlichkeit erstmals in deutscher Sprache leicht zugänglich. Diese Übersetzung wird eine wichtige Diskussionsgrundlage und ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für Bibliothekare, Dokumentare und Archivare im gesamten deutschsprachigen Raum sein.
    Footnote
    Rez. in: Biblbiothek: Forschung und Praxis 27(2003) H.1-2, S.125-127 (K. Haller)
    Issue
    Hrsg. und übersetzt von Roger Brisson, Charles R. Croissant, Heide Hutchinson, Monika Münnich, Hans Popst und Hans-Jürgen Schubert
  18. Franken, K.: Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit? (2001) 0.02
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    "Unter dem Thema "Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit?" fand am 11. September 2001 in Göttingen anlässlich der 5. Verbundkonferenz des GBV eine Podiumsdiskussion statt. Der Autor dieses Beitrages berichtet über Eindrücke, die er aus dieser Diskussion gewann. Auf dem Podium waren einige maßgebliche und einflussreiche Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus deutschen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen sowie ein Gast vereinigt, die zugleich auch in mehreren für das deutsche Bibliothekswesen maßgeblichen Gremien oder Organisationen mitarbeiten. Es waren dies: Rainer Diedrichs, Leiter der Verbundzentrale des GBV, Ute Schwens, Stellvertreterin der Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek, Dr. Ewald Brahms, Geschäftsstelle der DFG, Berndt Dugall, Leiter der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt /M. als Moderator, Look Costers, Direktor von PICA, Dr. Hermann Leskien, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek und Heinz-Werner Hoffmann, Leiter des HBZ. Neben einigen weniger bedeutenden Themen stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob sich Deutschland von den nationalen Erschließungsstandards verabschieden und den internationalen, also AACR2 und MARC, anschließen solle. Die Diskussion ergab eigentlich gar keine kontroversen Ansichten und verlief etwa in vier Schritten: 1."Alle auf dem Podium bestätigten, dass sie persönlich für einen Wechsel seien. 2."Es wurden einige Probleme genannt, die einem Kurswechsel entgegen stehen könnten. Dazu gehörten: Die Podiumsteilnehmer könnten nicht für die Gremien sprechen, deren Mitglieder sie seien. Man müsse einen bundesweiten Konsens mit allen Bibliotheken herbei führen. Es ständen der Abkehr von den deutschen Standards vor allem Abteilungsleiter und Katalogspezialisten entgegen. Die deutschen Standards beruhten auf spezifisch deutschen Eigenheiten (wobei offen blieb, ob die Benutzer oder die Bibliothekare gemeint waren). 3."Es wurde unter den Podiumsteilnehmern ein Freiwilliger gesucht, der in seinem Verantwortungsbereich einmal versuchen könne, die Veränderung der Standards erfolgreich zu diskutieren. Es fand sich allerdings kein Freiwilliger. 4. Es wurde die "Harmonisierung" der deutschen und der internationalen Standards als Lösung vorgeschlagen, wobei offen blieb, was "Harmonisierung" bedeuten könnte. 5. Ergebnis der Podiumsdiskussion: Es ist alles sehr schwierig und kompliziert und man sollte maI drüber reden". Der Autor als Zuhörer im Publikum der Podiumsdiskussion möchte nun den Podiumsteilnehmern und allen, die es angeht, einen Vorschlag unterbreiten, wie wir in den deutschen Bibliotheken weiter kommen könnten. 1. Die maßgeblichen Gremien (dazu zähle ich vor allem: die AG der Verbundsysteme, den Standardisierungsausschuss, die DFG) fassen einen gemeinsamen Beschluss, dass ab sofort an den deutschen Standards nicht mehr weiter gearbeitet wird. Der Beschluss soll deshalb gemeinsam gefasst werden, damit nicht ein einzelnes Gremium oder einzelne Personen, die unter den Druck ihrer Klientel geraten, ins Wanken kommen können, sondern einen Rückhalt haben. 2. Alle Einwände gegen diesen Beschluss können innerhalb eines Jahres schriftlich und mit Begründung bei einer noch zu benennenden Stelle eingereicht werden. Diese Stelle sammelt die Einwände, ordnet sie nach Themen und lässt sie ein Jahr lang inhaltlich unbearbeitet liegen. Nach Ablauf eines Jahres werden die Einwände diskutiert. 3. Die unter Ziffer 1) genannten Gremien erläutern ihrer Klientel ein Jahr lang die Vorteile eines Umschwenkens auf die internationalen Standards. Fachleute aus dem Ausland sind hinzu zu ziehen. 4. Die genannten Gremien legen eine Zeitspanne fest, innerhalb derer die deutschen Bibliotheken die Standards wechseln. Ich habe den Eindruck, dass die deutschen Bibliotheken und ihre Mitarbeiter auf einen solchen richtungsweisenden Beschluss warten. Er ist überfällig. Ein Wechsel wird Aufwand und Probleme in den Bibliotheken verursachen. Dies ist aber kein Argument dagegen, denn Bibliothekare müssen in längeren Zeiträumen denken als wenige Jahren in die Zukunft. Der Anschluss an die internationale Bibliotheksgemeinschaft ist wichtiger als die temporären Schwierigkeiten."
  19. Wessel, H.-P.: RSWK und RAK - die Geschichte einer unendlichen Annäherung? (2005) 0.02
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    Abstract
    "Für die Schlagwortkatalogisierungsregeln ist im Bereich der Ansetzung von Personennamen, Körperschaftsnamen und Titeln, in denen sie sich mit den Formalkatalogisierungsregeln überlappen, eine Konformität mit diesen aus verschiedenen Gründen sehr wünschenswert, wenn nicht geboten."' Diese These von Peter Baader, seinerzeit Leiter der Abteilung Alphabetische Katalogisierung der Deutschen Bibliothek, stammt aus der Zeit vor dem Erscheinen der ersten Auflage (1986) der RSWK und ist heute immer noch genauso aktuell wie im Jahre 1983. Baader warnte vor einer "Zersplitterung" der jeweiligen Regelungen, konnte diese jedoch nicht verhindern, da die RSWK sich letztlich auf etablierte deutsche Schlagwortregelwerke und die Ergebnisse von Abstimmungen durch deutsche Bibliotheksverbünde und Einzelbibliotheken beriefen. Dies geschah nicht zuletzt, um die Akzeptanz der RSWK als neues Einheitsregelwerk zu erhöhen. Zwanzig Jahre später diskutiert die deutschsprachige bibliothekarische Fachwelt endlich ergebnisorientiert über die Angleichung von RAK und RSWK, jetzt allerdings unter Anpassung der RAK an Struktur und Inhalte der Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) bzw. ihres Nachfolgers. Die folgende Darstellung unternimmt den Versuch, auf der Grundlage dieser Prämisse das Modell eines für die Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen deutschen Regelwerks zu skizzieren und die noch bestehenden Unterschiede zu dokumentieren. Zum besseren Verständnis des doch so langwierigen Annäherungsprozesses soll zunächst die bisherige Entwicklung betrachtet werden. Eckpunkte der Vorgeschichte - Die DBI-Kommission für Erschließung und Katalogmanagement (KEK) beschließt 1991 in ihrem Arbeitsprogramm den Abgleich beider Regelwerke und erklärt 1992 ihre Absicht, die Ansetzungen der Personennamen in RAK und RSWK zu harmonisieren. - Die Expertengruppe Online-Kataloge empfiehlt 1994 einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personen- bzw. Körperschaftsnamen sowie eine umfassende Bestimmung von Einheitssachtiteln. - Die Expertengruppen RAK und RSWK beschließen 1996, dass bei der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen substanzielle Abweichungen zwischen den beiden Regelwerken vorläufig erhalten bleiben und stattdessen unterschiedliche Ansetzungsformen miteinander verknüpft werden sollen. Kurz nach dem Beginn der Diskussion über einen möglichen Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC 21, AACR2) fasst der Standardisierungsausschuss im Juni 2002 den Beschluss zur Angleichung von RAK und RSWK. Ausgangspunkt sollen die Ansetzungsformen von Personen und Körperschaften sein. Im Dezember 2002 wird von einem RAK-RSWK-Expertentreffen vorgeschlagen, bei Regeländerungen die AACR2 zu berücksichtigen, ein gemeinsames Datenformat für PND, GKD und SWD zu entwickeln, den Änderungsaufwand in den Normdateien abzuschätzen und einen Zeitplan für ein gestuftes Vorgehen bei den Regeländerungen zu entwickeln. Im Mai 2004 beschließen die Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD bei getrennten und überwiegend unterschiedlichen Regelwerkstexten einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personennamen. Der Standardisierungsausschuss erklärt seine Absicht, einen für Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen Regelwerkstext zu veröffentlichen. Im Januar 2005 wird von Vertretern der Expertengruppen ein von der Arbeitsstelle für Standardisierung vorgelegtes Arbeitspaket "Gemeinsame Ansetzungsregeln für Körperschaften" (GKR) beschlossen. Im März 2005 legt die Arbeitsstelle für Standardisierung ein Konzept zur Entwicklung eines gemeinsamen Normdatenformats vor.
  20. Block, B.; Hengel, C.; Heuvelmann, R.; Katz, C.; Rusch, B.; Schmidgall, K.; Sigrist, B.: Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken und die Functional Requirements for Bibliographic Records : Oder: Wieviel FRBR verträgt MAB? (2005) 0.02
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    Abstract
    Eine konsequente Umsetzung des FRBR-Modells - schreibt OCLC - würde die größte Veränderung in der Katalogisierung seit hundert Jahren bedeuten. Doch gibt es auch andere Stimmen. So hieß es am Rande eines FRBRWorkshops, der 2004 in Der Deutschen Bibliothek stattfand: Das Verhältnis zwischen den FRBR und der Katalogisierungspraxis sei vergleichbar mit der Beziehung zwischen Fußballkommentatoren und der Fußballmannschaft. Die einen theoretisierten nach Spielende das, was die anderen soeben getan hätten. Was hat es mit den Functional Requirements for Bibliographic Records nun tatsächlich auf sich? Haben vielleicht beide Stimmen Recht? In welcher Beziehung steht das MAB-Format zu dem vorliegenden Modell? Wie lassen sich die Entitäten mit ihren jeweiligen Attributen in MAB abbilden? Bietet MAB die strukturellen Voraussetzungen, um FRBR-Anwendungen zu unterstützen? Das sind die Fragen, die den MAB-Ausschuss, der seit Beginn diesen Jahres als Expertengruppe Datenformate auftritt, beschäftigten und auf die im Folgenden erste Antworten versucht werden. Die Functional Requirements for Bibliographic Records, kurz FRBR, sind eine Empfehlung der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) von 1998 zur Neustrukturierung von Bibliothekskatalogen. Dabei sind die FRBR ausgelegt als ein logisches Denkmodell für bibliographische Beschreibungen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein umsetzungsreifes Datenmodell oder gar ein praktisches Regelwerk. Das Modell bleibt auf einer abstrakten Ebene. Beschrieben werden abstrakte Entitäten mit ihren Eigenschaften und Beziehungen zueinander.
    Zehn Entitäten werden drei Gruppen zugeordnet. Die Entitäten der ersten Gruppe stehen unter der Überschrift Produkte intellektueller und/oder künstlerischer Arbeit, Gruppe zwei für die Produktverantwortlichen und die letzte Gruppe für die Produktinhalte. Wichtig für das Verständnis ist die Unterscheidung zwischen den vier Entitäten der ersten Gruppe: Work, Expression, Manifestation, Item. Die abstrakte Einheit Work drückt sich aus in einer Expression, die ihre konkrete, physische Erscheinung in einer oder mehreren Manifestationen findet, von der wiederum zahlreiche Items existieren (können). Frau Tillett nennt zur Illustration ein Beispiel: Von einem Roman (Work) existieren verschiedene Übersetzungen (Expression) als Papierausgabe oder Hörbuch (Manifestation), die in zahlreichen Exemplaren (Item) im Besitz einer Bibliothek sind. Diese Begriffe haben weder in der Terminologie der AACR noch in der der RAK genaue Entsprechungen. Entsprechend verhält es sich mit den Felddefinitionen auf der Formatebene in MAB und MARC 21. Zwei weitere Gruppen von Entitäten spielen im Kontext bibliographischer Veröffentlichungen eine Rolle: Zum einen sind dies Personen (Person) und Körperschaften (Corporate Body): Gruppe-2-Entitäten. Sie sind die Akteure, die ein künstlerisches Werk - bestehend aus Work, Expression, Manifestation, Item - gestalten: es schaffen, dazu beitragen oder daran beteiligt sind. Zum anderen sind dies Begriffe (Concept), Gegenstände (Object), Ereignisse (Event) und Orte (Place): die Gruppe-3-Entitäten. Damit sind alle Einheiten gemeint, die in Werken als deren Gegenstand behandelt werden. Da auch die Entitäten der Gruppen 1 und 2 Gegenstand einer Veröffentlichung sein können, sind sie gleichzeitig auch der Gruppe 3 zuzurechnen. Jede Einheit charakterisiert sich durch Eigenschaften, die mit Hilfe von Attributen beschrieben werden können. Im MAB-Format finden sich diese Attribute in Feldern wieder. Das Verhältnis zwischen den Entitäten ist in dem Modell durch Relationen beschrieben. Für die Entitäten der ersten Gruppe handelt es sich um immanente Relationen (z.B. Relation "is realized by" Beispiel: Work "is realized by" Expression) und um Relationen, die bibliographische Entitäten untereinander in Beziehung setzen (z.B. Teil-Ganzes-Beziehungen). Für Personen und Körperschaften wird mit der Relation ihre Rolle definiert (Verfasser, Übersetzer usw.). Das gilt auch für die Entitäten der dritten Gruppe, deren Rolle mit der Relation "is subject of" beschrieben ist.
    Ausgehend von den beschriebenen Entitäten lassen sich interessante Anwendungen aufbauen. In diesem Zusammenhang sei auf den FictionFinder von OCLC, den Red-Light-Green-Opac der Research Library Group und das AustLit-Projekt hingewiesen. Interessant ist in allen Projekten der Versuch der Neustrukturierung von großen Treffermengen sowie im AustLit-Projekt die mehrdimensionale Navigation, die auf den im FRBR-Modell beschriebenen Beziehungen aufsetzt. Es ist kein Zufall, dass die genannten Anwendungen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften stammen. So lässt sich am Beispiel des World-Cat-Kataloges exemplarisch nachweisen, dass nur in etwa 20% der vorhandenen Katalogsätze alle vier FRBR-Ebenen beschrieben sind bzw. sich aus vorhandenen Katalogdaten ableiten lassen. Als prominente Beispiele werden gerne genannt die Bibel, der Koran oder Werke aus der Weltliteratur wie Goethes Faust. Für das Gros des beschriebenen Materials hingegen gilt, dass die Ebenen Work, Expression und Manifestation wenig ausgeprägt sind. Man denke hier beispielsweise an Hochschulschriften. Die Diskussion im deutschsprachigen Raum befindet sich erst in den Anfängen, was sich unter anderem daran zeigt, dass es selbst für die Terminologie noch keine gebräuchlichen deutschen Übersetzungen gibt. Weiter fortgeschritten ist die Auseinandersetzung mit dem FRBR-Modell in den USA. Nicht nur, dass die Terminologie ausdrücklich im zukünftigen Regelwerk verankert werden soll, auch liegt eine detaillierte Studie von Tom Delsey vor, der die FRBR-Entitäten mit sämtlichen Attributen auf das MARC21-Format anwendet. Als Annäherung der Expertengruppe Datenformate entstand analog zur MARC-Umsetzung eine entsprechende Tabelle für MAB. Diese Tabelle allerdings hat ausdrücklich Entwurfscharakter und wird zunächst nicht weiter bearbeitet. Daneben entstand ein kleines Programm, das MAB-Daten nach FRBR strukturiert darstellt und damit die verschiedenen Entitäten sichtbar macht.
    Footnote
    Vgl.: http://www.ddb.de/standardisierung/pdf/frbr_mab.pdf und http://www.ddb.de/standardisierung/pdf/mab_in_frbr.pdf.

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